Wird nun Gemüse auf dem Friedhof verboten?
Trauer Acht Monate nach den Ereignissen um die Tomatenpflanze auf einem Grab soll der „Anbau“geregelt werden
Nach den deutschlandweiten Diskussionen dachte man, auf dem Friedhof kehrt Stille ein. Doch nun, acht Monate nachdem die Debatten um Trauerarbeit und Grabkultur langsam ein Ende fanden, werden die Tomaten auf einem Grab im Friedhof an der Franziskanerstraße wohl ein letztes Mal Thema in Neuburg sein.
In der Sitzung am Dienstag erwartet die Stadträte ein Antrag, den Friedhofsreferentin Elfriede Müller (CSU) zusammen mit der Verwaltung ausgearbeitet hat. Wenn das Gremium zustimmt, wird die städtische Friedhofssatzung an drei Stellen geändert. Darunter auch jener Paragraf 18, der bei der Diskussion um das Tomatengrab von Referentin und Verwaltung unterschiedlich ausgelegt wurde. Während die Friedhofsverwaltung die Tomatenpflanze akzeptiert hätte, solange keine anderen Gräber vom Wildwuchs überwuchert werden, sprach sich Friedhofsreferentin Müller strikt gegen die Pflanzen aus. „Bei aller Sympathie für die Trauerbewältigung, aber ein Friedhof ist kein Schrebergarten“, begründete die Friedhofsreferentin damals ihre Ankündigung, Obst, Gemüse und alle anderen Nahrungsmittel vom Friedhof ein für allemal zu verbannen.
Nun ist es offenbar so weit. Im Antrag heißt es, dass Paragraf 18 nun dahingehend ergänzt werden solle, „dass insbesondere der Anbau von Obst- und Gemüsepflanzen untersagt wird“. Auch dass sich die Änderung konkret auf den Fall im vergangenen Jahr bezieht, ist im Antragsschreiben vermerkt.
Warum der Antrag erst acht Monate nach dem Vorfall den Weg in den Stadtrat findet, erklärt Friedhofsreferentin Müller am Telefon. Offensichtlich gibt es nun eine Obstpflanze auf einem Grab. Sie verdeutlicht, sie als Friedhofsreferentin stehe außerdem zu ihrer Meinung, dass Pflanzen mit Nahrungsmitteln nichts auf dem Friedhof verloren haben. An ihrer Aussage von damals habe sich nichts geändert.
Gabriele Kumpfe weiß, was die Diskussion um das Tomaten-Grab für Kreise gezogen hat. Die Leiterin der Friedhofsverwaltung ist auch deshalb zufrieden, weil bald keine Auslegungsfragen mehr offen bleiben – sollte der Stadtrat am Dienstag der Änderung zustimmen: „Durch die Formulierung haben wir künftig eine klare Handhabe, wie wir damit umzugehen haben.“Gabriele Kumpfe spricht davon, dass ab diesem Zeitpunkt die Grabbesitzer vorgewarnt werden, Obst- und Gemüsepflanzen innerhalb von vier Wochen zu entfernen.
Anfang September berichtete unsere Zeitung darüber, dass eine Enkelin auf dem Grab ihrer Großeltern eine Tomatenpflanze als Erinnerung an die gemeinsamen Gartenbauzeiten gepflanzt hat. Als die Pflanze in zwei unbeobachteten Wochen zu wuchern anfing, hat die Friedhofsverwaltung die Familie aufgefordert, die Triebe zu stutzen. Dem kamen sie nach. Es folgte aber auch jene Diskussion um Verbote auf deutschen Friedhöfen.