Mann soll seine zwei Nichten missbraucht haben
Deshalb steht der 40-Jährige nun vor Gericht. Eines der Opfer stammt aus dem nördlichen Landkreis
Der Mann ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Und dennoch sitzt der 40-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhofen nun mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank des Neuburger Amtsgerichts, weil er sich mehrmals an seinen zwei kleinen Nichten vergangen haben soll. Schwerer sexueller Missbrauch lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Laut Anklageschrift wird dem Mann Folgendes zur Last gelegt: In einer Nacht zwischen Ende November und Ende Dezember 2014 soll der Angeklagte seine zu dem Zeitpunkt achtjährige Nichte aus dem nördlichen Landkreis zuerst über dem Schlafanzug und dann darunter gestreichelt haben. Circa acht Monate später soll er das Mädchen – inzwischen neun Jahre alt – bei der Geburtstagsfeier einer Tante im Flur gepackt und erneut ihre Brüste berührt haben. Gut ein Jahr danach soll er eine andere Nichte – ein 11-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Pfaffenhofen – auf ähnliche Art und Weise gestreichelt haben. Erst als die Mutter des Mädchens dazu kam, ließ er von seiner Nichte ab. Noch am selben Tag, lediglich ein paar Stunden später, soll er sich zu dem Mädchen auf das Sofa gelegt haben und eine „beischlafähnliche Handlung“, wie es Staatsanwalt Jürgen Staudt ausdrückt, vollzogen haben. Obwohl die Mutter den Raum bereits betreten hatte, soll er die Elfjährige noch dreimal auf den Mund geküsst haben. Der Angeklagte selbst macht keine Angaben zu den Vorfällen. Die Verhandlung wird kurz unterbrochen. Richter Gerhard Ebner bespricht sich mit den beiden Schöffen, ob die Aussagen der Mädchen, die sie über das Amtsgericht Pfaffenhofen gemacht haben, für die Verhandlung ausreichen. Währenddessen sinkt der Mann auf der Anklagebank immer weiter in sich zusammen. Er legt den Kopf in seine Hände und beginnt, zu weinen.
Die schon getätigten Aussagen reichen nicht aus, verkündet der Richter nach der Unterbrechung. Wenn es um die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen gehe, könne der persönliche Eindruck nicht durch Videoaufnahmen ersetzt werden.
Bevor der Angeklagte wieder in die Untersuchungshaft nach Augsburg-Gablingen gebracht wird, darf er noch kurz zu Frau und Kindern, die vor dem Gerichtssaal gewartet haben. Am 6. April wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann sollen die zwei Opfer und einige Familienangehörige befragt werden.