Unter falschem Namen
Gericht: Fleischige Ohrläppchen überführen Chinesen
Seine auffälligen Muttermale, seine markante Nase und seine besonders fleischigen Ohrläppchen haben einen Chinesen überführt, der sich schon seit Jahren unter falschem Namen in Deutschland aufhält. Der Fall wurde gestern am Neuburger Amtsgericht verhandelt.
Seine Familie sei bei einem Erdbeben in China ums Leben gekommen, erzählte der Angeklagte vor Gericht. 2009 oder 2010 sei er dann nach Deutschland eingereist. Wann genau wisse er nicht mehr. Um in Deutschland bleiben zu können, habe er eine Odyssee an Behördengängen hinter sich gebracht. Ein Beamter habe ihn sogar angeschrien, übersetzte die Dolmetscherin die Aussage des Chinesen.
Bernhard Rupp, stellvertretender Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde, wies diesen Vorwurf des Angeklagten, dass alle Beamten ihn schlecht behandeln würden, zurück. Dann schilderte Rupp den Fall, der für ihn klar auf der Hand lag: Der 44-Jährige – zumindest gab er dieses Alter vor Gericht an – reiste laut Ausländerzentralregister 2006 unter anderem Namen nach Deutschland ein, um zu arbeiten. Seinen Wohnsitz hatte er damals in Ludwigshafen. Als er 2009 nicht mehr länger bleiben durfte, stellte er in Karlsruhe unter einem neuen Namen – seinem jetzigen – einen Asylantrag. Der Fall wurde nach München weitergeleitet, wo der Antrag abgelehnt wurde. Wie Rupp weiter berichtete, habe sich der Angeklagte zuletzt in der Asylunterkunft in Ingolstadt aufgehalten. Neuburger Behörden hätten ihn mehrfach vergeblich dazu aufgefordert, sich um einen Passersatz zu bemühen. Insgesamt erhielt der Chinese 26 Duldungsbescheide. Seit der letzte abgelaufen ist, hält er sich illegal in Deutschland auf.
Während der Verhandlung nahm Richterin Bettina Mora gemeinsam mit den anderen Prozessbeteiligten immer wieder Lichtbilder in Augenschein. Diese machten ihr die Entscheidung leicht: „Ich habe selten einen so eindeutigen Fall, wie diesen gehabt. Auch unter einer Milliarden Chinesen gibt es sicherlich niemanden mehr, der genauso aussieht.“Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1100 Euro (110 Tagesssätzen zu zehn Euro). Vom Ausländeramt wird nun ein Abschiebehaftantrag gestellt.