Kiffer halten Polizei auf Trab
Mehrere Vorfälle am Wochenende
Herbe Duftwolken sind in der Nacht von Freitag auf Samstag gleich mehrfach in den Himmel gestiegen und haben die Beamten der Polizei Neuburg beschäftigt. Alles begann mit zwei 15-Jährigen aus Neuburg, die sich am Spielplatz in der Nähe des Bücherturms ungewöhnlich verhielten. Bei der Kontrolle fielen den Beamten drogentypische Körperreaktionen auf. Wie die Polizei mitteilt, gaben die Jugendlichen zu, gekifft zu haben. Die Drogen hatten sie bis auf geringe Restmengen aufgebraucht. Die beiden erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Kurz nach Mitternacht stieg den Polizisten bei der Kontrolle eines Autos in Karlshuld der Geruch von Marihuana in die Nase. Die 18-jährige Fahrerin war unschuldig, dafür hatte ihr 19-jähriger Beifahrer – beide stammen aus Karlshuld – in einer Zigarettenschachtel mehrere Gramm des Betäubungsmittels versteckt. Die Beamten stellten das Rauschgift sicher und erstatteten gegen den 19-Jährigen Strafanzeige wegen verbotenen Besitzes von Betäubungsmitteln.
Um kurz nach 2 Uhr stießen die Beamten, erneut in Karlshuld, auf starken Marihuanageruch. Dieser waberte den Beamten bei der Kontrolle eines 20-jährigen Autofahrers aus dem Fahrzeug entgegen. Da der junge Karlshulder auffallend glasige Augen hatte und noch andere Symptome des Drogenkomsums aufwies, wurden er und sein Fahrzeug durchsucht. Die Beamten fanden eine Restmenge Cannabis. Der 20-Jährige muss mit Anzeigen wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss und wegen Betäubungsmittelbesitzes rechnen. Außerdem musste er seinen Autoschlüssel abgeben.
Ähnlich erging es einem 22-jährigen Autofahrer aus Neuburg, der gegen 3.30 Uhr, ebenfalls in Karlshuld, kontrolliert wurde. Offensichtlich hatte auch er kurz zuvor Marihuana konsumiert. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an, der sich der 22-Jährige nur widerwillig unterzog, wohl weil er mit einer Anzeige, einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat oder mehr rechnen muss. Zudem hat ein solcher Verstoß in der Regel eine gesonderte Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde inklusive medizinisch-psychologischer Untersuchung zur Folge. (nr)