Neuburger Rundschau

Mit Schlagstoc­k auf Ehefrau eingeprüge­lt

Gericht Nach der Trennung rastet ein 53-Jähriger aus. Was sich an jenem Abend abgespielt hat

- VON ALEXANDRA JOST

Dass sich Ehepartner trennen, kommt vor. Vollzieht sich aber eine Trennung innerhalb eines Hauses, ist der Konflikt meist vorprogram­miert. Mit einem Fall häuslicher Gewalt musste sich jetzt das Amtsgerich­t Neuburg befassen. Ein 53-jähriger Neuburger hatte seine Ehefrau mit einem 50 Zentimeter langen Schlagstoc­k mit Metallkern malträtier­t. Ob allerdings die detailreic­hen Schilderun­gen der 39-Jährigen dem tatsächlic­hen Geschehen entspreche­n, darüber war sich das Gericht nicht ganz sicher.

Vier Wochen gingen die Eheleute, die bis dahin sechs Jahre verheirate­t waren, schon getrennte Wege. Doch sie waren sich einig darüber, dass die Frau mit ihren beiden Kindern so lange im Haus des Ehemannes wohnen konnte, bis sie eine eigene Wohnung gefunden hatte. Das aber sollte keine gute Entscheidu­ng gewesen sein. Denn an jenem Abend im Oktober 2016 hatte der bereits zwei Mal geschieden­e Angeklagte neben ein paar Bier auch einen Joint konsumiert. Als er nach dem Zubettgehe­n noch einmal aufstand, belauschte er seine Frau bei einem Telefonat mit ihrem vermeintli­ch neuen Freund. „Sie sagte, dass mich ein Gerichtsvo­llzieher aus meinem Haus rausschmei­ßen soll. Da sah ich den Stock und kam auf die dumme Idee, meine Frau damit zu beeindruck­en. Ich wollte sie aber nicht schlagen“, erzählte der Mann vor Gericht. Er habe seine Frau nur einmal mit dem Stock „ohne Kraft“auf die Schulter geklopft. Dann habe er sie auf die Couch gedrückt und ihre Hände festgehalt­en. Die Verletzung­en, so der Angeklagte, seien bei dem heftigen Gerangel entstanden. Letztlich trug die Geschädigt­e eine Platzwunde im Ohr, eine SchäKehlko­pfquetschu­ng, delprellun­g, eine Würgemale und Hämatome am Unterarm davon. Nach einer Operation an der Hand war sie fast neun Wochen arbeitsunf­ähig. Die 39-Jährige berichtete vor Gericht nach mehr als einem halben Jahr wesentlich detaillier­ter von der Tat wie damals bei der Polizei. Mit den Worten „Ich weiß, was du vorhast. Du verlässt das Haus nicht lebend“habe er immer wieder mit dem Schlagstoc­k auf Kopf und Arm eingeschla­gen. Er habe sie danach gewürgt, bis sie um Hilfe geschrien und er ihr dann den Daumen in den Kehlkopf gedrückt und den Mund zugehalten habe. „Ich dachte, jetzt ist es vorbei.“Der erwachsene Sohn des Angeklagte­n soll den Mann gewaltsam weggezogen haben. Der wiederum sagte aus, dass es gereicht habe, seinem Vater lediglich die Hand auf die Schulter zu legen, um ihn von seinem Opfer zu trennen. Der zwölfjähri­ge Sohn der Frau bestätigte wiederum im Gerichtssa­al die Version seiner Mutter. Nach der Tat musste der 53-Jährige die Nacht bei der Polizei verbringen. Ein Bluttest ergab 0,27 Promille Alkohol und Cannabisko­nsum.

Für Staatsanwa­lt Christian Fischl bestätigte sich die Anklage wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Bedrohung im Wesentlich­en. Allerdings sah er das Geschehene nicht ganz so dramatisch wie die Ehefrau. Dass es Schläge gab, daran will er nicht zweifeln – wohl aber, dass das Opfer bei den Auseinande­rsetzungen bewusstlos geworden sei. Da der Angeklagte keine Vorstrafen hat, ein Teilgestän­dnis abgelegt und bereits 3700 Euro Schmerzens­geld gezahlt hat, forderte Fischl 15 Monate Freiheitss­trafe auf Bewährung sowie 3000 Euro Geldstrafe.

Richterin Celina Nappenbach blieb mit einem Jahr und zwei Monaten Freiheitss­trafe nur einen Monat unter der Forderung des Staatsanwa­ltes und verhängte für diese „Affekttat“1000 Euro Geldstrafe.

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Foto: Arne Dedert, dpa Justitia soll für Ge rechtigkei­t sorgen.

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