Sie haben einen Neuburger gedemütigt und bestohlen
Gericht Trotzdem kommen die drei Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe davon. Wie es zu diesem Urteil kam
Zwei junge Männer aus der Region haben einen 21-jährigen Neuburger im September 2016 zweieinhalb Stunden lang malträtiert: Sie haben ihn geschlagen, getreten und gedemütigt. Der 21-Jährige war zuvor von einer gleichaltrigen Bekannten unter einem falschen Vorwand in deren Wohnung in Neuburg gelockt worden. Die geplante „Abreibung“, wie die Frau es vor Gericht nannte, lief jedoch aus dem Ruder (wir berichteten). Richter Gerhard Ebner sah dies am vierten Verhandlungstag schließlich als erwiesen an – obwohl die Beweislage alles andere als eindeutig war.
Die Aussagen, die die drei Angeklagten und der Geschädigte an den vergangenen Verhandlungstagen getätigt hatten, waren stark voneinander abgewichen. Die junge Frau hatte ihre Beihilfe eingeräumt. Sie sei aber lediglich von einer kleinen „Abreibung“ausgegangen, die einer der Angeklagten dem 21-Jährigen verpassen wollte, um dessen Kontakt mit seiner Schwester zu unterbinden. Der Geschädigte hatte unter anderem von einem Quiz erzählt, bei dem er für falsche Antworten Schläge einstecken musste. Außerdem sei ihm Geld abgenommen worden. Die zwei angeklagten Männer – ein 24-Jähriger aus Neuburg und ein 23-Jähriger aus Ingolstadt – hingegen hatten erzählt, dass sie die beiden in flagranti erwischt hätten. Der 24-Jährige sei dann aus Eifersucht ausgerastet und hätte den Geschädigten geschlagen. Mehr sei nicht vorgefallen. Gestern unterschieden sich dann auch die Plädoyers der Staatsanwältin und der drei Verteidiger. Die Staatsanwältin forderte für die 21-Jährige zwei Freizeitarreste, für den nicht vorbestraften 24-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, für den einschlägig vorbestraften 23-Jährigen zwei Jahre und sechs Monate. Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Raub, lautete ihr Vorwurf. Der Anwalt der jungen Frau plädierte für einen Freizeitarrest wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Der Verteidiger des 23-Jährigen wollte für seinen Mandanten einen Freispruch. Die Anwältin des 24-Jährigen forderte eine Geldstrafe. Dies sei eine angemessene Bestrafung für die ausgeteilten Prügel, die ihr Mandant eingeräumt hatte.
„Wem glauben wir jetzt?“, fragte Richter Ebner bei der Urteilsverkündung. Er und die beiden Schöffen entschlossen sich nach einer mehr als einstündigen Beratung, der Version der jungen Frau und des Geschädigten zu glauben. Die Entscheidung sei aber nicht leicht gewesen, sagte Ebner. Die 21-Jährige sprach er somit schuldig der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Sie sei noch nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen, erklärte der Richter, da sie sich noch in Ausbildung befinde und damals lediglich einem Gruppenzwang unterlegen sei. Zudem sei sie geständig gewesen und habe Reue gezeigt. Die Neuburgerin muss deshalb nur einen Freizeitarrest absitzen. Bei den beiden jungen Männern wurde allerdings das Erwachsenenstrafrecht angewendet. Richter Ebners Ansicht nach lag neben der gefährlichen Körperverletzung aber nur ein Diebstahl und kein Raub vor. Daher kamen die beiden mit einem blauen Auge davon: Der 24-jährige Neuburger erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe über 1000 Euro. Der 23-jährige Ingolstädter bekam ein Jahr und neun Monate – ebenfalls auf Bewährung. Außerdem muss er an einem Antigewalttraining teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.