Bungalows nur mit Genehmigung
Bauen Der Gemeinderat will im Bebauungsplan für das Baugebiet „Am Waldweg“in Ballersdorf keine ebenerdigen Gebäude festsetzen
Ein Flächennutzungsplan will zukunftsfähig und ein Bebauungsplan durchdacht sein. Am Donnerstag standen diese Planungen auf der Tagesordnung des Rohrenfelser Gemeinderates. Ballersdorf soll spürbar größer werden. Nun lagen der Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden, Kommunen und Nachbarn vor. Mit mehreren Einwürfen setzte sich der Rat der Gemeinde intensiv auseinander.
Soll ebenerdige Bebauung ermöglicht werden oder nicht? Die Gemeinde hatte sich in der Planungsphase dafür ausgesprochen. Dem Landratsamt aber missfallen diese uneinheitlichen Vorgaben. Und auch die Räte waren sich nicht einig. Bürgermeister Wigbert Kramer war für die Möglichkeit, Bungalows zu errichten: „Ich bin hier anscheinend der Älteste und weiß ein ebenerdiges Wohnen zu schätzen.“Trotzdem stimmten sechs Räte gegen Bungalows im Baugebiet „Am Waldweg“, nur fünf dafür.
Im Bebauungsplan taucht die Baufreiheit also nicht auf. Was aber nur bedeutet, dass solche Ausnahmen gesondert mit Bauantrag vom Gemeinderat genehmigt werden müssen.
Darüber hinaus hat Rohrenfels den Begriff „Grenzbebauung“neu definiert. Bisher musste eine Garage entweder direkt auf der Grundstücksgrenze oder aber mindestens drei Meter entfernt davon errichtet werden. Im Ballersdorfer Neubaugebiet gilt dann aber, dass Garagen auch näher als drei Meter an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen, dann aber als Grenzbebauung gelten, für die schärfere Richtlinien, zum Beispiel im Brandschutz, gelten. „Der Bedarf und die Nachfrage sind da. Und das Baurecht lässt das zu“, begründete Martin Käser, der mit der Planung beauftragte Bauingenieur, seinen Vorschlag. Wichtig sei die Definition für die Ausführung des Baues.
Eine weitere für den Bauherrn wichtige Entscheidung fiel zugunsten von Photovoltaikanlagen. Sollten aufgeständerte Solaranlagen eigentlich komplett verboten werden, schaffte es Gemeinderat Lukas Frank, dass Module auf Flachdachgaragen nun doch im optimalen Winkel zur Sonne stehen dürfen. „Wir können doch nicht auf der einen Seite regenerative Energieerzeugung fordern und auf der anderen Seite die Nutzung all dieser Flachdächer untersagen.“Der Gemeinderat begrenzte das Verbot der aufgerichteten Solarmodule schließlich auf die Hauptgebäude.
In Wagenhofen gab der Gemeinderat die Planung von Ortsabrundungssatzungen in der Ballersdorfer Straße und am Kahlhofweg in Auftrag. Für beide Bereiche bestehen bereits Bauanträge für Einfamilienhäuser. Das Landratsamt allerdings lehnte seine Zustimmung ab, da die Bauvorhaben im Außenbereich liegen. Deshalb wurden diese Satzungen notwendig.