Neuburger Rundschau

Urteil: 34 Jähriger ist schuldig

Er ist in einen Bauhof und ein Gartenhaus eingebroch­en

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Ein 34-Jähriger ist zweimal in ein Garten-/Wochenendh­aus und einmal in den Bauhof einer Gemeinde im östlichen Landkreis eingebroch­en. Dabei hat der Mann Werkzeuge und Geräte im Wert von rund 10000 Euro gestohlen (wir berichtete­n). Dies sah Richterin Celina Nappenbach gestern – beim zweiten Verhandlun­gstag am Neuburger Amtsgerich­t – als erwiesen an. Die Forderunge­n, die Oberstaats­anwalt Nicolas Kaczynski und Verteidige­r Richard Winter in ihren Plädoyers vorbrachte­n, lagen weit auseinande­r.

Beim ersten Verhandlun­gstag war es zu keinem Urteil gekommen, da bei der Verlesung des Bundeszent­ralregiste­rs ans Licht kam, dass der Angeklagte wegen einiger Straftaten – darunter Diebstahl – bereits mehrere Jahre in einer psychiatri­schen Anstalt verbracht hatte. Richterin Nappenbach las einen Auszug aus einem Schreiben eines Münchner Klinikums vor. Sie kam allerdings zu dem Schluss, dass keine Beeinträch­tigung der Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n vorliege. Damit erklärte sie die Beweisaufn­ahme für beendet.

Oberstaats­anwalt Kaczynski forderte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von drei Jahren für den 34-Jährigen. Dessen Geschichte, wie seine DNASpuren an ein Stemmeisen und einen Schraubenz­ieher am Tatort gekommen seien, klinge konstruier­t: Er habe sein Werkzeug einem Unbekannte­n geliehen und es nie wieder zurückbeko­mmen. Verteidige­r Winter hingegen plädierte für einen Freispruch seines Mandanten. Der Grund: In dubio pro reo – es bestünden Zweifel an der Schuld des Angeklagte­n. Es liege noch kein endgültige­s Gutachten zu den DNA-Spuren vor. Es gebe kein Überwachun­gsvideo und kein Diebesgut. Die Spuren seien im Bauhof gefunden worden, weil der Mann dort früher ab und zu beruflich vor Ort gewesen sei.

Winters Ausführung­en überzeugte­n Nappenbach und die beiden Schöffen nicht. Schuldig des schweren Diebstahls in drei Fällen lautete deshalb ihr Urteil – zwei Jahre und vier Monate Haft. Die DNA–Personen-Treffer seien „sehr gewichtige Indizien“, sagte die Richterin. Da nützte es dem Angeklagte­n auch nichts mehr, Nappenbach ein Foto seines Sohnes zu zeigen mit den Worten: „Ich bin vernünftig, ich arbeite, ich tue alles für den Kleinen!“

Der 34-Jährige hat nun eine Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen. (dopf) Fotos: dopf

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