Landgericht reduziert Strafe für Stalker
Justiz Zwei Jahre Haft, also 15 Monate weniger als zunächst, so lautet das Urteil nach der Berufungsverhandlung für einen einschlägig vorbestraften Ingolstädter. Der macht seit Jahren einer Frau das Leben zur Hölle
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Stalker, ein 37-jähriger Mann aus Ingolstadt, ist am Landgericht Ingolstadt in der Berufungsverhandlung erneut zu einer Freiheitsstrafe wegen Nachstellung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt worden.
Die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Konrad Kliegl reduzierte das Strafmaß aus erster Instanz allerdings um 15 Monate. Am Amtsgericht Ingolstadt war der Mann, der sich bisher einer psychiatrischen Behandlung verweigert hat, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Schuldig wegen Nachstellung und insgesamt 14 Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz.
Sowohl die Staatsanwaltschaft Ingolstadt als auch Pflichtverteidiger Ralf Piegsa hatten die zweite Instanz angerufen. Staatsanwalt Niki Hölzel wollte eine höhere Haftstrafe erreichen und hatte auf dreieinhalb Jahre plädiert. Piegsa hielt die angeklagten Fälle für nicht nachweisbar. Er hatte folglich auf Freispruch plädiert.
Das Urteil der 4. Strafkammer lautet nun schuldig wegen sieben Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und zwei Mal wegen Beleidigung. Richter Kliegl betonte, dass sich die Vorwürfe im Kern erneut bestätigt hätten: „Er hat die Frau gestalkt.“Allerdings hält die Kammer nicht alle Fälle für verurteilungsfähig nachgewiesen. Der Rich- ter sagte, die Kammer halte die seit Jahren gestalkte Frau, eine 39-jährige, psychisch erkrankte Ingolstädterin, für glaubwürdig. Ihre Aussage sei differenziert gewesen und die Kammer sei überzeugt, dass sich alle von ihr geschilderten Fälle auch so zugetragen hätten. Allerdings seien mehrere der 14 zur Verhandlung stehenden Fälle nicht eindeutig, der Stalker von ihr nicht zweifelsfrei identifiziert. Und in zwei Fällen habe er auch ein sicheres Alibi: Einmal war er laut Gericht „ohne Zweifel“in Bremen, ein anderes Mal arbeiten.
Der nun erneut verurteilte Ingolstädter stellt der Frau seit über zehn Jahren nach. Die 39-Jährige ist nach Auskunft ihrer Ärzte – aufgrund verschiedener Vorfälle – zwar schon krank gewesen, bevor das Stalking begann. Dieses aber habe ihren Zustand massiv verschlimmert. Neben vielen anderen Schwierigkeiten habe die Frau auch immer wieder Selbstmordgedanken. Bedingt durch die Angst vor ihm, die Angst, von ihm doch eines Tages umgebracht zu werden. Besserung für ihre Leiden, so sagten die Ärzte, sei dann zu erwarten, wenn die Bedrohung durch ihn dauerhaft gebannt sei.
Zuletzt hatte er, nur kurze Zeit nach seiner letzten Haftentlassung, im Sommer 2015, erneut mit der Nachstellung begonnen. 49 Fälle hatte die Frau seither bei der Polizei zu Anzeige gebracht. 14 wurden angeklagt. Seit er wieder im Gefängnis sitzt, habe das Stalking aufgehört, hatte sie gesagt.
Ein Gutachter hatte den Angeklagten rechtsmedizinisch als voll schuldfähig beschrieben. Er lasse nicht mit sich reden, leide aber, nach allem was bekannt sei, wohl an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung. Nur wenn er sich behandeln lasse, könnte ihm geholfen werden.
Richter Kliegl empfahl dem Mann dringend, sich endlich therapieren zu lassen.