Aus dem Gemeinderat Bergheim in aller Kürze
Wer das Gemeindewappen verwen
den darf: Die Gemeinde Bergheim hat nun geregelt, unter welchen Voraussetzungen das Gemeindewappen verwendet werden darf. Dafür wurde eine mehrseitige Richtlinie erstellt. Sie regelt unter anderem auch die Kosten: Wer das Wappen verwenden möchte, muss 25 Euro (für nicht gewerbliche Nutzung) oder mindestens 100 Euro (für gewerbliche Nutzung) pro Jahr bezahlen. Hintergrund war die Anfrage des Bergheimer Produzenten „Schinken Ambiente“, der durch das Wappen auf die Regionalität eines seiner Produkte hinweisen will. Das darf er jetzt – sofern er bereit ist, 100 Euro jährlich zu bezahlen. Wäre es nach Gemeinderat Engelbert Winter gegangen, hätte der Unternehmer deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Er hatte angeregt, die Gebühren vom Umsatz des jeweiligen Produkts abhängig zu machen. Bürgermeister Tobias Gensberger lehnte diesen Vorschlag allerdings ab. Der Verwaltungsaufwand stünde in keinem Verhältnis.
Mehr Platz für die Jugend: Die Bergheimer Jugendgruppe bekommt mehr Platz im Keller des
Gemeindezentrums. Die Theatergruppe wird dafür einen Lagerraum auflösen. Zuschuss für das neue Feuerwehr
haus: Für den Bau des neuen Feuerwehrhauses in Bergheim bzw. explizit für den Bau eines Stellplatzes bekommt die Gemeinde zusätzlich 68 000 Euro an Fördergeldern. Grund: Auf einem der drei Stellplätze soll ein Anhänger für eine Sandsack-Abfüllmaschine des Katastrophenschutzes untergestellt werden. Dafür bezahlt der Freistaat einen einmaligen Zuschuss, wie Gensberger sagte. (clst)