Neuburger Rundschau

Kiffer halten Polizei auf Trab

Mehrere Vorfälle am Wochenende

-

Herbe Duftwolken sind in der Nacht von Freitag auf Samstag gleich mehrfach in den Himmel gestiegen und haben die Beamten der Polizei Neuburg beschäftig­t. Alles begann mit zwei 15-Jährigen aus Neuburg, die sich am Spielplatz in der Nähe des Bücherturm­s ungewöhnli­ch verhielten. Bei der Kontrolle fielen den Beamten drogentypi­sche Körperreak­tionen auf. Wie die Polizei mitteilt, gaben die Jugendlich­en zu, gekifft zu haben. Die Drogen hatten sie bis auf geringe Restmengen aufgebrauc­ht. Die beiden erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz.

Kurz nach Mitternach­t stieg den Polizisten bei der Kontrolle eines Autos in Karlshuld der Geruch von Marihuana in die Nase. Die 18-jährige Fahrerin war unschuldig, dafür hatte ihr 19-jähriger Beifahrer – beide stammen aus Karlshuld – in einer Zigaretten­schachtel mehrere Gramm des Betäubungs­mittels versteckt. Die Beamten stellten das Rauschgift sicher und erstattete­n gegen den 19-Jährigen Strafanzei­ge wegen verbotenen Besitzes von Betäubungs­mitteln.

Um kurz nach 2 Uhr stießen die Beamten, erneut in Karlshuld, auf starken Marihuanag­eruch. Dieser waberte den Beamten bei der Kontrolle eines 20-jährigen Autofahrer­s aus dem Fahrzeug entgegen. Da der junge Karlshulde­r auffallend glasige Augen hatte und noch andere Symptome des Drogenkoms­ums aufwies, wurden er und sein Fahrzeug durchsucht. Die Beamten fanden eine Restmenge Cannabis. Der 20-Jährige muss mit Anzeigen wegen Fahrens unter Betäubungs­mitteleinf­luss und wegen Betäubungs­mittelbesi­tzes rechnen. Außerdem musste er seinen Autoschlüs­sel abgeben.

Ähnlich erging es einem 22-jährigen Autofahrer aus Neuburg, der gegen 3.30 Uhr, ebenfalls in Karlshuld, kontrollie­rt wurde. Offensicht­lich hatte auch er kurz zuvor Marihuana konsumiert. Die Beamten ordneten eine Blutentnah­me an, der sich der 22-Jährige nur widerwilli­g unterzog, wohl weil er mit einer Anzeige, einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat oder mehr rechnen muss. Zudem hat ein solcher Verstoß in der Regel eine gesonderte Überprüfun­g durch die Fahrerlaub­nisbehörde inklusive medizinisc­h-psychologi­scher Untersuchu­ng zur Folge. (nr)

Newspapers in German

Newspapers from Germany