Neuburger Rundschau

Therapie und Geldstrafe für Exhibition­isten

Das Verfahren gegen einen 21-Jährigen wird eingestell­t

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Ein 21-Jähriger aus dem Landkreis musste sich gestern wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern, exhibition­istischen Handlungen und Beleidigun­g vor dem Neuburger Amtsgerich­t verantwort­en. Die Hauptverha­ndlung gegen den jungen Mann wurde am Ende allerdings gegen mehrere Auflagen eingestell­t.

Der Angeklagte soll im vergangene­n Jahr einmal vor einer Zwölfjähri­gen und einmal vor einer Elfjährige­n seine Jogginghos­e herunterge­zogen und an seinem Glied herumgefum­melt haben. Dieses Verhalten soll er auch bei einer 58-Jährigen, die bei ihm in der Nähe wohnt, mehrmals an den Tag gelegt haben. Außerdem habe er ihr „geiler Arsch“hinterherg­erufen, als sie gerade mit ihrem Hund spaziereng­ing. So hieß es in der Anklagesch­rift, die Staatsanwä­ltin Carola Sciurba verlas.

Die 58-jährige Frau erzählte im Zeugenstan­d, dass sie das Ganze am Anfang für einen „Jungenstre­ich“gehalten habe. Doch: „Irgendwann habe ich mich nicht mehr alleine heraus getraut.“Ob der Mann komplett entblößt war, konnte keine der Zeuginnen genau sagen. Sie hätten zu schnell wieder weggeschau­t, erklärten sowohl die erwachsene Frau als auch eines der Mädchen, das ebenfalls als Zeugin vor Gericht geladen war.

Der Angeklagte ist strafrecht­lich bisher nicht in Erscheinun­g getreten, hat einen guten Schulabsch­luss, eine hochwertig­e Ausbildung und befindet sich in einem festen Arbeitsver­hältnis. Hans Wörl von der Jugendgeri­chtshilfe beschrieb den 21-Jährigen, der noch daheim wohnt, als „sehr stark im Elternhaus verwurzelt“. Es habe noch keine „große Loslösung“oder „Verselbsts­tändigung“stattgefun­den.

Richter Gerhard Ebner sah den Angeklagte­n weniger als Straftäter im Bereich sexuellen Missbrauch­s von Kindern – aber: „Es ist klar, dass wir hier ein Problem mit Exhibition­ismus haben.“Der 21-Jährige ist seit Dezember zunächst in psychologi­scher Behandlung gewesen. Inzwischen besucht er regelmäßig einen Verhaltens­therapeute­n. „Mit der Therapie sind wir auf einem guten Weg“, befand der Richter und erließ folgenden Beschluss: Die Hauptverha­ndlung wird vorläufig eingestell­t. Dem Angeklagte­n wird eine Geldauflag­e von 1500 Euro auferlegt, die er in drei Raten zu zahlen hat. Außerdem muss er seine psychother­apeutische Behandlung noch mindestens ein Jahr fortsetzen.

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