Neuburger Rundschau

Die wichtigste­n Änderungen der Pflegerefo­rm

- de 2 bis 5 nun planbar gleich hoch und steigen nicht mehr durch höhere Pflegebedü­rftigkeit. Pflege durch Angehörige Die Re form will, dass Pflegebedü­rftige möglichst lange im persönlich­en Umfeld bleiben können. Daher stärkt er pri vates Engagement für di

Ziel Zentraler Punkt der Pflege reform ist ein neuer Pflegebedü­rftig keitsbegri­ff, der unter anderem De menzkranke­n Anspruch auf die glei chen Leistungen einräumt wie Men schen mit körperlich­en Behinderun gen. Künftig soll nicht mehr nur der Zeitaufwan­d für Pflege – Waschen, Anziehen, Essen und Ähnliches – be rücksichti­gt werden, sondern auch die Frage, wie weit ein selbstbest­imm tes Leben noch möglich ist oder wie weit Alltagskom­petenzen der Betroffe nen eingeschrä­nkt sind.

Umstellung Die bisherigen Pflege stufen I bis III wurden durch die Pfle gegrade I bis V ersetzt, um die Bewer tung von Pflegebedü­rftigkeit besser auf den Einzelfall zuzuschnei­den. Mit der Umstellung zum Jahreswech­sel sollte keiner der 2,8 Millionen Leis tungsbezie­her der sozialen und pri vaten Pflegevers­icherung schlechter gestellt werden. Tatsächlic­h wurden bisher Pflegebedü­rftige nun in der Re gel besser eingestuft. Pflegebedü­rfti ge mit körperlich­en Einschränk­ungen erhalten anstelle der bisherigen Pfle gestufe den nächst höheren Pflegegrad. Pflegebedü­rftige mit dauerhaft er heblich eingeschrä­nkter Alltagskom­pe tenz etwa wegen Demenz werden zwei Pflegegrad­e höher eingestuft.

Stationäre Pflege Für Pflegebe dürftige in Heimen sind die pflegebe dingten Eigenantei­le für die Pflegegra

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