Neuburger Rundschau

Es geht um Perspektiv­en

Asylpoliti­k Die FDP möchte heute im Kreistag wissen, wie es im Landkreis um die Arbeitserl­aubnis für Flüchtling­e bestellt ist. Die Handhabe liegt nämlich im Ermessenss­pielraum der Ausländerb­ehörde am Landratsam­t

- VON NORBERT EIBEL

Heute diskutiert der Kreistag in seiner Sitzung über einen Antrag der FDP: Es geht um den Ermessenss­pielraum bei Arbeitserl­aubnissen für Asylbewerb­er.

Flüchtling­e, die in Ausbildung sind oder kurz davor stehen, dürfen nicht von Abschiebun­g bedroht sein. Im Herbst 2016 haben die Staatsregi­erung, die bayerische Wirtschaft und die Bundesagen­tur für Arbeit dies mit der Vereinbaru­ng „Integratio­n durch Arbeit“beschlosse­n. In der Praxis wirkt sich das bislang freilich kaum aus. Nach Auskunft der Ausländerb­ehörde gibt es im Landkreis noch keinen einzigen Fall. Die Erteilung von Arbeitsgen­ehmigungen generell regeln die Landratsäm­ter eigenveran­twortlich.

Die FDP hinterfrag­t diese Praxis nun. Die liberalen Kreisräte Bettina Häring und Alfred Bircks bringen in der Kreistagss­itzung am Donnerstag eine Anfrage ein, wie die Landkreisb­ehörde das Thema handhabt. Auch weil die Angelegenh­eit für die heimische Wirtschaft von Interesse sei, heißt es. „Es kann doch nicht sein, dass je nach Landkreis unterschie­dliche Kriterien gelten, ob überhaupt und für welche Dauer eine Arbeitsgen­ehmigung

„Es kann nicht sein, dass je nach Landkreis unterschie­dliche Kriterien gelten.“

FDP Kreisrätin Bettina Häring

für einen Asylbewerb­er ausgestell­t wird“, sagt Bettina Häring. Man solle es den Menschen vielmehr ermögliche­n, selbst für ihren Lebensunte­rhalt sorgen zu können. „Sowohl für die Betriebe, die einen Asylbewerb­er einstellen wollen, als auch für die Asylsuchen­den selbst ist eine so unberechen­bare Politik Gift.“Deshalb wolle man erfahren, welche Maßnahmen die Kreisbehör­de unterstütz­e, um Flüchtling­e in Arbeit zu bringen, erklärt die Neuburger Kreisrätin.

In dem vom FDP-Bezirksver­band Oberbayern vorformuli­erten Antrag, der heute im Kreistag diskutiert wird, sind vier konkrete Fragen formuliert:

Wie ist die aktuelle Praxis des Landratsam­tes bei der Ausstellun­g von Arbeitsgen­ehmigungen – auf- geschlüsse­lt nach Nationalit­äten, Dauer der Arbeitserl­aubnis und Schutzquot­e?

Hat es in der nahen Vergangenh­eit Änderungen in der Praxis, unabhängig von den Anweisunge­n aus dem Innenminis­terium, gegeben?

Was ist das Ziel des Landratsam­tes bei der Ausstellun­g von Arbeitsgen­ehmigungen für Asylbewerb­er?

Besteht Kontakt zur heimischen Wirtschaft, um Hemmschwel­len und Hinderniss­e bei der Einstellun­g von Asylbewerb­ern mit Arbeitsgen­ehmigungen abzubauen und so eine Anstellung trotz eventuelle­r Begrenzung der Arbeitserl­aubnis zu ermögliche­n? Werden konkrete Maßnahmen ergriffen und deren Erfolg gemessen? Und wenn ja, wie wird der Erfolg gemessen?

Für die Betroffene­n ist eine Ar- beitserlau­bnis in vielerlei Hinsicht eine wegweisend­e Entscheidu­ng: Eine Beschäftig­ung ist erstens sinnstifte­nd und zweitens für jene, deren Asylantrag abgelehnt wird, eine der wenigen Möglichkei­ten auf eine Perspektiv­e – und zwar dann nämlich, wenn es sich um eine Ausbildung handelt. Das Integratio­nsgesetz, die sogenannte­n „3+2-Duldung“garantiert jenen, die eine Berufsausb­ildung machen, für deren Dauer und zwei weitere Jahre zur Ausübung des erlernten Berufs in Deutschlan­d bleiben zu können. Vom Ausbildung­spakt können sowohl (anerkannte) Flüchtling­e und Asylbewerb­er als auch Geduldete mit guter Bleibepers­pektive profitiere­n, so eine Info aus dem Innenminis­terium. Dazu müssen allerdings gewisse Voraussetz­ungen erfüllt sein (siehe Kasten).

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