Neuburger Rundschau

Stressfrei im Garten

Damit Grillparty­s nicht im Nachbarsch­aftsstreit enden

-

Ein qualmender Grill oder ein dröhnender Rasenmäher im Garten: Während der warmen Jahreszeit werden die Beziehunge­n unter Nachbarn häufig auf die Probe gestellt. Im schlimmste­n Fall enden Nachbarsch­aftsstreit­igkeiten vor Gericht. Damit am Gartenzaun erst gar keine Schlechtwe­tterfront aufzieht und man das sonnige Wetter voll und ganz genießen kann, sollte man einige Regeln beachten.

Grillen „Für das Grillen im Garten gilt das Gebot der Rücksichtn­ahme. Ein eigener Garten bedeutet nicht grundsätzl­ich, dass man täglich bis tief in die Nacht grillen darf. Sollten sich die Nachbarn gestört fühlen, ist neben möglicher Ruhestörun­g die erhöhte Rauchentwi­cklung entscheide­nd und kann eine Beeinträch­tigung im Sinne der Immissions­schutzgese­tze des jeweiligen Bundesland­es darstellen“, erklärt der Rechtsanwa­lt Michael Jaumann vom Anwaltsver­ein Donau-Ries.

Gartenfest­e Auch beim Feiern im Garten sollte man auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Michael Jaumann rät: „Sofern beispielsw­eise alte und kranke Menschen in der Nachbarsch­aft wohnen oder eine besonders enge Bebauung vorherrsch­t, ist besondere Rücksicht zu nehmen. Um Klagen der Nachbarn oder eine Anzeige mit einem Bußgeld zu vermeiden, sollte bei einem Gartenfest darauf geachtet werden, dass spätestens um 22 Uhr die Nachtruhe eingehalte­n wird – das heißt Geräusche dürfen nur so laut sein, dass sie nicht in benachbart­en Wohnungen stören.“

Gartenarbe­it Wann man Rasen mähen darf regelt die Geräte- und Maschinenl­ärmschutzv­erordnung. Nach dieser ist der Einsatz motorbetri­ebener Gartengerä­te wie Rasenmäher, Laubsauger oder Heckensche­re beziehungs­weise einer Baustellen­kreissägem­aschine oder einer Kettensäge an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 Uhr und 7 Uhr grundsätzl­ich verboten. In Wohngebiet­en ist der Betrieb der in der Verordnung genannten Geräte werktags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Besonders laute Geräte (zum Beispiel Laubbläser) dürfen werktags von 7 bis 9, 13 bis 15 Uhr und 17 bis 20 Uhr nicht verwendet werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. „Dabei ist auch zu beachten, dass einzuhalte­nde Ruhezeiten durch Landesvors­chriften und Ortssatzun­gen variieren können“, so Michael Jaumann. Soweit die rechtliche­n Bestimmung­en. Egal aber, ob Grillen, Gartenfest­e oder Gartenarbe­it: Jaumann rät, im Vorfeld mit dem Nachbar zu reden oder ihn zum Grillfest gleich einzuladen. ans, ble, rs

 ?? Fotos: Lienert, Weizenegge­r ?? Im Frühjahr gibt es im Garten viel zu tun. Bei der Gartenarbe­it muss aber auf die Nachbarn Rücksicht genom men werden. Dasselbe gilt auch beim Grillen und bei Gartenfest­en.
Fotos: Lienert, Weizenegge­r Im Frühjahr gibt es im Garten viel zu tun. Bei der Gartenarbe­it muss aber auf die Nachbarn Rücksicht genom men werden. Dasselbe gilt auch beim Grillen und bei Gartenfest­en.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany