Neue Struktur für die Seelsorge im Bistum
Im Bistum Eichstätt werden die Strukturen für die Seelsorge vor Ort neu geordnet. In insgesamt 74 sogenannten „pastoralen Räumen“werden künftig mehrere Pfarrgemeinden zu einer Kooperationseinheit zusammenwachsen. Sie lösen die Seelsorgeeinheiten ab. Der Neuordnung ging ein mehrjähriger Beratungs- und Gesprächsprozess voraus. Die Änderung wird am 25. März durch Bischof Gregor Maria Hanke offiziell in Kraft gesetzt.
Für die Bistumsleitung ist diese Neustrukturierung ein richtungsweisender Schritt. In einem möglichst überschaubaren Lebensraum der Menschen soll das „GemeinsamKirche-Sein“immer mehr Gestalt annehmen. Verbunden mit der Verabschiedung eines neuen Sollstellenplans für das pastorale Personal im Bistum steht der wichtigste Prozess jedoch noch bevor: Die inhaltliche Neuausrichtung der Seelsorge in den jeweiligen Räumen.
Im Blick auf die Pfarrgemeinderatswahlen am 25. Februar 2018 wurden für die Zusammenarbeit der Pfarreien und deren Gremien verschiedene Modelle entwickelt. Auch die Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Eichstätt wurde ergänzt und modifiziert. Sie wird im Rahmen der Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrats verabschiedet, die am Samstag, 18. März, in Pleinfeld stattfindet. Dabei werden die Mitglieder auch eine neue Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte mit Kirchortsräten beschließen. Weiter stehen auf der Tagesordnung Informationen zur Neuordnung der pastoralen Räume sowie eine aktuelle Stunde mit Bischof Gregor Maria Hanke und Generalvikar Isidor Vollnhals. (pde)