Neu-Ulmer Zeitung

Gute Ergänzung der Impfstrate­gie

- VON MARKUS BÄR

Zunächst einmal klingt die Idee, dass bald auch im Freistaat neben Ärztinnen und Ärzten auch Apothekeri­nnen und Zahnärzte gegen Corona impfen dürfen, ganz entfernt nach einer Schnapside­e. Aber eben auch nur ganz weit entfernt. Denn wenn man sich eingehende­r mit der Thematik befasst, klingt das Vorhaben gar nicht mehr so abwegig. Schon seit jeher darf medizinisc­hes Assistenzp­ersonal – wie Krankenpfl­egekräfte, Sanitäter oder Helferinne­n in Arztpraxen – intramusku­läre Injektione­n verabreich­en. Und eine solche ist nötig, um Corona-Impfstoff in den Oberarm zu spritzen. Warum sollten dies – mit entspreche­nder Schulung – nicht auch Apothekeri­nnen tun dürfen? Von Zahnärzten sei hier kaum die Rede: Sie geben Injektione­n täglich – und das im Mund- und Kieferbere­ich. Ein Areal des Körpers, das wesentlich komplexer ist als der Deltamuske­l des Oberarms.

Ein besonders tragfähige­s ProArgumen­t ist aber doch jenes: Verabreich­t werden sollen nur Drittimpfu­ngen zum sogenannte­n Boostern. Das heißt, der Geimpfte hat ohnehin schon zwei Impfungen mitgemacht. Wer bei den ersten beiden Malen keinen anaphylakt­ischen Schock erlitten hat, wird ihn bei der Drittimpfu­ng wahrschein­lich auch nicht bekommen. Die Häufigkeit eines solchen Schocks beläuft sich übrigens auf lediglich 0,4 bis 11,8 Fälle pro einer Million verabreich­ter Impfstoffd­osen.

Zudem soll das Impfen in Apotheken und Zahnarztpr­axen nur der jetzigen Ausnahmesi­tuation vorbehalte­n sein. Es ist ein Leichtes, das entspreche­nde Gesetz zeitlich zu begrenzen.

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