Internet, Handyvertrag, Pfändung
Neue Regeln ab Dezember
Berlin Der Handyvertrag verlängert sich nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit, die Bahn ändert den Fahrplan – und was ist eigentlich mit dem Silvesterfeuerwerk? Ein Überblick über die Neuregelungen im Dezember:
● Internettempo Wenn das Internet nicht so schnell ist wie vom Anbieter versprochen, hat der Kunde das Recht, weniger zu bezahlen. Falls nachweislich nur 50 statt zugesagter 100 Mbit/s bereitgestellt werden, gibt es ein Minderungsrecht von 50 Prozent. Alternativ lässt sich der Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. Bei einem kompletten Internet-Ausfall winkt dem Verbraucher eine Entschädigung, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen beseitigt ist.
● Fahrplanwechsel Bei der Deutschen Bahn gilt ab 12. Dezember der Winterfahrplan. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören weitere ICESprinter-Züge, die Großstädte schneller verbinden. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge.
● Privatsphäre im Netz Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können.
● Vertragslaufzeiten Telekommunikationsverträge dürfen sich nach zweijähriger Laufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Stattdessen müssen sie nach einer Verlängerung monatlich kündbar sein. Zudem werden Anbieter verpflichtet, neue Verträge auch mit einer Anfangslaufzeit von maximal einem Jahr anzubieten.
● Pfändungsschutz Verschuldete Verbraucher erhalten mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können.
● Wettbewerbsregister Firmen, die Wirtschaftsdelikte begangen haben, können einfacher von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dann greift die nächste Stufe des Wettbewerbsregisters. Behörden sind verpflichtet, dem Bundeskartellamt Verstöße zu melden. Zudem können Auftraggeber in der Datenbank recherchieren. (dpa)