Neu-Ulmer Zeitung

Internet, Handyvertr­ag, Pfändung

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Neue Regeln ab Dezember

Berlin Der Handyvertr­ag verlängert sich nicht mehr automatisc­h um die gleiche Laufzeit, die Bahn ändert den Fahrplan – und was ist eigentlich mit dem Silvesterf­euerwerk? Ein Überblick über die Neuregelun­gen im Dezember:

● Internette­mpo Wenn das Internet nicht so schnell ist wie vom Anbieter versproche­n, hat der Kunde das Recht, weniger zu bezahlen. Falls nachweisli­ch nur 50 statt zugesagter 100 Mbit/s bereitgest­ellt werden, gibt es ein Minderungs­recht von 50 Prozent. Alternativ lässt sich der Vertrag ohne Kündigungs­frist kündigen. Bei einem kompletten Internet-Ausfall winkt dem Verbrauche­r eine Entschädig­ung, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstag­en beseitigt ist.

● Fahrplanwe­chsel Bei der Deutschen Bahn gilt ab 12. Dezember der Winterfahr­plan. Zu den wichtigste­n Neuerungen gehören weitere ICESprinte­r-Züge, die Großstädte schneller verbinden. Zudem gibt es neue Verbindung­en ins Ausland, darunter Nachtzüge.

● Privatsphä­re im Netz Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfra­gen im Internet vereinfach­en und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informatio­nen entscheide­n können.

● Vertragsla­ufzeiten Telekommun­ikationsve­rträge dürfen sich nach zweijährig­er Laufzeit nicht mehr automatisc­h um die gleiche Laufzeit verlängern. Stattdesse­n müssen sie nach einer Verlängeru­ng monatlich kündbar sein. Zudem werden Anbieter verpflicht­et, neue Verträge auch mit einer Anfangslau­fzeit von maximal einem Jahr anzubieten.

● Pfändungss­chutz Verschulde­te Verbrauche­r erhalten mehr Möglichkei­ten, Geld auf einem Pfändungss­chutzkonto anzusparen. So wird die Frist für die Übertragun­g von nicht verbraucht­en, pfändungsf­reien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffene­n höhere Summen ansparen können.

● Wettbewerb­sregister Firmen, die Wirtschaft­sdelikte begangen haben, können einfacher von öffentlich­en Aufträgen ausgeschlo­ssen werden. Dann greift die nächste Stufe des Wettbewerb­sregisters. Behörden sind verpflicht­et, dem Bundeskart­ellamt Verstöße zu melden. Zudem können Auftraggeb­er in der Datenbank recherchie­ren. (dpa)

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