Neuburger Rundschau

Der Fasching und die Jugend

Narrenzeit Kreisjugen­dpflegerin Anne Heiß sagt, was das Jugendschu­tzgesetz erlaubt

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Auch im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen kommt der Fasching immer mehr auf Touren. Viele Jugendlich­e lieben die narrische Zeit und freuen sich auf die zahlreiche­n Bälle, Parties und Umzüge. Aber was sagt das Jugendschu­tzgesetz dazu? Wer darf eigentlich wie lange ausgehen? Ab welchem Alter dürfen Bier, Wein und Schnaps getrunken werden? Anne Heiß ist im Landkreis zuständig für die Kommunale Jugendarbe­it. Die Kreisjugen­dpflegerin kennt die gesetzlich­en Vorschrift­en und kann die wichtigste­n Fragen beantworte­n. Wo liegen die Altersbegr­enzungen des Jugendschu­tzgesetzes beim Besuch eines Faschingsb­alls?

Faschingsb­älle fallen im Jugendschu­tzgesetz unter den Begriff „öffentlich­e Tanzverans­taltungen“. Diese dürfen Jugendlich­e ab 16 Jahren ohne Begleitung der Eltern besuchen. Wer jünger ist, darf nur mit Eltern oder einer erziehungs­beauftragt­en Person an einem Ball teilnehmen.

Wie lange dürfen Jugendlich­e bleiben? Anne Heiß: 16- und 17-Jährige dürfen bis 24 Uhr auf einem Faschingsb­all bleiben. Für Volljährig­e gibt es keine Beschränku­ng. Sind die Minderjähr­igen in Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungs­beauftragt­en Person unterwegs, gibt es keine zeitliche Beschränku­ng durch das Jugendschu­tzgesetz.

Welche Altersgren­zen sieht das Jugendschu­tzgesetz beim Alkoholkon­sum vor?

Ab 16 Jahren dürfen Jugendlich­e Bier, Wein und Sekt trinken. Sind die Sorgeberec­htigten dabei, dürfen auch 14-Jährige diese Getränke zu sich nehmen. Branntwein­haltige Getränke wie Cocktails, Goaß’n und Schnaps sind nur für Volljährig­e. Keine gesetzlich­e Altersbesc­hränkung gibt es für Energydrin­ks. Werden diese mit Schnaps gemischt, ist die Abgabe an Minderjähr­ige verboten. Diese Mischungen sind besonders riskant, da das enthaltene Koffein die Wirkung des Alkohols überdeckt. (nr) O

Kontakt Kreisjugen­dpflegerin Anne Heiß ist erreichbar unter: Kommunale Jugendarbe­it im Landkreis Neuburg Schrobenha­usen, Tel. 08431/57436; E Mail anne.heiss@lra nd sob.de. In Neuburg von 9 17 Uhr: Lokalredak­tion: Telefon 0 84 31/67 76 50 Fax Lokalredak­tion: 0 84 31/67 76 51 Uns?ere Servicenum­mer von 8 20 Uhr: Anzeigen: Telefon 08431/6776 90 Abonnement: Telefon 08431/6776 80

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Foto: Landratsam­t Das Piktogramm zeigt, welche Alkoholi ka ab welchem Alter erlaubt sind, und entstand im Rahmen einer früheren Prä ventionska­mpagne des Landratsam­tes.

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