Wann muss ein Flugzeug in die Werkstatt?
Luftverkehr Passagiere entdeckten ein Loch in einer Air-Berlin-Maschine. Die Kritik an der Crew reißt nicht ab
Flugzeuge gelten als sicheres Verkehrsmittel. Doch wenn die Maschine offensichtliche Mängel zeigt, wird den Fluggästen doch mulmig. Jetzt ereignete sich in Düsseldorf so ein Fall.
Als sie in einen Air-Berlin-Flieger einstiegen, haben Passagiere ein Loch in der Außenhülle entdeckt. Nach Angaben eines Fluggastes wies er das Personal auf den Schaden hin – trotzdem wollte die Crew den Flieger starten. Die Fluggesellschaft bestreitet die Aussagen des Passagiers: Nachdem die Gäste an Bord gegangen waren, inspizierte der Pilot demnach routinemäßig das Flugzeug, bemerkte den Schaden und sagte den Start ab. Doch wie genau muss ein Flugzeug eigentlich unter die Lupe genommen werden?
Eine allgemeine Antwort gibt es darauf nicht, sagt eine Sprecherin des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Denn die Kontrollen sind auf das jeweilige Flugzeug zugeschnitten – für jedes Modell existiert ein eigener Plan, den der Pilot vor dem Start abarbeiten muss. „Ganz allgemein lässt sich sagen, dass vor dem Start eines Luftfahrzeuges eine Vielzahl von Checks durchgeführt werden.“Einer dieser Checks sei der sogenannte „walk around“des Piloten. Dieser läuft vor dem Start einmal komplett um die Maschine, um mögliche Schäden zu suchen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dellen oder Löcher in der Flugzeughülle oder an wichtigen Bauteilen vor dem Abheben bemerkt werden.
Wenn dem Piloten ein Schaden auffällt, muss er handeln – er darf aber nicht alleine entscheiden, ob die Maschine flugtauglich ist. Dem LBA zufolge muss auch ein Techniker den Schaden begutachten. Um einzuschätzen, ob der Flieger in die Luft darf, hilft auch der Blick in ein bestimmtes Dokument, die sogenannte Mindestausrüstungsliste. In dieser ist je nach Flugzeugtyp genau aufgeführt, welche Defekte den Flugbetrieb verhindern und welche ungefährlich sind. So kann ein Flugzeug etwa mit kaputten Landungslichtern fliegen, wenn die Maschine ausschließlich tagsüber unterwegs ist. Die Mindestausrüstungslisten schreiben die Hersteller der Flugzeuge. Die Listen müssen aber von einer Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Über den Zwischenfall mit der Air-Berlin-Maschine in Düsseldorf wurde das LBA informiert. „Inwiefern der Schaden bei der Maschine eine Gefahr darstellte, kann nur nach Begutachtung durch einen Sachverständigen geklärt werden“, heißt es aus dem LBA. Und dieses Gutachten steht derzeit noch aus.