Muss in Psychiatrie
Mann hatte Mesnerin in Sakristei bedrängt
Er hatte am vierten Adventssonntag 2015 eine Mesnerin in der Sakristei bedrängt und war damit bayernweit in die Schlagzeilen gekommen. Nun muss der 30-Jährige, der das getan hat, dauerhaft zur Behandlung in die Psychiatrie.
Wie ein Gutachter am Landgericht Ingolstadt erneut diagnostiziert hatte, leidet der Mann unter einer „halluzinatorischen Schizophrenie“. Er hört Stimmen. Unter anderem die Gottes. Unbehandelt, so der Facharzt für Psychiatrie weiter, bleibe er eine Gefahr für die Allgemeinheit. Dieser Einschätzung folgte die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz gestern. Der Mann sei schuldunfunfähig gewesen, als er der Mesnerin in einer Kirche im Landkreis Eichstätt – wohl mit heruntergelassener Hose – nachstellte. Dass er diese bedrängt und begrapscht hatte, sah die Kammer als erwiesen an. Die Mesnerin hatte sich damals gerade noch in die Kirche retten können, wo der Organist Weihnachtslieder probte.
Der Fall beschäftigt die Gerichte schon länger. Unter anderem wegen des Übergriffs in der Sakristei war der hochgewachsene Mann vom Amtsgericht Ingolstadt im vergangenen
Der Mann hört Stimmen. Unter anderem die Gottes
Sommer in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Schuldig wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen und Beleidigung. In der Berufungsverhandlung war das Urteil des Schöffengerichts gegen ihn allerdings aufgehoben worden: Denn er sei, als Gott zu ihm sprach, nicht schuldfähig gewesen. Die Verhandlung musste, weil das Amtsgericht eine dauerhafte Unterbringung nicht anordnen kann, danach am Landgericht ganz neu beginnen.
Am Landgericht nahm sich Richter Denz gestern viel Zeit, um dem verwirrt und uneinsichtig wirkenden Patienten zu erklären, warum es für ihn besser sei, behandelt zu werden. „Solange sie sich nicht aktiv mit Ihrer Krankheit auseinandersetzen, können wir es nicht verantworten, Sie in die Freiheit zu entlassen.“Er müsse lernen, mit den Stimmen in seinem Kopf zu leben, sich ein „Krankheitsmanagement“überlegen. Medikamente wirkten bei ihm, aber er müsse sie auch nehmen.
Zum Weg der Heilung gehöre zunächst die Einsicht. Die vermisste der Richter, betonte aber die Chance, die eine Einweisung auch bieten könne: „Sie sind krank, Sie sind nicht schuldig. Sie müssen nicht mehr ins Gefängnis, wo Sie nur verwahrt werden, sondern kommen ins Krankenhaus, wo Ärzte mit Ihnen arbeiten.“Schwieriger macht das die Sprachbarriere. Der Asylbewerber spricht kaum Deutsch. Er war über die Mittelmeerroute aus Nigeria geflohen. (kuepp)