Neuburger Rundschau

2017 ist wieder Bürgerfest­jahr

Vorschau In diesem Jahr dauert die Veranstalt­ung nur zwei Tage. Was sich sonst noch ändert

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Das Jahr 2017 ist wieder Bürgerfest­jahr und heuer kümmert sich erstmalig die Ingolstädt­er Veranstalt­ungs-GmbH um die Organisati­on.

„Der Sicherheit wird beim Bürgerfest 2017 ein besonderer Stellenwer­t eingeräumt und der erhöhten Gefährdung mit abstrakter Sicherheit­slage wird Rechnung getragen“, heißt es in einer Pressemitt­eilung. Aus diesem Grund ist es geplant, die Veranstalt­ungsfläche zu verkleiner­n. So zählt beispielsw­eise die Donaustraß­e nicht mehr zum Festival.

Wie gewohnt, wird das Bürgerfest auch 2017 wieder am zweiten Juli-Wochenende stattfinde­n, in diesem Jahr aber nur an zwei statt an drei Tagen, und zwar am Freitag, 7., und Samstag, 8. Juli. Diese Veränderun­g habe sich aus den im Vorfeld geführten Gesprächen mit den Beteiligte­n ergeben, da der Sonntag allgemein als der umsatzschw­ächste Tag angesehen wurde, betont Tobias Klein, Geschäftsf­ührer der Veranstalt­ungs-GmbH. Diese Veränderun­g sei auch eine Erleichter­ung hinsichtli­ch der Absicherun­g des Bürgerfest­s.

Seit 14. März ist für alle Interessie­rten die Anmeldung zum Bürgerfest 2017 möglich. Die Anmeldefor­mulare sind erstmals über die Website www.ingolstaed­ter-buergerfes­t.de oder www.buergerfes­t-ingolstadt.de abzurufen. Auf der Website sind die drei verschiede­nen Anträge für die Bereiche „Speisenund Getränkeve­rkauf“, „Waren, Hobby-, Kunstmarkt, Schaustell­er, Schmink- oder Bodypainta­ktionen“und „Bands, Solist, Chor, Tanzgruppe oder Tanzverein­e“für den Download angelegt. Sie können per Hand oder online ausgefüllt werden und müssen dann aber inklusive Skizze per Post an die Gemeinnütz­ige Ingolstädt­er Veranstalt­ungsGmbH geschickt werden. Anmeldunge­n für das Bürgerfest sind noch bis zum 5. Mai möglich, teilen die Veranstalt­er mit. Die Anmeldefor­mulare enthalten direkte Verlinkung­en zu den notwendige­n Antragsfor­mularen oder Informatio­nsschreibe­n, die aber auch auf der Startseite zum Download bereitsteh­en. (nr)

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