Urteil: 34 Jähriger ist schuldig
Er ist in einen Bauhof und ein Gartenhaus eingebrochen
Ein 34-Jähriger ist zweimal in ein Garten-/Wochenendhaus und einmal in den Bauhof einer Gemeinde im östlichen Landkreis eingebrochen. Dabei hat der Mann Werkzeuge und Geräte im Wert von rund 10000 Euro gestohlen (wir berichteten). Dies sah Richterin Celina Nappenbach gestern – beim zweiten Verhandlungstag am Neuburger Amtsgericht – als erwiesen an. Die Forderungen, die Oberstaatsanwalt Nicolas Kaczynski und Verteidiger Richard Winter in ihren Plädoyers vorbrachten, lagen weit auseinander.
Beim ersten Verhandlungstag war es zu keinem Urteil gekommen, da bei der Verlesung des Bundeszentralregisters ans Licht kam, dass der Angeklagte wegen einiger Straftaten – darunter Diebstahl – bereits mehrere Jahre in einer psychiatrischen Anstalt verbracht hatte. Richterin Nappenbach las einen Auszug aus einem Schreiben eines Münchner Klinikums vor. Sie kam allerdings zu dem Schluss, dass keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten vorliege. Damit erklärte sie die Beweisaufnahme für beendet.
Oberstaatsanwalt Kaczynski forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren für den 34-Jährigen. Dessen Geschichte, wie seine DNASpuren an ein Stemmeisen und einen Schraubenzieher am Tatort gekommen seien, klinge konstruiert: Er habe sein Werkzeug einem Unbekannten geliehen und es nie wieder zurückbekommen. Verteidiger Winter hingegen plädierte für einen Freispruch seines Mandanten. Der Grund: In dubio pro reo – es bestünden Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Es liege noch kein endgültiges Gutachten zu den DNA-Spuren vor. Es gebe kein Überwachungsvideo und kein Diebesgut. Die Spuren seien im Bauhof gefunden worden, weil der Mann dort früher ab und zu beruflich vor Ort gewesen sei.
Winters Ausführungen überzeugten Nappenbach und die beiden Schöffen nicht. Schuldig des schweren Diebstahls in drei Fällen lautete deshalb ihr Urteil – zwei Jahre und vier Monate Haft. Die DNA–Personen-Treffer seien „sehr gewichtige Indizien“, sagte die Richterin. Da nützte es dem Angeklagten auch nichts mehr, Nappenbach ein Foto seines Sohnes zu zeigen mit den Worten: „Ich bin vernünftig, ich arbeite, ich tue alles für den Kleinen!“
Der 34-Jährige hat nun eine Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen. (dopf) Fotos: dopf