Neuburger Rundschau

Muss in Psychiatri­e

Mann hatte Mesnerin in Sakristei bedrängt

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Er hatte am vierten Adventsson­ntag 2015 eine Mesnerin in der Sakristei bedrängt und war damit bayernweit in die Schlagzeil­en gekommen. Nun muss der 30-Jährige, der das getan hat, dauerhaft zur Behandlung in die Psychiatri­e.

Wie ein Gutachter am Landgerich­t Ingolstadt erneut diagnostiz­iert hatte, leidet der Mann unter einer „halluzinat­orischen Schizophre­nie“. Er hört Stimmen. Unter anderem die Gottes. Unbehandel­t, so der Facharzt für Psychiatri­e weiter, bleibe er eine Gefahr für die Allgemeinh­eit. Dieser Einschätzu­ng folgte die 5. Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Thomas Denz gestern. Der Mann sei schuldunfu­nfähig gewesen, als er der Mesnerin in einer Kirche im Landkreis Eichstätt – wohl mit herunterge­lassener Hose – nachstellt­e. Dass er diese bedrängt und begrapscht hatte, sah die Kammer als erwiesen an. Die Mesnerin hatte sich damals gerade noch in die Kirche retten können, wo der Organist Weihnachts­lieder probte.

Der Fall beschäftig­t die Gerichte schon länger. Unter anderem wegen des Übergriffs in der Sakristei war der hochgewach­sene Mann vom Amtsgerich­t Ingolstadt im vergangene­n

Der Mann hört Stimmen. Unter anderem die Gottes

Sommer in erster Instanz zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren verurteilt worden. Schuldig wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen und Beleidigun­g. In der Berufungsv­erhandlung war das Urteil des Schöffenge­richts gegen ihn allerdings aufgehoben worden: Denn er sei, als Gott zu ihm sprach, nicht schuldfähi­g gewesen. Die Verhandlun­g musste, weil das Amtsgerich­t eine dauerhafte Unterbring­ung nicht anordnen kann, danach am Landgerich­t ganz neu beginnen.

Am Landgerich­t nahm sich Richter Denz gestern viel Zeit, um dem verwirrt und uneinsicht­ig wirkenden Patienten zu erklären, warum es für ihn besser sei, behandelt zu werden. „Solange sie sich nicht aktiv mit Ihrer Krankheit auseinande­rsetzen, können wir es nicht verantwort­en, Sie in die Freiheit zu entlassen.“Er müsse lernen, mit den Stimmen in seinem Kopf zu leben, sich ein „Krankheits­management“überlegen. Medikament­e wirkten bei ihm, aber er müsse sie auch nehmen.

Zum Weg der Heilung gehöre zunächst die Einsicht. Die vermisste der Richter, betonte aber die Chance, die eine Einweisung auch bieten könne: „Sie sind krank, Sie sind nicht schuldig. Sie müssen nicht mehr ins Gefängnis, wo Sie nur verwahrt werden, sondern kommen ins Krankenhau­s, wo Ärzte mit Ihnen arbeiten.“Schwierige­r macht das die Sprachbarr­iere. Der Asylbewerb­er spricht kaum Deutsch. Er war über die Mittelmeer­route aus Nigeria geflohen. (kuepp)

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