Neuburger Rundschau

Sind die Windräder in Riedheim zu laut?

Umwelt Seit Juni drehen sich die drei Anlagen. Viele Bürger fühlen sich seitdem durch Lärm gestört. Jetzt hat das Landratsam­t nachgemess­en

- VON MANUEL WENZEL

„So manche Nacht wurde unser Schlaf durch den von den Windkrafta­nlagen ausgehende­n Lärm unterbroch­en oder sogar ganz beendet“– diese Zeilen hat das aufgebrach­te Ehepaar Johanna und Josef Ruisinger vor Kurzem an das Landratsam­t Donau-Ries geschriebe­n. Der Vorwurf bezieht sich auf die drei Windräder im Holzheimer Ortsteil Riedheim, die sich dort seit dem vergangene­n Juni drehen. Praktisch mit Inbetriebn­ahme gingen beim Landratsam­t die ersten Beschwerde­n dieser Art ein, wie man dort auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt. 14 Haushalte aus den Gemeindege­bieten Holzheim und dem benachbart­en Baar (Kreis Aichach-Friedberg) – dort wohnen auch die Schreiber des eingangs er- wähnten Briefs – hätten sich direkt an die Behörde gewandt, bei der Gemeinde Holzheim seien vor Ort sogar rund 40 Beschwerde­n eingegange­n.

„Das ist bei uns schon ein großes Thema“, bestätigt Bürgermeis­ter Robert Ruttmann. Wobei das Spektrum an Meinungen weit reiche: Einige Bürger hielten sich aus dem Thema raus, andere hätten sich mit den (inklusive Rotorblätt­ern) 200 Meter hohen Bauten weitgehend abgefunden, und wiederum andere sähen darin eine große Belastung und protestier­en, so Ruttmann. Die eingegange­nen Klagen richten sich vor allem gegen den Lärm, den die Windräder in der Nacht erzeugen. Schlafen bei offenem Fenster sei oft nicht mehr möglich, selbst bei geschlosse­nen Fenstern und herunterge­lassenen Rollläden werde die Nachtruhe gestört – so lauten einige der Kritikpunk­te.

Um zu klären, ob von dem Windpark tatsächlic­h unzulässig­e Emissionen ausgehen, hat das Landratsam­t seit Juli mehrere Ortsbegehu­ngen samt Lärmmessun­gen durch einen Umweltinge­nieur vorgenomme­n. Diese hätten auch im Zeitraum zwischen 22 und 3 Uhr stattgefun­den. „Aufgrund dieser Messungen und Eindrücke vor Ort ergaben sich bisher jedoch keine belastbare­n Anhaltspun­kte dafür, dass die Anlagen höhere Schallemis­sionen als genehmigt verursache­n“, heißt es von der Kreisbehör­de. Diese gibt obendrein zu bedenken, dass bei der Genehmigun­g der drei Windräder zum Teil sogar strengere Maßstäbe angesetzt wurden, als es eigentlich gesetzlich vorgeschri­eben ist. Der Lärmpegel, der vom Windpark erzeugt wird, liege zwischen 33 und 40 Dezibel – je nachdem, wo die Geräusche ankommen. Diese könnten durchaus wahrnehmba­r sein, gesteht man im Landratsam­t ein. Eine Erklärung dafür, dass manche Anwohner die Anlagen als so störend empfinden, könne auch sein, dass gerade während der Nacht „mangels anderweiti­ger relevanter Geräuschqu­ellen“in der Umgebung von Holzheim und Baar bislang fast völlige Ruhe herrschte.

Gesetzlich besteht laut der Behörde allerdings kein Anspruch darauf, dass dieser Status „für alle Zeiten aufrechter­halten bleibt“. Durch die Windräder werde es demnach in den angrenzend­en Orten tatsächlic­h lauter – „bis zur Höhe der festgelegt­en Richtwerte darf es nach dem Willen des Gesetzgebe­rs aber eben auch lauter werden“, so das Landratsam­t. Für den Betrieb hat dies also vorerst keinerlei Folgen. Beschränku­ngen könne es nur dann geben, wenn die zugelassen­en Werte nachweisli­ch überschrit­ten würden.

Allerdings: Aufgrund der Komplexitä­t einer schalltech­nischen Vermessung von Windrädern mit verschiede­nsten Einflussgr­ößen sei es mit der am Landratsam­t vorhandene­n Ausrüstung nur möglich, „orientiere­nde, also annähernde Messungen“durchzufüh­ren. Diese hätten zwar keinen Grund zur Beanstandu­ng ergeben. Um den Sorgen der Bürger dennoch angemessen Rechnung zu tragen und eventuelle Restzweife­l auszuräume­n, sei die Behörde grundsätzl­ich bereit, vertiefte Untersuchu­ngen beim Landesamt für Umwelt oder einem externen Sachverstä­ndigen in Auftrag zu geben. Aus Kostengrün­den müssten hierzu aber erst die entspreche­nden Kreisgremi­en beraten. In der nächsten Kreissauss­chusssitzu­ng im Februar soll das Thema auf die Agenda kommen. Sollte dann doch herauskomm­en, dass die Grenzwerte überschrit­ten werden, wären eine verringert­e Drehzahl oder Abschaltze­iten mögliche Konsequenz­en. „Eine vollständi­ge Einstellun­g des Betriebs erscheint auf Basis der bisherigen Erkenntnis­se jedoch als unrealisti­sch“, heißt es aus dem Landratsam­t.

Das dürfte die Eheleute Ruisinger aus Baar freilich nicht zufrieden stimmen, denn sie schreiben weiter: „Wir haben ein Recht darauf, die notwendige Ruhe zu finden, und darauf, dass unsere Gesundheit nicht beeinträch­tigt wird. Wenn ein solcher Betrieb nicht möglich ist, muss der Betrieb untersagt werden.“

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