So ist die Samenspende derzeit geregelt
Gesetz In Deutschland ist die Sa menspende (Donogene Inseminati on) legal. Sie ist durch Richtlinien der Bundesärztekammer und des Ar beitskreises für Donogene Inseminati on geregelt. Viele Details sind aber gesetzlich nicht festgelegt. Dies gilt zum Beispiel für den Anspruch eines so gezeugten Kindes, den Namen sei nes biologischen Vaters zu erfahren. Die Kenntnis der Abstammung gilt jedoch als Grundrecht und ist durch mehrere Urteile bestätigt worden.
Anonymität Die Samenspender sind meist anonym. Die rechtliche Vaterschaft hat der Mann des Paares, das die Insemination gewünscht und in sie eingewilligt hat. Trotzdem kön nen auf den biologischen Vater theoretisch Unterhaltsansprüche zu kommen. Es wäre rechtlich nur sehr kompliziert, sie durchzusetzen.
Unterlagen Die Behandlungsunter lagen, aus denen die Identitäten des Samenspenders hervorgehen, müssen nach deutschem Recht von Ärzten oder Samenbanken 30 Jahre lang auf bewahrt werden. (dpa)