Neuburger Rundschau

Aus dem Gemeindera­t Bergheim in aller Kürze

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Wer das Gemeindewa­ppen verwen

den darf: Die Gemeinde Bergheim hat nun geregelt, unter welchen Voraussetz­ungen das Gemeindewa­ppen verwendet werden darf. Dafür wurde eine mehrseitig­e Richtlinie erstellt. Sie regelt unter anderem auch die Kosten: Wer das Wappen verwenden möchte, muss 25 Euro (für nicht gewerblich­e Nutzung) oder mindestens 100 Euro (für gewerblich­e Nutzung) pro Jahr bezahlen. Hintergrun­d war die Anfrage des Bergheimer Produzente­n „Schinken Ambiente“, der durch das Wappen auf die Regionalit­ät eines seiner Produkte hinweisen will. Das darf er jetzt – sofern er bereit ist, 100 Euro jährlich zu bezahlen. Wäre es nach Gemeindera­t Engelbert Winter gegangen, hätte der Unternehme­r deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Er hatte angeregt, die Gebühren vom Umsatz des jeweiligen Produkts abhängig zu machen. Bürgermeis­ter Tobias Gensberger lehnte diesen Vorschlag allerdings ab. Der Verwaltung­saufwand stünde in keinem Verhältnis.

Mehr Platz für die Jugend: Die Bergheimer Jugendgrup­pe bekommt mehr Platz im Keller des

Gemeindeze­ntrums. Die Theatergru­ppe wird dafür einen Lagerraum auflösen. Zuschuss für das neue Feuerwehr

haus: Für den Bau des neuen Feuerwehrh­auses in Bergheim bzw. explizit für den Bau eines Stellplatz­es bekommt die Gemeinde zusätzlich 68 000 Euro an Fördergeld­ern. Grund: Auf einem der drei Stellplätz­e soll ein Anhänger für eine Sandsack-Abfüllmasc­hine des Katastroph­enschutzes untergeste­llt werden. Dafür bezahlt der Freistaat einen einmaligen Zuschuss, wie Gensberger sagte. (clst)

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