Mit Schlagstock auf Ehefrau eingeprügelt
Gericht Nach der Trennung rastet ein 53-Jähriger aus. Was sich an jenem Abend abgespielt hat
Dass sich Ehepartner trennen, kommt vor. Vollzieht sich aber eine Trennung innerhalb eines Hauses, ist der Konflikt meist vorprogrammiert. Mit einem Fall häuslicher Gewalt musste sich jetzt das Amtsgericht Neuburg befassen. Ein 53-jähriger Neuburger hatte seine Ehefrau mit einem 50 Zentimeter langen Schlagstock mit Metallkern malträtiert. Ob allerdings die detailreichen Schilderungen der 39-Jährigen dem tatsächlichen Geschehen entsprechen, darüber war sich das Gericht nicht ganz sicher.
Vier Wochen gingen die Eheleute, die bis dahin sechs Jahre verheiratet waren, schon getrennte Wege. Doch sie waren sich einig darüber, dass die Frau mit ihren beiden Kindern so lange im Haus des Ehemannes wohnen konnte, bis sie eine eigene Wohnung gefunden hatte. Das aber sollte keine gute Entscheidung gewesen sein. Denn an jenem Abend im Oktober 2016 hatte der bereits zwei Mal geschiedene Angeklagte neben ein paar Bier auch einen Joint konsumiert. Als er nach dem Zubettgehen noch einmal aufstand, belauschte er seine Frau bei einem Telefonat mit ihrem vermeintlich neuen Freund. „Sie sagte, dass mich ein Gerichtsvollzieher aus meinem Haus rausschmeißen soll. Da sah ich den Stock und kam auf die dumme Idee, meine Frau damit zu beeindrucken. Ich wollte sie aber nicht schlagen“, erzählte der Mann vor Gericht. Er habe seine Frau nur einmal mit dem Stock „ohne Kraft“auf die Schulter geklopft. Dann habe er sie auf die Couch gedrückt und ihre Hände festgehalten. Die Verletzungen, so der Angeklagte, seien bei dem heftigen Gerangel entstanden. Letztlich trug die Geschädigte eine Platzwunde im Ohr, eine SchäKehlkopfquetschung, delprellung, eine Würgemale und Hämatome am Unterarm davon. Nach einer Operation an der Hand war sie fast neun Wochen arbeitsunfähig. Die 39-Jährige berichtete vor Gericht nach mehr als einem halben Jahr wesentlich detaillierter von der Tat wie damals bei der Polizei. Mit den Worten „Ich weiß, was du vorhast. Du verlässt das Haus nicht lebend“habe er immer wieder mit dem Schlagstock auf Kopf und Arm eingeschlagen. Er habe sie danach gewürgt, bis sie um Hilfe geschrien und er ihr dann den Daumen in den Kehlkopf gedrückt und den Mund zugehalten habe. „Ich dachte, jetzt ist es vorbei.“Der erwachsene Sohn des Angeklagten soll den Mann gewaltsam weggezogen haben. Der wiederum sagte aus, dass es gereicht habe, seinem Vater lediglich die Hand auf die Schulter zu legen, um ihn von seinem Opfer zu trennen. Der zwölfjährige Sohn der Frau bestätigte wiederum im Gerichtssaal die Version seiner Mutter. Nach der Tat musste der 53-Jährige die Nacht bei der Polizei verbringen. Ein Bluttest ergab 0,27 Promille Alkohol und Cannabiskonsum.
Für Staatsanwalt Christian Fischl bestätigte sich die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung im Wesentlichen. Allerdings sah er das Geschehene nicht ganz so dramatisch wie die Ehefrau. Dass es Schläge gab, daran will er nicht zweifeln – wohl aber, dass das Opfer bei den Auseinandersetzungen bewusstlos geworden sei. Da der Angeklagte keine Vorstrafen hat, ein Teilgeständnis abgelegt und bereits 3700 Euro Schmerzensgeld gezahlt hat, forderte Fischl 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 3000 Euro Geldstrafe.
Richterin Celina Nappenbach blieb mit einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe nur einen Monat unter der Forderung des Staatsanwaltes und verhängte für diese „Affekttat“1000 Euro Geldstrafe.