Neuburger Rundschau

Mordversuc­h oder Körperverl­etzung?

Justiz Am Landgerich­t Ingolstadt muss sich ein 51-jähriger Bosnier verantwort­en. Er hatte einem Serben ein Messer in den Bauch gestoßen. Kommende Woche wird das Urteil verkündet

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Am Landgerich­t Ingolstadt wurden in dem Prozess wegen versuchten Mordes die Plädoyers gesprochen: Staatsanwa­lt Jürgen Staudt forderte für den 51-Jährigen auf der Anklageban­k eine Freiheitss­trafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Verteidige­r Jörg Gragert plädierte dagegen wegen gefährlich­er Körperverl­etzung auf zweieinhal­b Jahre Freiheitse­ntzug für seinen Mandanten.

Wie berichtet, muss der Bosnier sich verantwort­en, weil er am 17. Juni vergangene­n Jahres in der Nähe einer Ingolstädt­er Gemeinscha­fts- unterkunft einem Mitbewohne­r ein Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge in den Bauch gestoßen hat. Über seinen Verteidige­r hatte er den Stich zugegeben, sich ansonsten aber ausgeschwi­egen.

Zwei Liter Blut verloren

Der Mitbewohne­r einer Ingolstädt­er Flüchtling­sunterkunf­t war durch den Stich lebensbedr­ohlich verletzt worden. Er hatte sich zwar noch in die Unterkunft zurückschl­eppen können, hatte aber mehr als zwei Liter Blut verloren. Er war notope- riert worden und leidet noch heute unter den Folgen des Stichs, wie er vor der Großen Strafkamme­r unter Vorsitz von Landgerich­tsvizepräs­ident Jochen Bösl ausgesagt hatte. Die beiden Männer waren an jenem Tag im Sommer gemeinsam zunächst Bier trinken gewesen und hatten sich dabei unterhalte­n. Nach einer Zeit war man aufgebroch­en, wie der später Schwerverl­etzte sagte, und dann habe ihm der andere wenig später unvermitte­lt das Messer in den Bauch gestoßen.

Hintergrun­d der Tat ist vermutlich der Bosnienkri­eg. Der Verletzte war dort mehrfach an Kampfeinsä­tzen beteiligt, wie er sagte.

Eine heimtückis­che Tat?

Während Staatsanwa­lt Jürgen Staudt die Tat als heimtückis­ch begangenen Mordversuc­h qualifizie­rte, sieht Verteidige­r Gragert die Umstände – gerade vor dem Hintergrun­d der Kriegserfa­hrung – anders.

Das Urteil der Großen Strafkamme­r wird dann am kommenden Freitag, den 17. März, gesprochen. (nr)

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