Betrifft: Nachtzielgeräte
Zu „Ein Paradies für Wildschweine“(Bayern) vom 23. Mai: Jägerpräsident Jürgen Vocke führt mit seinen Aussagen über Nachtzielgeräte zur leichteren und erfolgreicheren Bejagung von Schwarzwild in die Irre und stellt den Sachverhalt ganz aus seiner persönlichen Sicht dar. Über den korrekten und legalen Einsatz von Nachtzielgeräten in Bayern gilt Folgendes: Es werden ausschließlich Vorsatzgeräte genehmigt. Dies ist ein für jeden Bürger legal zu erwerbendes Nachtsichtgerät, das mit einem Adapter vorne auf das Zielfernrohr gesteckt werden kann. D. h., nur der Akt des Zusammensteckens bedarf der Ausnahmegenehmigung. Vorteil ist dabei, dass das erworbene Vorsatzgerät – unabhängig von der jagd- und waffenrechtlichen Genehmigung – legal besessen werden darf. Es werden keine per se verbotenen Gegenstände genehmigt (also keine sogenannten Kompaktgeräte und Aufsatzgeräte). Somit wird eine wesentliche Intension des Waffenrechts nicht unterlaufen, und ein Jäger kann sich ganz legal und ohne Probleme zu bekommen ein Nachtzielgerät vom Landratsamt genehmigen lassen.
Helmut Mader, Erkheim
Es wäre zu wünschen, dass der US Präsident als Frie dens „Deal“Maker in Nahost erfolgreich ist. Ob eine „wunderschöne“Militäraus rüstung für Saudi Arabien dabei hilft, ist fraglich.
Luitgard Wheeler, Augsburg zu „Trump sieht Chance auf Frieden“
(Seite 1) vom 23. Mai