Auflösung wäre ein Abenteuer
Eines wurde am Dienstagabend klar: Einfache Antworten à la „Wir wollen (keine) Konzentrationsflächen für Windkraft“gibt es nicht. Schon gar nicht, da die große Politik den Kurs vorgibt, ihn aber in der Vergangenheit mehrmals änderte. Bereits als der Markt Pöttmes die Flächen auswies, war die Rechtslage verzwickt. Seither wurde sie eher noch komplizierter.
Sowohl die Befürworter der Konzentrationsflächen als auch die Gegner argumentierten am Dienstag mit dem Schutz der Bürger – und kamen doch zu unterschiedlichen Schlüssen. Wie verfahren die Energiepolitik in Bayern inzwischen ist, zeigt die Tatsache, dass Windkraft-Gegner sich über die Beibehaltung der Pöttmeser Konzentrationsflächen freuen müssten.
Denn obwohl diesen Windrädern ein angemessener und zugleich begrenzter Platz gegeben werden sollte, wird dort möglicherweise nie ein Windrad stehen: Im Ebenrieder Forst müssten zu viele Grundstückseigentümer Flächen verkaufen, der Einspeisungspunkt ist zu weit weg und der Höhenrücken in Ost-West-Richtung ungünstig, weil die Windräder sich gegenseitig beschatten würden. Am Gumppenberg würden sie die Flugsicherheit im Umkreis des Nato-Flugplatzes bei Neuburg beeinträchtigen.
Die Konzentrationsflächen auszuweisen, war nötig und richtig. Ihre Befürworter weisen zu Recht darauf hin, so ihr Möglichstes getan zu haben, um Menschen vor willkürlicher Verspargelung ab 400 Metern Abstand zu Wohnhäusern zu bewahren: Mit den Konzentrationszonen erhöhte die Gemeinde den zulässigen Abstand der Anlagen zu Wohnhäusern auf mindestens 1000 Meter und drückte die infrage kommenden Standorte von 2500 auf 170 Hektar – also von rund 30 auf nur noch zwei Prozent des Gemeindegebietes. Weniger geht laut aktueller Rechtslage nicht. Die Gemeinde kann und darf Windräder nicht verhindern. Sie kann nur steuern, wo sie entstehen, das unterstrich der Landschaftsplaner am Dienstag erneut.
Er und der Fachanwalt machten unmissverständlich klar, dass eine Auflösung der Flächen rechtlich nicht haltbar und angesichts drohender Entschädigungsansprüche ein finanzielles Abenteuer wären.
Die CSU versuchte, sich mit ihrem Antrag als Anwalt der Bürger darzustellen. Doch die Fakten geben das nicht her. 15 Gemeinderäte standen fraktionsübergreifend trotz des öffentlichen Drucks zu ihrer Entscheidung von 2011 und votierten gegen den Antrag der CSU. Die Aufmerksamkeit war ihr dennoch gewiss. Möglicherweise ging es auch gar nicht um mehr.