Allzu schnell tut sich wohl nichts
Fortschreibung des Regionalplans zum Teilkapitel „Nutzung der Windenergie“– mit diesem sperrig klingenden Thema haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte in den vergangenen Jahren beschäftigen müssen. Nun endlich liegt die überarbeitete Version vor – lange hat’s gedauert.
Bereits 2011 hatte der Regionale Planungsverband Augsburg beschlossen, seinen Plan aus dem Jahr 2007 zu aktualisieren. Dem Vernehmen nach war man dabei auch schon recht weit, bis Seehofers 10-H-Regelung alles über den Haufen warf und alle Konzepte praktisch auf den Nullpunkt zurückver- setzte. Windräder müssen das Zehnfache ihrer Höhe an Abstand zur Wohnbebauung haben, so lässt sich die seit Ende 2014 in Bayern gültige Regelung zusammenfassen. Um nach aktueller Technik einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, müssen Anlagen hierzulande rund 200 Meter hoch und damit von Siedlungen zwei Kilometer entfernt sein. Auch dieses Gesetz ist nun in den Regionalplan eingearbeitet worden. Und tatsächlich: Im Landkreis Donau-Ries gibt es noch vereinzelt Flächen, auf denen man Windräder bauen könnte. Ob dort auch jemals welche errichtet werden, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt. Zunächst muss der nun vorgelegte Entwurf des Regionalplans den Fachbehörden standhalten, auch mit Beschwerden seitens der Bürger ist zu rechnen. Wenn dann noch Gebiete übrig bleiben, braucht es noch einen Investor, der dort überhaupt bauen will. Und ohne Einigung mit den Grundstückseigentümern vor Ort geht sowieso nichts. Und segelt dann zu guter Letzt auch noch der Rotmilan oder sonst ein geschützter Vogel über den möglichen Bauplatz, dann steht eh alles wieder auf der Kippe. Allzu schnell dürfte sich auf den „neuen“Windkraftflächen also nichts tun.