Neuburger Rundschau

Mord mit Kreissäge: Urteil naht

Plädoyers hinter verschloss­enen Türen

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Eine Studentin hat ihren Freund beim Liebesspie­l mit einer Handkreiss­äge getötet. War es heimtückis­cher Mord oder „nur“Totschlag? Die Einschätzu­ngen von Anklage und Verteidigu­ng gehen auseinande­r. Das zeigte sich am Freitag, als hinter verschloss­enen Türen die Plädoyers in dem aufsehener­regenden Prozess am Münchner Landgerich­t gehalten wurden.

Die Pädagogik-Studentin hatte während des Prozesses gestanden, ihren damaligen Lebensgefä­hrten Ende 2008 in Haar bei München getötet zu haben. Die Staatsanwä­ltin gehe von heimtückis­chem Mord aus, sagte eine Sprecherin der Anklagebeh­örde nach den Plädoyers. Eine besondere Schwere der Schuld bestehe aber nicht. Weil der Tote schnell gestorben sei, habe er keine besonderen Qualen erlitten. Dennoch forderte die Staatsanwa­ltschaft eine lebensläng­liche Freiheitss­trafe für die 32-Jährige.

Die Verteidige­rin der Angeklagte­n plädierte hingegen auf Totschlag und eine Freiheitss­trafe von zehn Jahren. „Die Geschichte ist vielschich­tiger, als die Anklage es darstellt“,

Ein Tagebuchei­ntrag lässt Fragen offen

sagte sie im Anschluss an ihr rund einstündig­es Plädoyer. Die Tat ist ihrer Auffassung nach nicht aus Heimtücke geschehen. Man könne nicht beweisen, dass das Opfer zum Tatzeitpun­kt gefesselt und damit wehrlos war. Das hatte die Angeklagte in einem Tagebuch geschilder­t – allerdings erst zwei Jahre nach der Tat. Für die Verteidige­rin kann das Buch deswegen nicht als Beweismitt­el dienen: „Vielleicht ist es einem Fantasiege­bilde entsprunge­n, vielleicht war es eine nachträgli­che Rechtferti­gung für sie selbst.“

Die Adoptivelt­ern des Opfers, die im Prozess als Nebenkläge­r auftreten, stellten keinen Antrag auf ein Plädoyer. Die Mutter habe am Freitag vor Gericht aber erneut betont, dass sie ihren Sohn nie als gewalttäti­g erlebt habe, sagte ihr Anwalt. Das letzte Wort hatte die Angeklagte. Nach den Angaben ihrer Verteidige­rin entschuldi­gte sie sich unter Tränen erneut bei den Eltern des Opfers. Nach derzeitige­r Planung will das Gericht sein Urteil am 19. Mai verkünden.

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