Kiesabbau: Verfahren unterbrochen
Bodenschätze Das umstrittene Projekt der Firma Wittmann in Kochheim ruht. Warum das Unternehmen das Raumordnungsverfahren vorerst ausgesetzt hat
Das Genehmigungsverfahren für einen Kiesabbau bei Kochheim ist auf Eis gelegt. Wie die Regierung von Oberbayern auf Nachfrage mitteilte, wurde das Raumordnungsverfahren auf Antrag der Firma Wittmann Kies + Beton GmbH bis auf Weiteres ausgesetzt. Ende Mai hätte die Behörde eigentlich zu einer landesplanerischen Beurteilung kommen müssen.
„Wir müssen bei den Unterlagen nachjustieren“, begründete Christine Wittmann den Schritt. Details wollte sie allerdings keine verraten. Sobald die Pläne überarbeitet sind, soll das Verfahren wieder aufgenommen werden.
Wie mehrfach berichtet, möchte die Firma Wittmann zwischen Kochheim und Karlshuld auf einem 42 Hektar großen Areal im Nassabbauverfahren Kies abbauen. Das Vorhaben stößt auf große Kritik: Der Donaumoos-Zweckverband, die Untere Naturschutzbehörde sowie die Gemeinden Weichering, Königsmoos und Karlshuld haben bereits ihr Veto eingelegt. Als Gründe werden unter anderem der Verlust von Ackerland, die Lage (bei Kochheim ist bereits ein Kiesunternehmen tätig) oder eine damit wachsende Anzahl an Wildgänsen genannt, die Schäden auf den Feldern anrichten würde. Darüber hinaus kritisierte der DonaumoosZweckverband auch, dass die Firma Wittmann an ihrem Stammsitz in Rosing deutlich hinter ihrem Wiederverfüllungszeitplan hänge. Der Ausweisung neuer Kiesabbauflächen ohne ein schlüssiges Konzept für die Wiederverfüllung in Rosing stehe der Verband deshalb skeptisch gegenüber.
Mit einem Raumordnungsverfahren, das jetzt ausgesetzt wurde, soll festgestellt werden, wie sich das geplante Vorhaben unter anderem auf die Natur und Landschaft, die Land- und Forstwirtschaft, auf Wasser, Verkehr, Rohstoff- und Energieversorgung sowie auf die Wirtschaft auswirkt. Dazu hörte die Regierung von Oberbayern Fachbehörden, Kommunen, Energieversorgungsträger und Verbände an. Auch Bürger konnten ihre Meinung zu dem Projekt abgeben. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt „raumverträglich“ist. Dazu wägt sie die einzelnen Belange gegeneinander ab und kommt am Ende zu einer „landesplanerischen Beurteilung“.
Fällt dieses insgesamt positiv aus, ist das Verfahren trotzdem noch nicht genehmigt. Denn ein Raumordnungsverfahren entscheidet nur über die grundsätzliche Zulässigkeit des Projekts und ist Voraussetzung für das eigentliche Genehmigungsverfahren, das dann am Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen läuft. Dazu muss die Firma Wittmann der Kreisbehörde dann eine detaillierte Planung für den Abbau vorlegen.