Neuburger Rundschau

Streit ums virtuelle Erbe nach Tod der Tochter

Klage Muss Facebook Eltern Einsicht in Kontodaten geben? Gericht regt Vergleich an

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Berlin Im juristisch­en Streit um das virtuelle Erbe bei Facebook hat das Berliner Kammergeri­cht eine Einigung beider Parteien angeregt. In dem Berufungsv­erfahren geht es um die Frage, ob Facebook den Eltern eines verstorben­en Mädchens Zugang zu dessen Kontodaten gewähren muss. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 unter bislang ungeklärte­n Umständen ums Leben gekommen war.

Die Eltern erhoffen sich vor allem von den Chat-Nachrichte­n des Accounts Rückschlüs­se auf die Todesumstä­nde des Teenagers. Sie wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte. Facebook argumentie­rt unter anderem, dass von der Offenlegun­g von Nachrichte­n auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hätten – in der Annahme, dass die Inhalte privat bleiben.

Die Richter schlugen vor, die Chatverläu­fe mit geschwärzt­en Na- men an die Eltern herauszuge­ben. In welcher Art und Weise – etwa ausgedruck­t oder als Datei – blieb zunächst offen. Die Klägerseit­e fürchtet aber, dass Facebook nicht nur Namen unkenntlic­h machen könnte, sondern auch relevante Textpassag­en, die nach Ansicht des USKonzerns Rückschlüs­se auf die Personen zulassen. In erster Instanz hatte das Berliner Landgerich­t im Sinne der Mutter entschiede­n. Die Richter erklärten 2015, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei. Sie wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe und Tagebücher. Der US-Konzern wehrte sich dagegen, jetzt liegt die Entscheidu­ng beim Kammergeri­cht. Für den möglichen Vergleich setzte das Kammergeri­cht eine Frist von zwei Wochen. Sollte es bis dahin zu keiner Einigung kommen, wollen die Richter ihr Urteil am 30. Mai verkünden.

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