Neuburger Rundschau

Drogenproz­ess geht zu Ende

Justiz Sechs Männer sollen einem 20-Jährigen mit üblen Methoden zugesetzt haben. Nun wurden am Landgerich­t die Plädoyers gesprochen. Der Staatsanwa­lt forderte bis zu acht Jahre Haft

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Am Landgerich­t sind in dem aufsehener­regenden DrogenProz­ess die Plädoyers gesprochen worden. Staatsanwa­lt Ingo Desing forderte für die sechs Angeklagte­n Strafen, die zwischen Vorbewähru­ng im Jugendstra­frecht und – im härtesten Fall – acht Jahre betragen. Die Verteidige­r lagen mit ihren Anträgen deutlich darunter: Sie bewegten sich – wie schon beim Vertreter der Anklage – zwischen Vorbewähru­ng im Jugendstra­frecht und drei Jahre, neun Monate inklusive Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt im härtesten Fall.

ausführlic­h berichtet, müssen sich die Angeklagte­n im Alter von 18 bis 31 Jahren vor der Jugendkamm­er unter Vorsitz von Richter Thomas Denz wegen räuberisch­er Erpressung und Drogenhand­els verantwort­en. In einer Eichstätte­r Giftler-WG soll es laut Anklage im Frühsommer vergangene­n Jahres für einen 20-Jährigen zu einer überaus heftigen Situation gekommen sein.

Hintergrun­d dafür: Der junge Mann soll einem der Herren aus der WG noch 2 000 Euro geschuldet, diese aber nicht zurückgeza­hlt ha- ben. Das Geld war unter anderem für Drogen bestimmt gewesen. Weil die Rückzahlun­g ausblieb, sei er bei verschiede­nen Gelegenhei­ten immer wieder eingeschüc­htert und letztlich an jenem Nachmittag im Frühsommer in einem der WGZimmer mit einem am Finger angesetzte­n Bolzenschn­eider, einer Schrecksch­usspistole und einer Axt bedroht und zudem geschlagen worden. Der Misshandel­te hatte ausgesagt und die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft im Wesentlich­en bestätigt.

Die Angeklagte­n hatten die VorWie gänge mehr oder weniger zugegeben. Die fünf in die Bolzenschn­eider-Aktion Involviert­en hatten sich vor Gericht aber alle bei ihrem Bekannten entschuldi­gt. Der, der ihn schlug, hatte gesagt: „Es tut mir leid, dass ich dich so übel geprügelt habe.“Die Angeklagte­n sind teilweise vorbestraf­t. Für die beiden Hauptveran­twortliche­n (den, der das Geld zurückwoll­te und der mit dem Bolzenschn­eider) hatte der Staatsanwa­lt die höchsten Strafen, also acht und sechs Jahre, gefordert.

Das Urteil wird am 26. April verkündet. ( nr, kuepp)

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