Es ist Zeit für eine Reform des Tarifrechts
Berufsgruppen mit Blockademacht wie Lokführer oder das Bodenpersonal an Flughäfen setzen ihre Interessen auf Kosten aller durch. Das darf nicht so bleiben.
Zu „Mann kassiert für 24 Kinder“(Bayern) vom 25. März:
Da gibt es also diesen Nigerianer, der bei uns als Asylsuchender anerkannt wurde, weil ihm in seiner Heimat Gefahr für Leib oder Leben droht. Was ihn aber anscheinend nicht davon abhält, dort sehr viel Zeit zu verbringen und sich ein Luxusleben aufzubauen. Und der deutsche Staat schaut wieder einmal hilflos zu, wie hier Gelder abgemolken werden. Abgesehen von der Gesetzeslücke – was hält die zuständigen Behörden davon ab, diesen Mann wöchentlich vorsprechen zu lassen? Personalmangel? Oder Vorgaben lokaler Entscheidungsträger, um nicht den Vorwurf von Fremdenfeindlichkeit aufkommen zu lassen? Diese Lücken in unserem Sozialstaat werden im Ausland den fatalen Eindruck bestärken, dass Deutschland zu einem hilflosen Selbstbedienungsladen verkommen ist, und weiter für hohe Migrationszahlen sorgen. Zum anderen dürften sie auch die AfD weiter beflügeln. Das Asylrecht ist eines unserer wertvollsten Güter, das es zu schützen gilt, damit verfolgte Menschen weiter sicher bei uns leben können. Aber hier fehlt der politische Wille, diese wertvollen, mittlerweile leider auch begrenzten Ressourcen vor offensichtlichem Missbrauch zu schützen. Die Zeche zahlt weiter die schon bis an ihre Grenzen belastete Mittelschicht. Gerne dürfte auch unsere Steuervermeidungs-Elite ihren finanziellen Beitrag dazu leisten. Anton Zucker, Jettingen-Scheppach
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Eine der größten Stärken der deutschen Wirtschaft ist die funktionierende Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Unternehmen. Das Gebot heißt seit Jahrzehnten Geben und Nehmen und hat einen gehörigen Teil zum Erfolg des Landes beigetragen.
Doch das Gebot wird zunehmend seitens der Gewerkschaften infrage gestellt. Die Lokführer der Gewerkschaft GDL haben ohne Rücksicht auf Verluste bei Industrie und Reisenden ihre Forderungen beinahe vollumfänglich durchgesetzt. Während der Betrieb auf den Gleisen wieder rollt, drohten zuletzt an den Flughäfen weitere Ausstände. Hätten die Schlichter keinen Erfolg haben, wäre es womöglich über Ostern zu Streiks des Lufthansa-Bodenpersonals kommen. Die Verhandlungen
über die Bedingungen der Arbeit verkommen verstärkt zu Tarifkampf und -krampf.
Dass die Gewerkschaften heutzutage mehr durchsetzen können als noch vor zehn Jahren, liegt an der Alterung der Gesellschaft und der dadurch entstehenden Personallücke in allen Bereichen der Wirtschaft. Die Marktmacht der Arbeitnehmer ist deutlich gestärkt. Den Gewerkschaften ist der neue Hebel aber noch nicht lang genug, in Schlüsselpositionen nutzen sie die Unersetzlichkeit ihrer Mitglieder aus.
Die Bahn zum unzuverlässigen Verkehrsmittel zu machen, war dezidiertes Ziel von GDL-Chef Claus Weselsky im Arbeitskampf. Kurze Ankündigungsfristen sorgten dafür, dass der Schienenkonzern es unheimlich schwer hatte, einen Notfahrplan aufzustellen. Ähnliche Töne waren lange von Verdi in den hart geführten Verhandlungen über Lohn und Arbeitszeiten des Bodenpersonals zu hören. Bei diesem Vorgehen gerät die Verhältnismäßigkeit ins Rutschen. Gewiss, ohne das Recht zu streiken, fehlt den Arbeitnehmern das Druckmittel, um in Tarifverhandlungen zu bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung grundgesetzlich verankert und so soll es bleiben. Gleichwohl sollte der Bundestag die Streikbedingungen in den Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Bahn, Luftfahrt, Energieversorgung und
Gesundheitssektor verschärfen. Dazu könnte zum Beispiel eine verpflichtende Schlichtung gehören, wenn sich Tarifverhandlungen verhakt haben. Oder längere Phasen mit Friedenspflicht, in denen nicht gestreikt werden darf, wenn eine Tarifrunde gescheitert ist. Der alten Unterscheidung zwischen Warnstreik und Erzwingungsstreik könnte neue Geltung verschafft werden. Für Warnstreiks galt früher die Faustregel, dass sie zwei Stunden gedauert haben. Erst nach dem Platzen von Verhandlungen wären längere Erzwingungsstreiks erlaubt.
Der Eingriff in das Streikrecht wäre in der kritischen Infrastruktur gerechtfertigt, weil die Beschäftigten in einer privilegierten Stellung stehen. Anders als in der Industrie müssen sich Lokführer der Bahn und das Bodenpersonal an Flughäfen keine Gedanken machen, dass ihre Jobs ins Ausland verlagert werden. Sie genießen eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, haben aber im Gegenzug eine Verantwortung für das Gemeinwesen.
Eine gesetzliche Novelle des Streikrechts ist auch deshalb notwendig, weil es derzeit ein Richterrecht ist. Und die Arbeitsgerichte entscheiden sehr gewerkschaftsfreundlich, wie an den abgeschmetterten Klagen der Bahn gegen die GDL abzulesen ist. Das muss sich ändern. Einzelne Berufsgruppen dürfen ihre Partikularziele nicht auf dem Rücken von Wirtschaft und Gesellschaft erzwingen.
Strengere Regeln für kritische Infrastruktur.