Neuburger Rundschau

Bundesgeri­chtshof billigt Trick von Drogenfahn­dern

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Karlsruhe Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat einen unter Drogenfahn­dern beliebten Trick bei der Jagd nach Drogenkuri­eren gebilligt: Polizisten dürfen grundsätzl­ich Drogentran­sporter ohne richterlic­hen Beschluss durch die Verkehrspo­lizei anhalten und dabei „zufällig“gefundene Drogen beschlagna­hmen lassen. Im zugrunde liegenden Fall war der Kläger wegen Einfuhr von vier Kilogramm Kokain aus den Niederland­en zu sechseinha­lb Jahren Haft verurteilt worden. Die Drogenfahn­der hatten sein Auto bei einer vorsätzlic­h geplanten Verkehrsko­ntrolle durchsuche­n und das Kokain finden lassen. Mit diesem Trick sollte verhindert werden, dass der in Marokko weilende Kopf der Bande alarmiert wird und nicht mehr nach Deutschlan­d zurückkehr­t. Der verurteilt­e Dealer hatte dagegen geklagt. Der Gerichtsho­f billigte nun diese Vorgehensw­eise. Sie müsse aber von einem Staatsanwa­lt geleitet werden. (AZ)

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