Kämmerer vor Gericht
Landsberg: Anklage wegen Untreue
Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe. Ende Dezember 2011 machte der damalige Landsberger Oberbürgermeister öffentlich, dass die Stadtkämmerei mit Derivaten gehandelt haben soll, ohne ihn und den Stadtrat darüber zu informieren. Es war der Beginn der Derivataffäre. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen den Ex-Kämmerer wegen Untreue in zwei Fällen gestellt. Drei Mitarbeiter eines Tochterunternehmens einer Münchner Bank, die die Stadt berieten, sollen ihm geholfen haben.
Seit Anfang Februar 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft in dem Fall. In dem komplexen Verfahren tauchten immer wieder neue Erkenntnisse und Dokumente auf. Zuletzt wurde ein Gutachten an die Beteiligten versandt, in dem die genaue Schadenshöhe festgestellt wurde. Die Stadt selbst geht von einem Schaden in Höhe von 8,3 Millionen Euro aus und prozessierte deswegen
Die Stadt geht von einem Millionen Verlust aus
auch, um den Verlust ausgleichen zu können. Die Klage wurde aber vor dem Landgericht München und dem Oberlandesgericht München abgewiesen. Jetzt strebt die Stadt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe an.
Dem heute 67 Jahre alten Kämmerer wird nun von der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Last gelegt, dass er im Juni 2008 beziehungsweise im Februar 2010 unzulässige, risikobehaftete Umschichtungen zur Zinssicherung vorgenommen hat, die schließlich in rein spekulative Geschäfte mündeten. Dabei soll er es auch unterlassen haben, die allein aufgrund des Umfangs der Geschäfte erforderliche Zustimmung der Stadt einzuholen. Im März 2012 wurde der Kämmerer von der Landesanwaltschaft Bayern vorläufig seines Dienstes enthoben, später kürzte die Landesanwältin Simone Widmann sein Ruhegehalt um 30 Prozent.
Den angeklagten Beratern wird vorgeworfen, dem städtischen Kämmerer spekulative Derivate ohne Bezug zu einer Zinssicherung eines Kredits empfohlen zu haben. Dies sollen die drei Männer im Alter zwischen 37 und 43 Jahren im Oktober 2009 in einer Stellungnahme wahrheitswidrig bescheinigt haben.