Dreiste Trickbetrüger am Telefon
Kriminalität Anrufer versprechen Lottogewinn. Was die Polizei Betroffenen rät
Derzeit häufen sich wieder Betrugsstraftaten im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeiinspektionen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, die mittels eines Telefongesprächs eingefädelt werden.
Besonders unverfroren ging ein Anrufer vor, der sich am Dienstag bei einer 42-Jährigen in Gröbenzell meldete. Der Mann gab sich als Angestellter einer Lottofirma aus und versprach einen Gewinn in Höhe von 28000 Euro. Um die Summe ausbezahlt zu bekommen, sollte eine Gebühr von 800 Euro gezahlt werden. Der Frau kam die Sache dubios vor und sie meldete den Sachverhalt bei der Polizei. Die am Telefon angezeigte Nummer des Anrufers ist bereits bei einem weiteren Betrugsversuch aufgetaucht, so das Polizeipräsidium.
Am Dienstag gingen auch bei der Polizeiinspektion Ebersberg mehrere Anrufe besorgter Bürger ein. Sie teilten mit, dass sie soeben von einem Kriminalbeamten aus München angerufen wurden. Der vermeintliche Polizist habe erklärt, dass Einbrecher bei einer Verkehrskontrolle in München festgenommen worden seien und im Fahrzeug ein Notizheft mit Adressen und Tele- fonnummern der Angerufenen gefunden worden sei. Dann erkundigte sich der Anrufer, ob der Angerufene alleine zu Hause lebe und ob er vermögend sei. Nachdem der falsche Beamte keine Auskünfte am Telefon bekam, beendete er das Gespräch. Der Mann soll mit ausländischem Akzent gesprochen haben. Auch eine 66-jährige Ingolstädterin wurde kürzlich Opfer eines Betrügers, der sich als Polizeibeamter ausgab.
Das Polizeipräsidium mahnt deswegen Bürger erneut zur Vorsicht:
Seien Sie misstrauisch bei Anrufen angeblicher Polizisten oder bei Gewinnversprechen, bei denen Gebühren anfallen.
Beenden Sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten und Informationen preiszugeben.
Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein.
Im Telefondisplay angezeigte Nummern können technisch manipuliert werden und sind kein Beleg für den tatsächlichen Anrufer.
Kontaktieren Sie im Zweifelsfall ihre lokale Polizeidienststelle oder wählen Sie in eiligen Fällen auch die Notrufnummer 110. (nr)