Mordversuch oder Körperverletzung?
Justiz Am Landgericht Ingolstadt muss sich ein 51-jähriger Bosnier verantworten. Er hatte einem Serben ein Messer in den Bauch gestoßen. Kommende Woche wird das Urteil verkündet
Am Landgericht Ingolstadt wurden in dem Prozess wegen versuchten Mordes die Plädoyers gesprochen: Staatsanwalt Jürgen Staudt forderte für den 51-Jährigen auf der Anklagebank eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Verteidiger Jörg Gragert plädierte dagegen wegen gefährlicher Körperverletzung auf zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug für seinen Mandanten.
Wie berichtet, muss der Bosnier sich verantworten, weil er am 17. Juni vergangenen Jahres in der Nähe einer Ingolstädter Gemeinschafts- unterkunft einem Mitbewohner ein Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge in den Bauch gestoßen hat. Über seinen Verteidiger hatte er den Stich zugegeben, sich ansonsten aber ausgeschwiegen.
Zwei Liter Blut verloren
Der Mitbewohner einer Ingolstädter Flüchtlingsunterkunft war durch den Stich lebensbedrohlich verletzt worden. Er hatte sich zwar noch in die Unterkunft zurückschleppen können, hatte aber mehr als zwei Liter Blut verloren. Er war notope- riert worden und leidet noch heute unter den Folgen des Stichs, wie er vor der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl ausgesagt hatte. Die beiden Männer waren an jenem Tag im Sommer gemeinsam zunächst Bier trinken gewesen und hatten sich dabei unterhalten. Nach einer Zeit war man aufgebrochen, wie der später Schwerverletzte sagte, und dann habe ihm der andere wenig später unvermittelt das Messer in den Bauch gestoßen.
Hintergrund der Tat ist vermutlich der Bosnienkrieg. Der Verletzte war dort mehrfach an Kampfeinsätzen beteiligt, wie er sagte.
Eine heimtückische Tat?
Während Staatsanwalt Jürgen Staudt die Tat als heimtückisch begangenen Mordversuch qualifizierte, sieht Verteidiger Gragert die Umstände – gerade vor dem Hintergrund der Kriegserfahrung – anders.
Das Urteil der Großen Strafkammer wird dann am kommenden Freitag, den 17. März, gesprochen. (nr)