Weigl legt erneut Revision ein
Justiz Anwälte des Pöttmeser Unternehmers gehen ein weiteres Mal gegen Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Bankrotts vor. Demnach müsste er wohl wieder in Haft
Seit zweieinhalb Jahren zieht sich der Rechtsstreit im Fall Franz Josef Weigl hin. Dreieinhalb Jahre ist es her, dass der frühere Pöttmeser Unternehmer und Gründer eines Automobilzulieferers, Familienangehörige und mehrere Geschäftspartner verhaftet wurden. Vor Kurzem verurteilte ihn das Landgericht Augsburg wegen Bankrotts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Es war sozusagen die zweite Runde in dem Verfahren. Ein erster Prozess hatte bereits 2014 vor dem Landgericht stattgefunden.
Geht es nach Weigls Anwälten, soll es eine dritte Runde geben. Wie schon 2014 legten sie auch nun wieder Revision ein. Damit müsste sich erneut der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Causa Weigl befas- sen. Der Erste Strafsenat in Karlsruhe hatte vor drei Jahren die Akten in dem Fall schon einmal auf dem Tisch. Der heute 58-jährige Weigl war damals am Landgericht wegen zweier schwerer Bankrottverstöße rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Zweite Strafkammer sprach ihn damals auch der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig und verhängte dafür eine Geldstrafe von 700 Tagessätzen à zehn Euro.
Das Urteil kam nach einem „Deal“zustande: Die Staatsanwaltschaft stellte weitere Verfahren ein, Weigl legte ein Geständnis ab. Seine Verteidiger gingen später in Revision. Der BGH hob allerdings nur den Teil des Urteils auf, der sich auf die Umsatzsteuerhinterziehung bezog. Darüber musste das Landgericht neu verhandeln.
Zusätzlich nahm die Staatsanwaltschaft eines der eingestellten Verfahren wieder auf: Sie warf Weigl vor, nach dem Verkauf des Göteborger Werks seiner Unternehmensgruppe Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt sieben Millionen Euro hinterzogen zu haben. Auch darum ging es in der Neuauflage des Prozesses, der vor Kurzem endete.
Die Zehnte Strafkammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Natale stellte die Verfahren wegen Umsatzund Einkommensteuerhinterziehung ein. Übrig blieb der Bankrott. Der Schuldspruch hierzu von 2014 war bereits rechtskräftig. Das Gericht musste allerdings die Strafe neu festlegen.
Staatsanwalt Andreas Breitschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten Haft, Verteidiger Frank Eckstein zwei Jahre und einen Monat. Auch wenn die Anträge nur vier Monate auseinanderliegen, können sie für Weigl einen erheblichen Unterschied ausmachen. Denn die Höhe der Strafe kann ausschlaggebend dafür sein, ob er ein weiteres Mal hinter Gitter muss oder nicht.
Bis zur Verkündung des ersten Urteils am Landgericht 2014 war er ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Sie wird ihm angerechnet. Von der Höhe der Reststrafe hängt ab, ob und wie lange er noch einmal in Haft muss. Das neuerliche Urteil des Landgerichts hätte für ihn wohl einen weiteren kurzen Gefängnisaufenthalt zur Folge gehabt. Das wollen die Verteidiger verhindern.
Weigl lebt nach eigenen Angaben in München. Wie er dem Gericht schilderte, ist er als Minijobber bei einem Start-up-Unternehmen beschäftigt.