Neuburger Rundschau

Mann droht, Freundin und Kind anzuzünden

Prozess Ein 24-jähriger Neuburger muss sich wiederholt vor Gericht verantwort­en. Ein Denkzettel war nicht mehr genug

- VON GALINA BAUER

„Ich zünde euch an“, schreibt ein 24-jähriger Neuburger im Dezember seiner Freundin nach einem Streit. Zuvor hatte sich Folgendes abgespielt: Der Angeklagte aus Neuburg entdeckt im Handy der 30-jährigen Frau aus Neuburg mehrere SMS, die ihn aggressiv machen. Er zertritt das Mobiltelef­on und bezeichnet seine Freundin als Miststück und Schlimmere­s. Er packt sie fest am rechten Oberarm, bevor er die Wohnung verlässt. Auf Facebook schimpft er weiter – und spricht schließlic­h die grausame Drohung aus.

So schildert Staatsanwä­ltin Vera Stoll das Geschehen in ihrer Anklagesch­rift. Im Neuburger Amtsgerich­t ist das Pärchen bereits bekannt. Der Mann hat seine Freundin nicht zum ersten Mal schlecht behandelt. Und es ist auch nicht das erste Mal, dass er deshalb vor Gericht landet. Schon öfter hat der 24-Jährige seiner Freundin Gewalt angetan. Bis Mitte Dezember saß er deshalb in Haft. Sie hat ihn dort besucht – und sie kamen wieder zusammen. Nur eine Woche ging es gut, dann kam der Streit und die Trennung.

Auf der Anklageban­k wirkt der Angeklagte ruhig. Er ist lässig gekleidet, trägt einen Vollbart und einen Undercut mit Zopf. So auffällig sein Aussehen ist, so unscheinba­r ist sein Auftreten vor Gericht. Er gibt zu, dass er seine Exfreundin beleidigt hat. Das Handy sei aber sein eigenes gewesen, sagt er. Er habe es ihr geliehen, bis sie sich ein eigenes leisten könne. Geschlagen habe er sie nicht. „Ich wollte aus dem Haus gehen, um mich zu beruhigen“, erklärt der Angeklagte. „Ich habe sie nur auf die Seite geschoben.“Daraufhin fragt Richterin Bettina Mora: „Eine einfache Geste hat nicht mehr gereicht?“Der 24-Jährige verneint.

Als seine Exfreundin in den Zeugenstan­d tritt, wirkt sie angespannt. Ihre Version stimmt mit der des Angeklagte­n überein. Ihren Oberarm erwähnt sie zunächst gar nicht. Auf Nachfrage von Richterin Mora, ob es wehgetan habe, sagt sie lediglich: „Bisschen schmerzhaf­t war es.“Und sie fügt noch hinzu, dass sie sich mittlerwei­le mit ihrem Exfreund wieder verstehe. Wegen ihrer gemeinsame­n Tochter sehen sie sich täglich.

Die Staatsanwä­ltin fordert eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Ihrer Meinung nach habe der Angeklagte für eine Bewährungs­strafe bereits zu viele Vorstrafen. Zudem wurde er nach nur einer Woche in Freiheit rückfällig. Richterin Bettina Mora verurteilt den 24-Jährigen schließlic­h zu einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Mora: „Ich bin sprachlos. Sie machen sich das Leben kaputt. Bei Ihnen reicht auch kein Denkzettel mehr.“

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