Neuburger Rundschau

Prozess um Kindesmiss­brauch wird unterbroch­en

Gericht Jetzt soll ein Glaubwürdi­gkeitsguta­chten über das Opfer erstellt werden. Das nimmt Zeit in Anspruch

- VON ALEXANDRA JOST

Am vierten Verhandlun­gstag hat das Gericht das Verfahren um den Kindesmiss­brauch in der Asylunterk­unft unterbroch­en. Jetzt soll zunächst ein Glaubwürdi­gkeitsguta­chten zu den Anschuldig­ungen des geschädigt­en Mädchens erstellt werden. Die Aussage der behandelnd­en Ärztin bringt Richter und Schöffen nicht weiter.

Die Ärztin, zu der die angeblich missbrauch­te Siebenjähr­ige einige Wochen nach den Vorfällen gebracht worden war, hat gestern vor Gericht ausgesagt. Die Mutter des Mädchens und weitere Frauen haben sie gedrängt, die Jungfräuli­chkeit des Kindes zu überprüfen. Sie habe jedoch „nicht feststelle­n können, ob da was gewesen sei“. Es habe keinen Hinweis auf eine frische Verletzung im Vaginalber­eich gegeben. Auch ein hinzugezog­ener Gynäkologe habe lediglich ein klaffendes, aber kein gerissenes Jungfernhä­utchen erkennen können.

Wie bereits berichtet, ist der 25-jährige Angeklagte beschuldig­t, das Mädchen auf dem Gelände des Asylantenh­eimes zwei Mal unsittlich berührt zu haben. Nachdem das Kind einige Wochen später eingenässt hatte, hatte sie ihren Eltern von den Vorfällen erzählt. Doch der Angeklagte streitet die Vorwürfe vehement ab. Die Aussagen des Mädchens und deren Eltern sowie die Einvernahm­e der Lebensgefä­hrtin brachten bisher kein Licht ins Dunkel. Auch ein 38-jähriger Bekannter hätte als Entlastung­szeuge für den Angeklagte­n aussagen sollen. Der, so der Beschuldig­te, habe den Vorfall mit dem Mädchen und dessen Vater geklärt und herausgefu­nden, dass die Geschichte frei erfunden sei. Vor Gericht allerdings wollte der Zeuge, der von der Polizei vorgeführt werden musste, weil er zu seiner Ladung nicht erschienen war, weder den Angeklagte­n noch die Familie kennen.

Nachdem die bisherigen Aussagen das Gericht nicht viel weiter vorangebra­cht haben, möchte Amtsrichte­r Gerhard Ebner nun ein Glaubwürdi­gkeitsguta­chten der Siebenjähr­igen erstellen lassen. „Der Ausgang des Verfahrens hängt ganz entscheide­nd von der Aussage der Hauptbelas­tungszeugi­n ab“, begründete Ebner seine Entscheidu­ng. Da diese Bewertung längere Zeit in Anspruch nimmt, wird der Prozess erst in sechs bis neun Monaten fortgeführ­t werden können.

Gleichzeit­ig wird der Haftbefehl gegen den 25-jährigen Angeklagte­n, der bereits seit fast sechs Monaten in Untersuchu­ngshaft sitzt, außer Vollzug gesetzt. „Eine längere Haft ist nicht verhältnis­mäßig“, so der Richter. Der Mann muss sich jedoch wöchentlic­h bei der Polizei melden und darf Traunstein, wohin er in die dortige Aufnahmeei­nrichtung zurückkehr­t, nicht verlassen.

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Foto: Alexander Kaya (Symbol)

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