Therapie und Geldstrafe für Exhibitionisten
Das Verfahren gegen einen 21-Jährigen wird eingestellt
Ein 21-Jähriger aus dem Landkreis musste sich gestern wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, exhibitionistischen Handlungen und Beleidigung vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Die Hauptverhandlung gegen den jungen Mann wurde am Ende allerdings gegen mehrere Auflagen eingestellt.
Der Angeklagte soll im vergangenen Jahr einmal vor einer Zwölfjährigen und einmal vor einer Elfjährigen seine Jogginghose heruntergezogen und an seinem Glied herumgefummelt haben. Dieses Verhalten soll er auch bei einer 58-Jährigen, die bei ihm in der Nähe wohnt, mehrmals an den Tag gelegt haben. Außerdem habe er ihr „geiler Arsch“hinterhergerufen, als sie gerade mit ihrem Hund spazierenging. So hieß es in der Anklageschrift, die Staatsanwältin Carola Sciurba verlas.
Die 58-jährige Frau erzählte im Zeugenstand, dass sie das Ganze am Anfang für einen „Jungenstreich“gehalten habe. Doch: „Irgendwann habe ich mich nicht mehr alleine heraus getraut.“Ob der Mann komplett entblößt war, konnte keine der Zeuginnen genau sagen. Sie hätten zu schnell wieder weggeschaut, erklärten sowohl die erwachsene Frau als auch eines der Mädchen, das ebenfalls als Zeugin vor Gericht geladen war.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten, hat einen guten Schulabschluss, eine hochwertige Ausbildung und befindet sich in einem festen Arbeitsverhältnis. Hans Wörl von der Jugendgerichtshilfe beschrieb den 21-Jährigen, der noch daheim wohnt, als „sehr stark im Elternhaus verwurzelt“. Es habe noch keine „große Loslösung“oder „Verselbstständigung“stattgefunden.
Richter Gerhard Ebner sah den Angeklagten weniger als Straftäter im Bereich sexuellen Missbrauchs von Kindern – aber: „Es ist klar, dass wir hier ein Problem mit Exhibitionismus haben.“Der 21-Jährige ist seit Dezember zunächst in psychologischer Behandlung gewesen. Inzwischen besucht er regelmäßig einen Verhaltenstherapeuten. „Mit der Therapie sind wir auf einem guten Weg“, befand der Richter und erließ folgenden Beschluss: Die Hauptverhandlung wird vorläufig eingestellt. Dem Angeklagten wird eine Geldauflage von 1500 Euro auferlegt, die er in drei Raten zu zahlen hat. Außerdem muss er seine psychotherapeutische Behandlung noch mindestens ein Jahr fortsetzen.