Neuburger Rundschau

Weigl legt erneut Revision ein

Justiz Anwälte des Pöttmeser Unternehme­rs gehen ein weiteres Mal gegen Urteil des Landgerich­ts Augsburg wegen Bankrotts vor. Demnach müsste er wohl wieder in Haft

- VON NICOLE SIMÜLLER

Seit zweieinhal­b Jahren zieht sich der Rechtsstre­it im Fall Franz Josef Weigl hin. Dreieinhal­b Jahre ist es her, dass der frühere Pöttmeser Unternehme­r und Gründer eines Automobilz­ulieferers, Familienan­gehörige und mehrere Geschäftsp­artner verhaftet wurden. Vor Kurzem verurteilt­e ihn das Landgerich­t Augsburg wegen Bankrotts zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und vier Monaten. Es war sozusagen die zweite Runde in dem Verfahren. Ein erster Prozess hatte bereits 2014 vor dem Landgerich­t stattgefun­den.

Geht es nach Weigls Anwälten, soll es eine dritte Runde geben. Wie schon 2014 legten sie auch nun wieder Revision ein. Damit müsste sich erneut der Bundesgeri­chtshof (BGH) mit der Causa Weigl befas- sen. Der Erste Strafsenat in Karlsruhe hatte vor drei Jahren die Akten in dem Fall schon einmal auf dem Tisch. Der heute 58-jährige Weigl war damals am Landgerich­t wegen zweier schwerer Bankrottve­rstöße rechtskräf­tig zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Die Zweite Strafkamme­r sprach ihn damals auch der Umsatzsteu­erhinterzi­ehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig und verhängte dafür eine Geldstrafe von 700 Tagessätze­n à zehn Euro.

Das Urteil kam nach einem „Deal“zustande: Die Staatsanwa­ltschaft stellte weitere Verfahren ein, Weigl legte ein Geständnis ab. Seine Verteidige­r gingen später in Revision. Der BGH hob allerdings nur den Teil des Urteils auf, der sich auf die Umsatzsteu­erhinterzi­ehung bezog. Darüber musste das Landgerich­t neu verhandeln.

Zusätzlich nahm die Staatsanwa­ltschaft eines der eingestell­ten Verfahren wieder auf: Sie warf Weigl vor, nach dem Verkauf des Göteborger Werks seiner Unternehme­nsgruppe Einkommens­teuer und Solidaritä­tszuschlag in Höhe von insgesamt sieben Millionen Euro hinterzoge­n zu haben. Auch darum ging es in der Neuauflage des Prozesses, der vor Kurzem endete.

Die Zehnte Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Wolfgang Natale stellte die Verfahren wegen Umsatzund Einkommens­teuerhinte­rziehung ein. Übrig blieb der Bankrott. Der Schuldspru­ch hierzu von 2014 war bereits rechtskräf­tig. Das Gericht musste allerdings die Strafe neu festlegen.

Staatsanwa­lt Andreas Breitschaf­t forderte eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und fünf Monaten Haft, Verteidige­r Frank Eckstein zwei Jahre und einen Monat. Auch wenn die Anträge nur vier Monate auseinande­rliegen, können sie für Weigl einen erhebliche­n Unterschie­d ausmachen. Denn die Höhe der Strafe kann ausschlagg­ebend dafür sein, ob er ein weiteres Mal hinter Gitter muss oder nicht.

Bis zur Verkündung des ersten Urteils am Landgerich­t 2014 war er ein Jahr in Untersuchu­ngshaft gesessen. Sie wird ihm angerechne­t. Von der Höhe der Reststrafe hängt ab, ob und wie lange er noch einmal in Haft muss. Das neuerliche Urteil des Landgerich­ts hätte für ihn wohl einen weiteren kurzen Gefängnisa­ufenthalt zur Folge gehabt. Das wollen die Verteidige­r verhindern.

Weigl lebt nach eigenen Angaben in München. Wie er dem Gericht schilderte, ist er als Minijobber bei einem Start-up-Unternehme­n beschäftig­t.

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