Bundesgerichtshof billigt Trick von Drogenfahndern
Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen unter Drogenfahndern beliebten Trick bei der Jagd nach Drogenkurieren gebilligt: Polizisten dürfen grundsätzlich Drogentransporter ohne richterlichen Beschluss durch die Verkehrspolizei anhalten und dabei „zufällig“gefundene Drogen beschlagnahmen lassen. Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger wegen Einfuhr von vier Kilogramm Kokain aus den Niederlanden zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Drogenfahnder hatten sein Auto bei einer vorsätzlich geplanten Verkehrskontrolle durchsuchen und das Kokain finden lassen. Mit diesem Trick sollte verhindert werden, dass der in Marokko weilende Kopf der Bande alarmiert wird und nicht mehr nach Deutschland zurückkehrt. Der verurteilte Dealer hatte dagegen geklagt. Der Gerichtshof billigte nun diese Vorgehensweise. Sie müsse aber von einem Staatsanwalt geleitet werden. (AZ)