Den Führerschein erwerben und ihn sich auch wiederholen
Die Versuchung ist groß. Wer noch keinen Führerschein hat, probiert es einfach einmal aus: Eine kurze Runde mit dem Auto auf dem Parkplatz drehen und Erfahrung sammeln. Gesetzlich ist das in der Regel auf öffentlichen Straßen, Feldwegen oder Parkplätzen verboten. Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen Personen ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, wenn sie ein Auto steuern.
Auf der sicheren Seite
Sehr gut aufgehoben ist man auf dem Verkehrsübungsplatz eines Automobilclubs. Dort können Anwärter in der Regel ab 16 Jahren ihre Runden ohne Fahrerlaubnis drehen. Mitfahren muss jedoch ein Fahrberechtigter, der den ungelernten beim Fahren unterstützen kann. Mit den Profis der örtlichen Fahrschulen ist man optimal betreut – und geht auf Nummer Sicher: Übung in der Fahrschule unter Anleitung des Lehrers – das beinhaltet neben den ersten Kontakten im öffentlichen Raum in der Stadt auch die Überlandfahrten und Erfahrungen auf der Autobahn. Neben der Praxis ist auch die theoretische Kenntnis der Verkehrsregeln ein wichtiger Punkt in der Führerscheinprüfung. Das dafür nötige Wissen wird ebenfalls in den Fahrschulen vor Ort vermittelt.
Sich den Führerschein wieder zurückholen
Dass man nach einer Zeit der Missachtung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seinen Führerschein verliert, kommt leider auch vor. Die begehrte Fahrerlaubnis wieder zurückzuerlangen, ist Sinn der „MPU“(Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Ihr Bestehen ist an viele Kriterien geknüpft, die es zu erfüllen gilt. Da die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs im Sinne aller Verkehrsteilnehmer ein sehr hohes Gut ist, werden an diese Prüfung hohe Anforderungen gestellt. Man sollte sie nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich auch hier einem Profi anvertrauen, der die Vorbereitung übernimmt. Text: af