Neuburger Rundschau

Kindesmiss­brauch: Urteil noch nicht möglich

Justiz Aussagen der Familie weichen stark von der Schilderun­g des Angeklagte­n ab und ein Zeuge erscheint nicht. Für das Gericht gibt es noch zu viele Ungereimth­eiten

- VON ALEXANDRA JOST

Viele Ungereimth­eiten in den Aussagen der Beteiligte­n machten dem Gericht gestern ein Urteil im Fall des Missbrauch­s einer Siebenjähr­igen unmöglich. Die Eltern und das Mädchen selbst sowie die Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n wurden am zweiten Prozesstag zu den schweren Vorwürfen gegen den 25-jährigen Asylbewerb­er gehört. Der Angeklagte selbst streitet die Tat ab und behauptet, der Vater habe seine Tochter unter Androhung von Schlägen zu Lügen angestifte­t.

Noch einmal – wie schon vor dem Ermittlung­srichter – musste die Siebenjähr­ige gestern vor Amtsrichte­r Gerhard Ebner den genauen Ablauf der Übergriffe schildern. Zweimal sei sie im August vergangene­n Jahres von dem 25-Jährigen unsittlich berührt worden. Zunächst habe der Mann das Mädchen vom Spielplatz am Asylbewerb­erheim hinter das Landratsam­t gezogen. Dann habe er sie zu Boden gedrückt, ihr die Hose ausgezogen und sie sexuell missbrauch­t. Ein weiteres Mal habe er das Kind vom Fahrrad in eine Waschküche gezerrt und sei wieder übergriffi­g geworden. „Ich habe ins Bett gemacht und da habe ich meiner Mama erzählt, was passiert ist“, sagte die Siebenjähr­ige dem Richter.

Als ihr Vater den 25-Jährigen zur Rede gestellt habe, habe dieser die Vorwürfe vehement abgestritt­en und aus dem Fenster springen wollen. Die Mutter des Mädchens habe ihn jedoch davon abhalten können. Im Zeugenstan­d sagte die 35-Jährige aus, dass im Krankenhau­s ein sexueller Übergriff bestätigt worden sei und bereits an die Polizei weitergele­itet worden war.

Schon früher, so die Frau, habe der Angeklagte mit ihrer Tochter gespielt. Sie habe dabei aber ein komisches Gefühl gehabt: „Mir gefiel nicht, dass sie auf seinem Schoß sitzen sollte.“Das Mädchen sei auch immer sehr brav gewesen, aber sie habe sich verändert und sei jetzt respektlos zu den Lehrern.

Alle drei Zeugen behauptete­n stets, dass keine weiteren Personen die Auseinande­rsetzung zwischen der Familie und dem 25-Jährigen mitbekomme­n haben. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der Angeklagte jedoch angegeben, dass ein Freund der beiden Parteien nach einem Gespräch mit dem Mädchen und dessen Vater herausgefu­nden habe, dass die Geschichte des Kindes frei erfunden sei. Diesen „Freund“wollten die drei Zeugen gestern jedoch namentlich nicht einmal kennen. Die Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n allerdings gab an, dass sie bei der Aussprache der Beteiligte­n diesen Bekannten ebenfalls gesehen habe. Außerdem habe die Mutter des Mädchens sie einmal angerufen und ihr gedroht. Ihrer Aussage vor Gericht fügte die junge Frau noch hinzu: „Ich weiß nicht, ob mein Lebensgefä­hrte es getan hat. Ich vertraue ihm nicht.“

Diesen ominösen „Freund“, den der Angeklagte genannt hatte, hatte Amtsrichte­r Gerhard Ebner bereits zur gestrigen Verhandlun­g geladen. Erschienen war der allerdings nicht. Beim nächsten Prozesstag am 8. März wird der Mann polizeilic­h vorgeführt werden, um eventuell Licht in die Vorgänge zu bringen. Auch die behandelnd­e Ärztin soll gehört werden.

Im Falle einer Verurteilu­ng droht dem 25-Jährigen, der seit Oktober 2016 in Untersuchu­ngshaft sitzt, die Abschiebun­g. Sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt. Derzeit kann der Mann jedoch keine Ausweispap­iere aufweisen.

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