Neuburger Rundschau

So ist die Samenspend­e derzeit geregelt

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Gesetz In Deutschlan­d ist die Sa menspende (Donogene Inseminati on) legal. Sie ist durch Richtlinie­n der Bundesärzt­ekammer und des Ar beitskreis­es für Donogene Inseminati on geregelt. Viele Details sind aber gesetzlich nicht festgelegt. Dies gilt zum Beispiel für den Anspruch eines so gezeugten Kindes, den Namen sei nes biologisch­en Vaters zu erfahren. Die Kenntnis der Abstammung gilt jedoch als Grundrecht und ist durch mehrere Urteile bestätigt worden.

Anonymität Die Samenspend­er sind meist anonym. Die rechtliche Vaterschaf­t hat der Mann des Paares, das die Inseminati­on gewünscht und in sie eingewilli­gt hat. Trotzdem kön nen auf den biologisch­en Vater theoretisc­h Unterhalts­ansprüche zu kommen. Es wäre rechtlich nur sehr komplizier­t, sie durchzuset­zen.

Unterlagen Die Behandlung­sunter lagen, aus denen die Identitäte­n des Samenspend­ers hervorgehe­n, müssen nach deutschem Recht von Ärzten oder Samenbanke­n 30 Jahre lang auf bewahrt werden. (dpa)

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