Kindesmissbrauch: Urteil noch nicht möglich
Justiz Aussagen der Familie weichen stark von der Schilderung des Angeklagten ab und ein Zeuge erscheint nicht. Für das Gericht gibt es noch zu viele Ungereimtheiten
Viele Ungereimtheiten in den Aussagen der Beteiligten machten dem Gericht gestern ein Urteil im Fall des Missbrauchs einer Siebenjährigen unmöglich. Die Eltern und das Mädchen selbst sowie die Lebensgefährtin des Angeklagten wurden am zweiten Prozesstag zu den schweren Vorwürfen gegen den 25-jährigen Asylbewerber gehört. Der Angeklagte selbst streitet die Tat ab und behauptet, der Vater habe seine Tochter unter Androhung von Schlägen zu Lügen angestiftet.
Noch einmal – wie schon vor dem Ermittlungsrichter – musste die Siebenjährige gestern vor Amtsrichter Gerhard Ebner den genauen Ablauf der Übergriffe schildern. Zweimal sei sie im August vergangenen Jahres von dem 25-Jährigen unsittlich berührt worden. Zunächst habe der Mann das Mädchen vom Spielplatz am Asylbewerberheim hinter das Landratsamt gezogen. Dann habe er sie zu Boden gedrückt, ihr die Hose ausgezogen und sie sexuell missbraucht. Ein weiteres Mal habe er das Kind vom Fahrrad in eine Waschküche gezerrt und sei wieder übergriffig geworden. „Ich habe ins Bett gemacht und da habe ich meiner Mama erzählt, was passiert ist“, sagte die Siebenjährige dem Richter.
Als ihr Vater den 25-Jährigen zur Rede gestellt habe, habe dieser die Vorwürfe vehement abgestritten und aus dem Fenster springen wollen. Die Mutter des Mädchens habe ihn jedoch davon abhalten können. Im Zeugenstand sagte die 35-Jährige aus, dass im Krankenhaus ein sexueller Übergriff bestätigt worden sei und bereits an die Polizei weitergeleitet worden war.
Schon früher, so die Frau, habe der Angeklagte mit ihrer Tochter gespielt. Sie habe dabei aber ein komisches Gefühl gehabt: „Mir gefiel nicht, dass sie auf seinem Schoß sitzen sollte.“Das Mädchen sei auch immer sehr brav gewesen, aber sie habe sich verändert und sei jetzt respektlos zu den Lehrern.
Alle drei Zeugen behaupteten stets, dass keine weiteren Personen die Auseinandersetzung zwischen der Familie und dem 25-Jährigen mitbekommen haben. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der Angeklagte jedoch angegeben, dass ein Freund der beiden Parteien nach einem Gespräch mit dem Mädchen und dessen Vater herausgefunden habe, dass die Geschichte des Kindes frei erfunden sei. Diesen „Freund“wollten die drei Zeugen gestern jedoch namentlich nicht einmal kennen. Die Lebensgefährtin des Angeklagten allerdings gab an, dass sie bei der Aussprache der Beteiligten diesen Bekannten ebenfalls gesehen habe. Außerdem habe die Mutter des Mädchens sie einmal angerufen und ihr gedroht. Ihrer Aussage vor Gericht fügte die junge Frau noch hinzu: „Ich weiß nicht, ob mein Lebensgefährte es getan hat. Ich vertraue ihm nicht.“
Diesen ominösen „Freund“, den der Angeklagte genannt hatte, hatte Amtsrichter Gerhard Ebner bereits zur gestrigen Verhandlung geladen. Erschienen war der allerdings nicht. Beim nächsten Prozesstag am 8. März wird der Mann polizeilich vorgeführt werden, um eventuell Licht in die Vorgänge zu bringen. Auch die behandelnde Ärztin soll gehört werden.
Im Falle einer Verurteilung droht dem 25-Jährigen, der seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft sitzt, die Abschiebung. Sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt. Derzeit kann der Mann jedoch keine Ausweispapiere aufweisen.