Neu-Ulmer Zeitung

Gelber Impfpass reicht in Baden‐Württember­g nicht mehr aus

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Regeln Ab 1. Dezember braucne Menschen für 2G- oder 2G-plus-Veranstalt­ungen einen digitalen Nachweis

Ulm Wer noch keinen digitalen Nachweis für seine Corona-Impfung hat, muss sich sputen: Der gelbe Impfpass reicht nach der neuen Corona-Verordnung für den Zugang zu sogenannte­n 2G- oder 2G-plus-Veranstalt­ungen nicht mehr aus. Das teilte das Sozialmini­sterium kürzlich mit. Impfnachwe­ise müssen in digital auslesbare­r Form vorliegen. Das soll „bis zu einem gewissen Grad mehr Sicherheit vor Impfpass-Fälschunge­n“bringen, erläuterte ein Sprecher.

Bürgerinne­n und Bürger haben nach Angaben des Sprechers noch bis Mittwoch, 1. Dezember, die Möglichkei­t, sich einen sogenannte­n

QR-Code ausstellen zu lassen. Der Code – ein Quadrat aus schwarzwei­ßen Punkten – befindet sich auf dem Impfzertif­ikat, das man direkt bei der Impfung bekommt oder bei Vorlage des Impfpasses in der Apotheke abholen kann. Der Code kann mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden.

„Für Menschen, die kein Smartphone haben, kann der QR-Code auch ausgedruck­t mitgeführt werden.“

In Baden-Württember­g gelten seit vergangene­r Woche schärfere Corona-Maßnahmen:. In vielen Bereichen des öffentlich­en Lebens wie Innengastr­onomie, Sportveran­staltungen, Museen, Saunen, Bäder,

Clubs, Diskotheke­n und Weihnachts­märkte werden nur noch Geimpfte und Genesene (2G) zugelassen. Manchmal brauchen selbst diese noch einen negativen Test (2G plus). In Ulm änderten sich am Dienstag die Vorgaben. Die Inzidenz lag fünf Tage in Folge unter demWert von 500. (dpa/AZ)

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