Gute Ergänzung der Impfstrategie
Zunächst einmal klingt die Idee, dass bald auch im Freistaat neben Ärztinnen und Ärzten auch Apothekerinnen und Zahnärzte gegen Corona impfen dürfen, ganz entfernt nach einer Schnapsidee. Aber eben auch nur ganz weit entfernt. Denn wenn man sich eingehender mit der Thematik befasst, klingt das Vorhaben gar nicht mehr so abwegig. Schon seit jeher darf medizinisches Assistenzpersonal – wie Krankenpflegekräfte, Sanitäter oder Helferinnen in Arztpraxen – intramuskuläre Injektionen verabreichen. Und eine solche ist nötig, um Corona-Impfstoff in den Oberarm zu spritzen. Warum sollten dies – mit entsprechender Schulung – nicht auch Apothekerinnen tun dürfen? Von Zahnärzten sei hier kaum die Rede: Sie geben Injektionen täglich – und das im Mund- und Kieferbereich. Ein Areal des Körpers, das wesentlich komplexer ist als der Deltamuskel des Oberarms.
Ein besonders tragfähiges ProArgument ist aber doch jenes: Verabreicht werden sollen nur Drittimpfungen zum sogenannten Boostern. Das heißt, der Geimpfte hat ohnehin schon zwei Impfungen mitgemacht. Wer bei den ersten beiden Malen keinen anaphylaktischen Schock erlitten hat, wird ihn bei der Drittimpfung wahrscheinlich auch nicht bekommen. Die Häufigkeit eines solchen Schocks beläuft sich übrigens auf lediglich 0,4 bis 11,8 Fälle pro einer Million verabreichter Impfstoffdosen.
Zudem soll das Impfen in Apotheken und Zahnarztpraxen nur der jetzigen Ausnahmesituation vorbehalten sein. Es ist ein Leichtes, das entsprechende Gesetz zeitlich zu begrenzen.