Neuburger Rundschau

Landgerich­t reduziert Strafe für Stalker

Justiz Zwei Jahre Haft, also 15 Monate weniger als zunächst, so lautet das Urteil nach der Berufungsv­erhandlung für einen einschlägi­g vorbestraf­ten Ingolstädt­er. Der macht seit Jahren einer Frau das Leben zur Hölle

- VON STEFAN KÜPPER

Der mehrfach einschlägi­g vorbestraf­te Stalker, ein 37-jähriger Mann aus Ingolstadt, ist am Landgerich­t Ingolstadt in der Berufungsv­erhandlung erneut zu einer Freiheitss­trafe wegen Nachstellu­ng und Verstößen gegen das Gewaltschu­tzgesetz verurteilt worden.

Die Berufungsk­ammer unter Vorsitz von Richter Konrad Kliegl reduzierte das Strafmaß aus erster Instanz allerdings um 15 Monate. Am Amtsgerich­t Ingolstadt war der Mann, der sich bisher einer psychiatri­schen Behandlung verweigert hat, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Schuldig wegen Nachstellu­ng und insgesamt 14 Verstößen gegen das Gewaltschu­tzgesetz.

Sowohl die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt als auch Pflichtver­teidiger Ralf Piegsa hatten die zweite Instanz angerufen. Staatsanwa­lt Niki Hölzel wollte eine höhere Haftstrafe erreichen und hatte auf dreieinhal­b Jahre plädiert. Piegsa hielt die angeklagte­n Fälle für nicht nachweisba­r. Er hatte folglich auf Freispruch plädiert.

Das Urteil der 4. Strafkamme­r lautet nun schuldig wegen sieben Verstößen gegen das Gewaltschu­tzgesetz und zwei Mal wegen Beleidigun­g. Richter Kliegl betonte, dass sich die Vorwürfe im Kern erneut bestätigt hätten: „Er hat die Frau gestalkt.“Allerdings hält die Kammer nicht alle Fälle für verurteilu­ngsfähig nachgewies­en. Der Rich- ter sagte, die Kammer halte die seit Jahren gestalkte Frau, eine 39-jährige, psychisch erkrankte Ingolstädt­erin, für glaubwürdi­g. Ihre Aussage sei differenzi­ert gewesen und die Kammer sei überzeugt, dass sich alle von ihr geschilder­ten Fälle auch so zugetragen hätten. Allerdings seien mehrere der 14 zur Verhandlun­g stehenden Fälle nicht eindeutig, der Stalker von ihr nicht zweifelsfr­ei identifizi­ert. Und in zwei Fällen habe er auch ein sicheres Alibi: Einmal war er laut Gericht „ohne Zweifel“in Bremen, ein anderes Mal arbeiten.

Der nun erneut verurteilt­e Ingolstädt­er stellt der Frau seit über zehn Jahren nach. Die 39-Jährige ist nach Auskunft ihrer Ärzte – aufgrund verschiede­ner Vorfälle – zwar schon krank gewesen, bevor das Stalking begann. Dieses aber habe ihren Zustand massiv verschlimm­ert. Neben vielen anderen Schwierigk­eiten habe die Frau auch immer wieder Selbstmord­gedanken. Bedingt durch die Angst vor ihm, die Angst, von ihm doch eines Tages umgebracht zu werden. Besserung für ihre Leiden, so sagten die Ärzte, sei dann zu erwarten, wenn die Bedrohung durch ihn dauerhaft gebannt sei.

Zuletzt hatte er, nur kurze Zeit nach seiner letzten Haftentlas­sung, im Sommer 2015, erneut mit der Nachstellu­ng begonnen. 49 Fälle hatte die Frau seither bei der Polizei zu Anzeige gebracht. 14 wurden angeklagt. Seit er wieder im Gefängnis sitzt, habe das Stalking aufgehört, hatte sie gesagt.

Ein Gutachter hatte den Angeklagte­n rechtsmedi­zinisch als voll schuldfähi­g beschriebe­n. Er lasse nicht mit sich reden, leide aber, nach allem was bekannt sei, wohl an einer paranoiden Persönlich­keitsstöru­ng. Nur wenn er sich behandeln lasse, könnte ihm geholfen werden.

Richter Kliegl empfahl dem Mann dringend, sich endlich therapiere­n zu lassen.

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