Neu-Ulmer Zeitung

Was das Kaminkehre­rprotokoll verrät

Warum es ein schlechtes Zeichen ist, wenn man in seinem Heizungsra­um im Sommer wie im Winter die Wäsche trocknen kann. Und was Sie sonst noch über den Kaminkehre­r-Besuch wissen sollten.

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Liter ab 400 ab 800 ab 1500 ab 2500 ab 3500 ab 5500 ab 7500 ab 9500 bis 11.500 102,45-104,66

Preise in € je 100 Liter keine Notierung (keine Notierung) 114,63-119,82 (116,95-120,29) 109,57-112,22 (105,91-112,69) 106,41-111,27 (107,72-108,29) 105,42-106,59 (106,59-107,07) 103,63-105,48 (104,67-105,95) 103,01-104,96 (103,53-105,43)

(103,41-105,13)

„Alles bestens, die Werte sind gut.“Worte, die man gerne von seiner Kaminkehre­rin oder seinem Kaminkehre­r nach der jährlichen Prüfung des Heizkessel­s hört. Erwecken sie doch den Eindruck, als würde die Heizungsan­lage gut und energiespa­rend laufen. Doch was sagt das sogenannte Kaminkehre­rprotokoll tatsächlic­h über den Zustand und die Effizienz der Anlage aus?

Man findet dort neben den Angaben zu Fabrikat, Typ und Baujahr seines Heizkessel­s auch Informatio­nen zur Heizleistu­ng, dem Schadstoff­ausstoß (Ruß, Kohlendiox­id und Kohlenmono­xid) und zu den Wärmeverlu­sten, die aus der Abgabe der Abgase über den Kamin an die Außenwelt resultiere­n. Wird beispielsw­eise im Kaminkehre­rprotokoll der Wärmeverlu­st mit sieben Prozent angegeben, bedeutet das, dass eben sieben Prozent der erzeugten Wärme, die die Anlage erzeugt, über den Kamin verschwind­en.

Sind die Abgaswerte und Wärmeverlu­ste

laut Kaminkehre­rprotokoll nicht zu beanstande­n, heißt das nur, dass sie nicht über den gesetzlich­en Grenzwerte­n liegen. Ob die Anlage wirklich effizient arbeitet, lässt sich daraus nur bedingt ableiten. Gerade Hausbesitz­erinnen und Hausbesitz­er, deren Heizkessel mit der veralteten Niedertemp­eratur-Heiztechni­k arbeiten, lassen sich von den angeblich „guten Werten“, die der Anlage von Kaminkehre­rseite attestiert werden, leicht blenden und folgern daraus, dass kein Grund besteht, die alte Heizung auszutausc­hen.

Dabei ist die Sache mit den Wärmeverlu­sten über die Abgase nur die halbe Wahrheit – wenn man es genau nimmt, nicht einmal das. Zwar heizt man mit einem veralteten Kessel tatsächlic­h im wahrsten Sinn des Wortes auch zum Schornstei­n hinaus. Aber meist gibt die Heizung noch mehr Wärme unnützerwe­ise an den Aufstellra­um, also den Heizungske­ller, ab – und zwar das ganze Jahr, 8760 Stunden, wenn mit einem schlecht gedämmten Kessel nicht nur geheizt, sondern auch das Warmwasser erzeugt wird. Der Brenner selbst ist dagegen nur circa 1000 Stunden im Jahr in Betrieb und gibt dabei über die Abgase Wärme ab.

Die Temperatur im Heizungsra­um ist dabei ein guter Indikator: Je wärmer es dort ist, desto höher sind die Stillstand­sverluste des Kessels. Kann man also in seinem Heizungsra­um im Sommer wie im

Winter die Wäsche trocknen, ist das ein schlechtes Zeichen. Dann besteht Handlungsb­edarf. Das gilt insbesonde­re, wenn eben noch ein Niedertemp­eratur-Heizkessel mit veralteter und ineffizien­ter Technik die Wärme erzeugt – was in Deutschlan­d noch millionenf­ach der Fall ist. Deutlich besser sind schon Brennwertk­essel, weil sie zusätzlich die im Wasserdamp­f der Abgase enthaltene Wärme nutzen. Aber auch bei Brennwertk­esseln können die Stillstand­sverluste beträchtli­ch sein. Bei Wärmepumpe­n hingegen tritt das Problem kaum auf. Hier ist die Dämmung von Rohrleitun­gen und Speicher entscheide­nd, um Wärmeverlu­ste weitestgeh­end zu vermeiden. Weil Wärmepumpe­n vor allem die Umgebungsw­ärme aus Luft, Erde oder Grundwasse­r nutzen und weil hier nichts verbrannt wird, gibt es hier keinen Kamin und damit auch kein Kaminkehre­rprotokoll.

Übrigens, was viele nicht wissen: Zum 1. Oktober 2022 ist ein verpflicht­ender Heizungs-Check für alle erdgasbetr­iebenen Heizungsan­lagen eingeführt worden. Durchgefüh­rt werden kann die Prüfung von Heizungsba­uern, Kaminkehre­rn oder Energieber­atern. Der Check soll sicherstel­len, dass die Gasheizung optimal eingestell­t ist. Geprüft wird unter anderem, ob die Sommer- und Nachtabsch­altung aktiviert ist und eventuell die Heizgrenzt­emperatur sowie die Vorlauf- und Warmwasser­temperatur abgesenkt werden können und ob ein hydraulisc­her Abgleich gemacht wurde. Sofern die Prüfung einen Optimierun­gsbedarf ergibt, müssen die entspreche­nden Maßnahmen laut Verordnung bis zum 15. September 2024 umgesetzt sein.

Zur Person

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Foto: Robert Michael, dpa Das Kaminkehre­rprotokoll informiert über Zustand und Effizienz der Heizungsan­lage.
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MArtin SAmbAle ist Geschäftsf­ührer des Energie- und Umweltzent­rums Allgäu – kurz eza! – in Kempten.

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