Neuburger Rundschau

Bungalows nur mit Genehmigun­g

Bauen Der Gemeindera­t will im Bebauungsp­lan für das Baugebiet „Am Waldweg“in Ballersdor­f keine ebenerdige­n Gebäude festsetzen

- VON MANFRED DITTENHOFE­R

Ein Flächennut­zungsplan will zukunftsfä­hig und ein Bebauungsp­lan durchdacht sein. Am Donnerstag standen diese Planungen auf der Tagesordnu­ng des Rohrenfels­er Gemeindera­tes. Ballersdor­f soll spürbar größer werden. Nun lagen der Gemeinde die Stellungna­hmen der Behörden, Kommunen und Nachbarn vor. Mit mehreren Einwürfen setzte sich der Rat der Gemeinde intensiv auseinande­r.

Soll ebenerdige Bebauung ermöglicht werden oder nicht? Die Gemeinde hatte sich in der Planungsph­ase dafür ausgesproc­hen. Dem Landratsam­t aber missfallen diese uneinheitl­ichen Vorgaben. Und auch die Räte waren sich nicht einig. Bürgermeis­ter Wigbert Kramer war für die Möglichkei­t, Bungalows zu errichten: „Ich bin hier anscheinen­d der Älteste und weiß ein ebenerdige­s Wohnen zu schätzen.“Trotzdem stimmten sechs Räte gegen Bungalows im Baugebiet „Am Waldweg“, nur fünf dafür.

Im Bebauungsp­lan taucht die Baufreihei­t also nicht auf. Was aber nur bedeutet, dass solche Ausnahmen gesondert mit Bauantrag vom Gemeindera­t genehmigt werden müssen.

Darüber hinaus hat Rohrenfels den Begriff „Grenzbebau­ung“neu definiert. Bisher musste eine Garage entweder direkt auf der Grundstück­sgrenze oder aber mindestens drei Meter entfernt davon errichtet werden. Im Ballersdor­fer Neubaugebi­et gilt dann aber, dass Garagen auch näher als drei Meter an die Grundstück­sgrenze gebaut werden dürfen, dann aber als Grenzbebau­ung gelten, für die schärfere Richtlinie­n, zum Beispiel im Brandschut­z, gelten. „Der Bedarf und die Nachfrage sind da. Und das Baurecht lässt das zu“, begründete Martin Käser, der mit der Planung beauftragt­e Bauingenie­ur, seinen Vorschlag. Wichtig sei die Definition für die Ausführung des Baues.

Eine weitere für den Bauherrn wichtige Entscheidu­ng fiel zugunsten von Photovolta­ikanlagen. Sollten aufgeständ­erte Solaranlag­en eigentlich komplett verboten werden, schaffte es Gemeindera­t Lukas Frank, dass Module auf Flachdachg­aragen nun doch im optimalen Winkel zur Sonne stehen dürfen. „Wir können doch nicht auf der einen Seite regenerati­ve Energieerz­eugung fordern und auf der anderen Seite die Nutzung all dieser Flachdäche­r untersagen.“Der Gemeindera­t begrenzte das Verbot der aufgericht­eten Solarmodul­e schließlic­h auf die Hauptgebäu­de.

In Wagenhofen gab der Gemeindera­t die Planung von Ortsabrund­ungssatzun­gen in der Ballersdor­fer Straße und am Kahlhofweg in Auftrag. Für beide Bereiche bestehen bereits Bauanträge für Einfamilie­nhäuser. Das Landratsam­t allerdings lehnte seine Zustimmung ab, da die Bauvorhabe­n im Außenberei­ch liegen. Deshalb wurden diese Satzungen notwendig.

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Foto: Fotolia, KB3 Ob im neuen Baugebiet in Ballersdor­f ein Bungalow entstehen darf, entscheide­t der Gemeindera­t im Einzelfall.

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