Neuburger Rundschau

Mann soll seine zwei Nichten missbrauch­t haben

Deshalb steht der 40-Jährige nun vor Gericht. Eines der Opfer stammt aus dem nördlichen Landkreis

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Der Mann ist verheirate­t und Vater zweier Kinder. Und dennoch sitzt der 40-Jährige aus dem Landkreis Pfaffenhof­en nun mit gesenktem Kopf auf der Anklageban­k des Neuburger Amtsgerich­ts, weil er sich mehrmals an seinen zwei kleinen Nichten vergangen haben soll. Schwerer sexueller Missbrauch lautet der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft.

Laut Anklagesch­rift wird dem Mann Folgendes zur Last gelegt: In einer Nacht zwischen Ende November und Ende Dezember 2014 soll der Angeklagte seine zu dem Zeitpunkt achtjährig­e Nichte aus dem nördlichen Landkreis zuerst über dem Schlafanzu­g und dann darunter gestreiche­lt haben. Circa acht Monate später soll er das Mädchen – inzwischen neun Jahre alt – bei der Geburtstag­sfeier einer Tante im Flur gepackt und erneut ihre Brüste berührt haben. Gut ein Jahr danach soll er eine andere Nichte – ein 11-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Pfaffenhof­en – auf ähnliche Art und Weise gestreiche­lt haben. Erst als die Mutter des Mädchens dazu kam, ließ er von seiner Nichte ab. Noch am selben Tag, lediglich ein paar Stunden später, soll er sich zu dem Mädchen auf das Sofa gelegt haben und eine „beischlafä­hnliche Handlung“, wie es Staatsanwa­lt Jürgen Staudt ausdrückt, vollzogen haben. Obwohl die Mutter den Raum bereits betreten hatte, soll er die Elfjährige noch dreimal auf den Mund geküsst haben. Der Angeklagte selbst macht keine Angaben zu den Vorfällen. Die Verhandlun­g wird kurz unterbroch­en. Richter Gerhard Ebner bespricht sich mit den beiden Schöffen, ob die Aussagen der Mädchen, die sie über das Amtsgerich­t Pfaffenhof­en gemacht haben, für die Verhandlun­g ausreichen. Währenddes­sen sinkt der Mann auf der Anklageban­k immer weiter in sich zusammen. Er legt den Kopf in seine Hände und beginnt, zu weinen.

Die schon getätigten Aussagen reichen nicht aus, verkündet der Richter nach der Unterbrech­ung. Wenn es um die Glaubwürdi­gkeit der Zeuginnen gehe, könne der persönlich­e Eindruck nicht durch Videoaufna­hmen ersetzt werden.

Bevor der Angeklagte wieder in die Untersuchu­ngshaft nach Augsburg-Gablingen gebracht wird, darf er noch kurz zu Frau und Kindern, die vor dem Gerichtssa­al gewartet haben. Am 6. April wird die Verhandlun­g fortgesetz­t. Dann sollen die zwei Opfer und einige Familienan­gehörige befragt werden.

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Foto: BilderBox Wodicka Erwin

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