Wenn das Darknet bunte Blüten treibt
Gericht Ein 19-Jähriger bestellte sich Falschgeld im Internet. Jetzt landete er vor Gericht und zeigte sich reuig. Nicht nur das Geld ist jetzt weg, sondern auch sein Computer
Richter Matthias Martin redete dem geknickten jungen Mann auf der Anklagebank eindringlich ins Gewissen: Wäre er nicht erst 19, sondern 22 Jahre alt gewesen, als er sich das Falschgeld im Internet bestellt hatte, dann würde er mit großer Wahrscheinlichkeit im Gefängnis landen. Der Schüler nickte schuldbewusst. 900 Euro hatte er sich übers Darknet bestellt – alles Blüten. Und das alles nur, weil er wissen wollte, „ob’s auch wirklich funktioniert und wie’s ausschaut“. Jedenfalls habe er gedacht, „das sei alles nicht so schlimm“. Jetzt hat ihn das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Martin zu 50 Sozialstunden verurteilt. Ob’s dabei bleibt oder er noch eine andere Strafe aufgebrummt bekommt, entscheidet sich nach einer Bewährungszeit von zwei Jahren.
Um 2015 hatte der damals 19-Jährige ziemlich viel Zeit vor dem Computer verbracht, viel herumgezockt. Und irgendwann war er im Darknet, der „dunklen Seite“des Internets gelandet. Dann brauchte es nur „einen Mausklick“– und er war zum Verbrecher geworden. Bei der ersten Bestellung gab er zehn Blüten à 20 Euro sowie zehn Blüten à 50 Euro in Auftrag. Bei der zweiten Bestellung waren es dann nochmal zehn falsche 20-EuroScheine. Alles in allem hatte er dabei einen Gewinn von rund 650 Euro gemacht. Für einen aufwendigen Lebensstil jedenfalls habe er das Geld nicht benötigt, betonte der Schüler. Er habe es in kleineren Läden, beim Weggehen, vieles davon auf Festivals ausgegeben. Auch wenn der Chat-Verlauf auf einem seiner Handys anderes vermuten lasse – mit Drogen habe er jedenfalls nichts am Hut, erklärte der Angeklagte. Zur Drogenberatung schickte ihn Richter Martin dennoch – zumindest präventiv.
Nach dem Ärger mit Polizei und Justiz und einer Hausdurchsuchung zu Hause bei seinen Eltern will der junge Mann zukünftig die Finger von kriminellen Machenschaften lassen, versprach er. Sein Abitur möchte er machen und danach studieren. Seinen Computer und die beiden Handys hat das Gericht jedenfalls einkassiert – und die Noten des Ingolstädters sind jetzt auch wieder „ganz gut“, wie er selbst sagt. Zum Geldverdienen nutzt er jetzt einen Nebenjob – schließlich muss er seine Anwaltskosten selbst zahlen. Das ist die Strafe der Eltern für diese „Jugendsünde“(Verteidiger Jörg Gragert). (rilu)