Es geht um Perspektiven
Asylpolitik Die FDP möchte heute im Kreistag wissen, wie es im Landkreis um die Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge bestellt ist. Die Handhabe liegt nämlich im Ermessensspielraum der Ausländerbehörde am Landratsamt
Heute diskutiert der Kreistag in seiner Sitzung über einen Antrag der FDP: Es geht um den Ermessensspielraum bei Arbeitserlaubnissen für Asylbewerber.
Flüchtlinge, die in Ausbildung sind oder kurz davor stehen, dürfen nicht von Abschiebung bedroht sein. Im Herbst 2016 haben die Staatsregierung, die bayerische Wirtschaft und die Bundesagentur für Arbeit dies mit der Vereinbarung „Integration durch Arbeit“beschlossen. In der Praxis wirkt sich das bislang freilich kaum aus. Nach Auskunft der Ausländerbehörde gibt es im Landkreis noch keinen einzigen Fall. Die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen generell regeln die Landratsämter eigenverantwortlich.
Die FDP hinterfragt diese Praxis nun. Die liberalen Kreisräte Bettina Häring und Alfred Bircks bringen in der Kreistagssitzung am Donnerstag eine Anfrage ein, wie die Landkreisbehörde das Thema handhabt. Auch weil die Angelegenheit für die heimische Wirtschaft von Interesse sei, heißt es. „Es kann doch nicht sein, dass je nach Landkreis unterschiedliche Kriterien gelten, ob überhaupt und für welche Dauer eine Arbeitsgenehmigung
„Es kann nicht sein, dass je nach Landkreis unterschiedliche Kriterien gelten.“
FDP Kreisrätin Bettina Häring
für einen Asylbewerber ausgestellt wird“, sagt Bettina Häring. Man solle es den Menschen vielmehr ermöglichen, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können. „Sowohl für die Betriebe, die einen Asylbewerber einstellen wollen, als auch für die Asylsuchenden selbst ist eine so unberechenbare Politik Gift.“Deshalb wolle man erfahren, welche Maßnahmen die Kreisbehörde unterstütze, um Flüchtlinge in Arbeit zu bringen, erklärt die Neuburger Kreisrätin.
In dem vom FDP-Bezirksverband Oberbayern vorformulierten Antrag, der heute im Kreistag diskutiert wird, sind vier konkrete Fragen formuliert:
Wie ist die aktuelle Praxis des Landratsamtes bei der Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen – auf- geschlüsselt nach Nationalitäten, Dauer der Arbeitserlaubnis und Schutzquote?
Hat es in der nahen Vergangenheit Änderungen in der Praxis, unabhängig von den Anweisungen aus dem Innenministerium, gegeben?
Was ist das Ziel des Landratsamtes bei der Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber?
Besteht Kontakt zur heimischen Wirtschaft, um Hemmschwellen und Hindernisse bei der Einstellung von Asylbewerbern mit Arbeitsgenehmigungen abzubauen und so eine Anstellung trotz eventueller Begrenzung der Arbeitserlaubnis zu ermöglichen? Werden konkrete Maßnahmen ergriffen und deren Erfolg gemessen? Und wenn ja, wie wird der Erfolg gemessen?
Für die Betroffenen ist eine Ar- beitserlaubnis in vielerlei Hinsicht eine wegweisende Entscheidung: Eine Beschäftigung ist erstens sinnstiftend und zweitens für jene, deren Asylantrag abgelehnt wird, eine der wenigen Möglichkeiten auf eine Perspektive – und zwar dann nämlich, wenn es sich um eine Ausbildung handelt. Das Integrationsgesetz, die sogenannten „3+2-Duldung“garantiert jenen, die eine Berufsausbildung machen, für deren Dauer und zwei weitere Jahre zur Ausübung des erlernten Berufs in Deutschland bleiben zu können. Vom Ausbildungspakt können sowohl (anerkannte) Flüchtlinge und Asylbewerber als auch Geduldete mit guter Bleibeperspektive profitieren, so eine Info aus dem Innenministerium. Dazu müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Kasten).