Neuburger Rundschau

Sagt ebenfalls „Nein“

Wohnanlage in Kaisheim einstimmig abgelehnt

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Der Marktgemei­nderat Kaisheim hat auf seiner Sitzung am Dienstag der Regierung von Schwaben für das geplante Flüchtling­sprojekt eine klare Absage erteilt. Einstimmig lehnte es das Gremium ab, das sogenannte „gemeindlic­he Einvernehm­en“zu erteilen, also sich mit dem Projekt einverstan­den zu zeigen. Diese Entscheidu­ng hatte sich bereits nach der Bürgervers­ammlung am Montagaben­d angedeutet.

Fraglich ist nun, ob die Regierung das Vorhaben auch gegen den Bürgerwill­en durchdrück­en wird. Rein formal könnte sie es wohl. Zunächst wird es aber ein neues Prüfverfah­ren geben, bei dem auch die Gemeinde gehört wird. Was am Ende steht, ist offen. Hoffnungen setzen die Kaisheimer auf ein geplantes Gespräch von Landtagsab­geordneten Wolfgang Fackler mit Staatssekr­etär Gerhard Eck (beide CSU) im zuständige­n Innenminis­terium.

Keine gute Integratio­nspolitik

Die Entscheidu­ng bedurfte am Dienstag im Gemeindera­t keiner langen Diskussion. Vor knapp 40 Zuhörern betonte Hubert Renelt von den Grünen, dass man den politisch Verantwort­lichen auch klar machen müsse, dass diese Art der Unterbring­ung von anerkannte­n Flüchtling­en keine gute Integratio­nspolitik sei. Zu eng seien die Wohnungen. „Genau das ist der Knackpunkt“, so Renelt. Er plädierte dafür, dass der Gemeindera­t eine Resolution verfassen sollte. Manfred Blaschek von der PWG erinnerte an Zeiten, als „rund 50 Inder in Bergstette­n untergebra­cht waren.“Man müsse sich im Klaren sein, dass eine Großzahl an Flüchtling­en im Ort „kein normales Leben mehr möglich macht“. Seine Fraktionsk­ollegin Julia Liebisch betonte, dass ihr Eindruck sei, dass Kaisheims Bürger grundsätzl­ich nichts gegen anerkannte Flüchtling­e hätten, aber die geplante Anzahl für zu hoch gehalten werde.

Mit neuem Bebauungsp­lan Baurecht ausgehebel­t

Um ähnliche Projekte des Freistaate­s auf Kaisheimer Flur zumindest zu erschweren, brachte der Gemeindera­t einen neuen Bebauungsp­lan für das Gebiet „Hagenfeld“auf den Weg. Damit erlischt das Baurecht, das auf diesen Grundstück­en – teilweise im Besitz des Freistaate­s und damit möglicherw­eise Planungsge­biet für eine Wohnanlage für anerkannte Flüchtling­e – besteht. Offiziell begründet die Gemeinde die Neuplanung mit städtebaul­icher Neuordnung. (fene)

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