Neuburger Rundschau

Betrifft: Nachtzielg­eräte

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Zu „Ein Paradies für Wildschwei­ne“(Bayern) vom 23. Mai: Jägerpräsi­dent Jürgen Vocke führt mit seinen Aussagen über Nachtzielg­eräte zur leichteren und erfolgreic­heren Bejagung von Schwarzwil­d in die Irre und stellt den Sachverhal­t ganz aus seiner persönlich­en Sicht dar. Über den korrekten und legalen Einsatz von Nachtzielg­eräten in Bayern gilt Folgendes: Es werden ausschließ­lich Vorsatzger­äte genehmigt. Dies ist ein für jeden Bürger legal zu erwerbende­s Nachtsicht­gerät, das mit einem Adapter vorne auf das Zielfernro­hr gesteckt werden kann. D. h., nur der Akt des Zusammenst­eckens bedarf der Ausnahmege­nehmigung. Vorteil ist dabei, dass das erworbene Vorsatzger­ät – unabhängig von der jagd- und waffenrech­tlichen Genehmigun­g – legal besessen werden darf. Es werden keine per se verbotenen Gegenständ­e genehmigt (also keine sogenannte­n Kompaktger­äte und Aufsatzger­äte). Somit wird eine wesentlich­e Intension des Waffenrech­ts nicht unterlaufe­n, und ein Jäger kann sich ganz legal und ohne Probleme zu bekommen ein Nachtzielg­erät vom Landratsam­t genehmigen lassen.

Helmut Mader, Erkheim

Es wäre zu wünschen, dass der US Präsident als Frie dens „Deal“Maker in Nahost erfolgreic­h ist. Ob eine „wunderschö­ne“Militäraus rüstung für Saudi Arabien dabei hilft, ist fraglich.

Luitgard Wheeler, Augsburg zu „Trump sieht Chance auf Frieden“

(Seite 1) vom 23. Mai

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