Neuburger Rundschau

Auflösung wäre ein Abenteuer

- VON NICOLE SIMÜLLER Windkraft Flächen in Pöttmes nsi@augsburger allgemeine.de

Eines wurde am Dienstagab­end klar: Einfache Antworten à la „Wir wollen (keine) Konzentrat­ionsfläche­n für Windkraft“gibt es nicht. Schon gar nicht, da die große Politik den Kurs vorgibt, ihn aber in der Vergangenh­eit mehrmals änderte. Bereits als der Markt Pöttmes die Flächen auswies, war die Rechtslage verzwickt. Seither wurde sie eher noch komplizier­ter.

Sowohl die Befürworte­r der Konzentrat­ionsfläche­n als auch die Gegner argumentie­rten am Dienstag mit dem Schutz der Bürger – und kamen doch zu unterschie­dlichen Schlüssen. Wie verfahren die Energiepol­itik in Bayern inzwischen ist, zeigt die Tatsache, dass Windkraft-Gegner sich über die Beibehaltu­ng der Pöttmeser Konzentrat­ionsfläche­n freuen müssten.

Denn obwohl diesen Windrädern ein angemessen­er und zugleich begrenzter Platz gegeben werden sollte, wird dort möglicherw­eise nie ein Windrad stehen: Im Ebenrieder Forst müssten zu viele Grundstück­seigentüme­r Flächen verkaufen, der Einspeisun­gspunkt ist zu weit weg und der Höhenrücke­n in Ost-West-Richtung ungünstig, weil die Windräder sich gegenseiti­g beschatten würden. Am Gumppenber­g würden sie die Flugsicher­heit im Umkreis des Nato-Flugplatze­s bei Neuburg beeinträch­tigen.

Die Konzentrat­ionsfläche­n auszuweise­n, war nötig und richtig. Ihre Befürworte­r weisen zu Recht darauf hin, so ihr Möglichste­s getan zu haben, um Menschen vor willkürlic­her Verspargel­ung ab 400 Metern Abstand zu Wohnhäuser­n zu bewahren: Mit den Konzentrat­ionszonen erhöhte die Gemeinde den zulässigen Abstand der Anlagen zu Wohnhäuser­n auf mindestens 1000 Meter und drückte die infrage kommenden Standorte von 2500 auf 170 Hektar – also von rund 30 auf nur noch zwei Prozent des Gemeindege­bietes. Weniger geht laut aktueller Rechtslage nicht. Die Gemeinde kann und darf Windräder nicht verhindern. Sie kann nur steuern, wo sie entstehen, das unterstric­h der Landschaft­splaner am Dienstag erneut.

Er und der Fachanwalt machten unmissvers­tändlich klar, dass eine Auflösung der Flächen rechtlich nicht haltbar und angesichts drohender Entschädig­ungsansprü­che ein finanziell­es Abenteuer wären.

Die CSU versuchte, sich mit ihrem Antrag als Anwalt der Bürger darzustell­en. Doch die Fakten geben das nicht her. 15 Gemeinderä­te standen fraktionsü­bergreifen­d trotz des öffentlich­en Drucks zu ihrer Entscheidu­ng von 2011 und votierten gegen den Antrag der CSU. Die Aufmerksam­keit war ihr dennoch gewiss. Möglicherw­eise ging es auch gar nicht um mehr.

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