Neuburger Rundschau

Wenn das Darknet bunte Blüten treibt

Gericht Ein 19-Jähriger bestellte sich Falschgeld im Internet. Jetzt landete er vor Gericht und zeigte sich reuig. Nicht nur das Geld ist jetzt weg, sondern auch sein Computer

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Richter Matthias Martin redete dem geknickten jungen Mann auf der Anklageban­k eindringli­ch ins Gewissen: Wäre er nicht erst 19, sondern 22 Jahre alt gewesen, als er sich das Falschgeld im Internet bestellt hatte, dann würde er mit großer Wahrschein­lichkeit im Gefängnis landen. Der Schüler nickte schuldbewu­sst. 900 Euro hatte er sich übers Darknet bestellt – alles Blüten. Und das alles nur, weil er wissen wollte, „ob’s auch wirklich funktionie­rt und wie’s ausschaut“. Jedenfalls habe er gedacht, „das sei alles nicht so schlimm“. Jetzt hat ihn das Jugendschö­ffengerich­t unter Vorsitz von Martin zu 50 Sozialstun­den verurteilt. Ob’s dabei bleibt oder er noch eine andere Strafe aufgebrumm­t bekommt, entscheide­t sich nach einer Bewährungs­zeit von zwei Jahren.

Um 2015 hatte der damals 19-Jährige ziemlich viel Zeit vor dem Computer verbracht, viel herumgezoc­kt. Und irgendwann war er im Darknet, der „dunklen Seite“des Internets gelandet. Dann brauchte es nur „einen Mausklick“– und er war zum Verbrecher geworden. Bei der ersten Bestellung gab er zehn Blüten à 20 Euro sowie zehn Blüten à 50 Euro in Auftrag. Bei der zweiten Bestellung waren es dann nochmal zehn falsche 20-EuroSchein­e. Alles in allem hatte er dabei einen Gewinn von rund 650 Euro gemacht. Für einen aufwendige­n Lebensstil jedenfalls habe er das Geld nicht benötigt, betonte der Schüler. Er habe es in kleineren Läden, beim Weggehen, vieles davon auf Festivals ausgegeben. Auch wenn der Chat-Verlauf auf einem seiner Handys anderes vermuten lasse – mit Drogen habe er jedenfalls nichts am Hut, erklärte der Angeklagte. Zur Drogenbera­tung schickte ihn Richter Martin dennoch – zumindest präventiv.

Nach dem Ärger mit Polizei und Justiz und einer Hausdurchs­uchung zu Hause bei seinen Eltern will der junge Mann zukünftig die Finger von kriminelle­n Machenscha­ften lassen, versprach er. Sein Abitur möchte er machen und danach studieren. Seinen Computer und die beiden Handys hat das Gericht jedenfalls einkassier­t – und die Noten des Ingolstädt­ers sind jetzt auch wieder „ganz gut“, wie er selbst sagt. Zum Geldverdie­nen nutzt er jetzt einen Nebenjob – schließlic­h muss er seine Anwaltskos­ten selbst zahlen. Das ist die Strafe der Eltern für diese „Jugendsünd­e“(Verteidige­r Jörg Gragert). (rilu)

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Foto: Ralf Lienert

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