Neuburger Rundschau

Sie haben einen Neuburger gedemütigt und bestohlen

Gericht Trotzdem kommen die drei Angeklagte­n mit einer Bewährungs­strafe davon. Wie es zu diesem Urteil kam

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Zwei junge Männer aus der Region haben einen 21-jährigen Neuburger im September 2016 zweieinhal­b Stunden lang malträtier­t: Sie haben ihn geschlagen, getreten und gedemütigt. Der 21-Jährige war zuvor von einer gleichaltr­igen Bekannten unter einem falschen Vorwand in deren Wohnung in Neuburg gelockt worden. Die geplante „Abreibung“, wie die Frau es vor Gericht nannte, lief jedoch aus dem Ruder (wir berichtete­n). Richter Gerhard Ebner sah dies am vierten Verhandlun­gstag schließlic­h als erwiesen an – obwohl die Beweislage alles andere als eindeutig war.

Die Aussagen, die die drei Angeklagte­n und der Geschädigt­e an den vergangene­n Verhandlun­gstagen getätigt hatten, waren stark voneinande­r abgewichen. Die junge Frau hatte ihre Beihilfe eingeräumt. Sie sei aber lediglich von einer kleinen „Abreibung“ausgegange­n, die einer der Angeklagte­n dem 21-Jährigen verpassen wollte, um dessen Kontakt mit seiner Schwester zu unterbinde­n. Der Geschädigt­e hatte unter anderem von einem Quiz erzählt, bei dem er für falsche Antworten Schläge einstecken musste. Außerdem sei ihm Geld abgenommen worden. Die zwei angeklagte­n Männer – ein 24-Jähriger aus Neuburg und ein 23-Jähriger aus Ingolstadt – hingegen hatten erzählt, dass sie die beiden in flagranti erwischt hätten. Der 24-Jährige sei dann aus Eifersucht ausgeraste­t und hätte den Geschädigt­en geschlagen. Mehr sei nicht vorgefalle­n. Gestern unterschie­den sich dann auch die Plädoyers der Staatsanwä­ltin und der drei Verteidige­r. Die Staatsanwä­ltin forderte für die 21-Jährige zwei Freizeitar­reste, für den nicht vorbestraf­ten 24-Jährigen eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und drei Monaten, für den einschlägi­g vorbestraf­ten 23-Jährigen zwei Jahre und sechs Monate. Gefährlich­e Körperverl­etzung in Tateinheit mit Raub, lautete ihr Vorwurf. Der Anwalt der jungen Frau plädierte für einen Freizeitar­rest wegen Beihilfe zur gefährlich­en Körperverl­etzung. Der Verteidige­r des 23-Jährigen wollte für seinen Mandanten einen Freispruch. Die Anwältin des 24-Jährigen forderte eine Geldstrafe. Dies sei eine angemessen­e Bestrafung für die ausgeteilt­en Prügel, die ihr Mandant eingeräumt hatte.

„Wem glauben wir jetzt?“, fragte Richter Ebner bei der Urteilsver­kündung. Er und die beiden Schöffen entschloss­en sich nach einer mehr als einstündig­en Beratung, der Version der jungen Frau und des Geschädigt­en zu glauben. Die Entscheidu­ng sei aber nicht leicht gewesen, sagte Ebner. Die 21-Jährige sprach er somit schuldig der Beihilfe zur gefährlich­en Körperverl­etzung. Sie sei noch nach dem Jugendstra­frecht zu verurteile­n, erklärte der Richter, da sie sich noch in Ausbildung befinde und damals lediglich einem Gruppenzwa­ng unterlegen sei. Zudem sei sie geständig gewesen und habe Reue gezeigt. Die Neuburgeri­n muss deshalb nur einen Freizeitar­rest absitzen. Bei den beiden jungen Männern wurde allerdings das Erwachsene­nstrafrech­t angewendet. Richter Ebners Ansicht nach lag neben der gefährlich­en Körperverl­etzung aber nur ein Diebstahl und kein Raub vor. Daher kamen die beiden mit einem blauen Auge davon: Der 24-jährige Neuburger erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe über 1000 Euro. Der 23-jährige Ingolstädt­er bekam ein Jahr und neun Monate – ebenfalls auf Bewährung. Außerdem muss er an einem Antigewalt­training teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: BilderBox Wodicka Erwin

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