Geldstrafe mit Drogenhandel bezahlt
Gericht Eine abgepackte Plastiktüte und der Geruch von Marihuana verraten einen Mann aus Königsmoos
Über die Beweggründe eines 29-jährigen Angeklagten musste Staatsanwältin Anna Brunwinkel ganz schön schmunzeln. Der Angeklagte erklärte: „Ich habe mit Drogen gehandelt, um meine Geldstrafe bezahlen zu können.“Bestraft wurde der Mann aus Königsmoos vor etwa einem Jahr ausgerechnet für Drogenbesitz. Auch Richterin Celina Nappenbach war amüsiert und verständnislos zugleich: „Ich muss darüber schon den Kopf schütteln. Das ist die denkbar dümmste Art, Geld zu beschaffen. Wenn das Schule macht, dann kann ich in Zukunft keine Geldstrafen mehr verhängen.“
Beim 29-Jährigen wäre dies ohnehin keine Option mehr. Zu groß war die Menge an Drogen, die die Polizei in seiner Wohnung in Königsmoos fand: 337 Gramm Marihuana, der Großteil war verkaufsfertig in Tüten à 3,75 Gramm abgepackt. Auch eine geringe Menge Amphetamine und zwei Tabletten Ecstasy, sogenannte harte Drogen, fanden die Beamten. Bei seinem Geständnis gab der Angeklagte unumwunden zu, dass ihn Betäubungsmittel aller Art etliche Jahre seines Lebens begleiten. Mit 14 Jahren habe er angefangen, Marihuana zu rauchen. In der Hochphase seien es drei bis vier Gramm am Tag gewesen, gestand der 29-Jährige und sagte weiter: „Alkohol trinke ich, seit ich 16 bin. Bevor ich in die Untersuchungshaft gekommen bin, waren es zehn bis zwölf Dosen Bier am Tag.“Auch nach Tabletten war der Mann aus Königsmoos süchtig. Starke Rückenschmerzen veranlassten ihn zur Selbsttherapie. „Die Menge war zum Schluss erschreckend“, sagte der Angeklagte reumütig.
Der Konsum hatte Auswirkungen auf sein Leben. Auf der Arbeit, er war bis zu seiner Festnahme bei einem Automobilzulieferer in Ingolstadt angestellt, gab es zunehmend Probleme. Aggressiv soll er nach eigenen Angaben gewesen sein. Für die Nachtschicht nahm er Amphetamine ein. Das Geld war knapp, neue Drogen mussten finanziert werden.
Erst die Zeit in der U-Haft konnte den Teufelskreis durchbrechen. Als seine Vermieterin ein Päckchen im Hausflur findet, alarmiert sie die Polizei. Der Geruch von Marihuana verrät den Königsmooser. In der Wohnung werden die Beamten fündig. Neben den Drogen finden sie Hinweise auf systematischen Handel, unter anderem eine Feinwaage und Plastiktütchen. Auch Chatverläufe zu Abnehmern beweisen das. Darin ist auch von „Fuchsi“die Rede. In Drogenkreisen sind damit 50 Euro gemeint, so viel kosten vier Gramm Marihuana. Für 12,50 Euro erhalten Konsumenten ein Gramm.
Das soll nun der Vergangenheit angehören. Den kalten Entzug gab es für den 29-Jährigen in der Untersuchungshaft. Eine Therapie soll folgen. Seine Fehler seien ihm klar, sagte der Angeklagten, in Zukunft will er ohne Drogen auskommen. Einen Neustart wünscht er sich – möglichst mit seiner Verlobten. Das überzeugte Richterin Celina Nappenbach. Sie setzte ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.