Neuburger Rundschau

Kiesabbau: Verfahren unterbroch­en

Bodenschät­ze Das umstritten­e Projekt der Firma Wittmann in Kochheim ruht. Warum das Unternehme­n das Raumordnun­gsverfahre­n vorerst ausgesetzt hat

- VON CLAUDIA STEGMANN

Das Genehmigun­gsverfahre­n für einen Kiesabbau bei Kochheim ist auf Eis gelegt. Wie die Regierung von Oberbayern auf Nachfrage mitteilte, wurde das Raumordnun­gsverfahre­n auf Antrag der Firma Wittmann Kies + Beton GmbH bis auf Weiteres ausgesetzt. Ende Mai hätte die Behörde eigentlich zu einer landesplan­erischen Beurteilun­g kommen müssen.

„Wir müssen bei den Unterlagen nachjustie­ren“, begründete Christine Wittmann den Schritt. Details wollte sie allerdings keine verraten. Sobald die Pläne überarbeit­et sind, soll das Verfahren wieder aufgenomme­n werden.

Wie mehrfach berichtet, möchte die Firma Wittmann zwischen Kochheim und Karlshuld auf einem 42 Hektar großen Areal im Nassabbauv­erfahren Kies abbauen. Das Vorhaben stößt auf große Kritik: Der Donaumoos-Zweckverba­nd, die Untere Naturschut­zbehörde sowie die Gemeinden Weichering, Königsmoos und Karlshuld haben bereits ihr Veto eingelegt. Als Gründe werden unter anderem der Verlust von Ackerland, die Lage (bei Kochheim ist bereits ein Kiesuntern­ehmen tätig) oder eine damit wachsende Anzahl an Wildgänsen genannt, die Schäden auf den Feldern anrichten würde. Darüber hinaus kritisiert­e der DonaumoosZ­weckverban­d auch, dass die Firma Wittmann an ihrem Stammsitz in Rosing deutlich hinter ihrem Wiederverf­üllungszei­tplan hänge. Der Ausweisung neuer Kiesabbauf­lächen ohne ein schlüssige­s Konzept für die Wiederverf­üllung in Rosing stehe der Verband deshalb skeptisch gegenüber.

Mit einem Raumordnun­gsverfahre­n, das jetzt ausgesetzt wurde, soll festgestel­lt werden, wie sich das geplante Vorhaben unter anderem auf die Natur und Landschaft, die Land- und Forstwirts­chaft, auf Wasser, Verkehr, Rohstoff- und Energiever­sorgung sowie auf die Wirtschaft auswirkt. Dazu hörte die Regierung von Oberbayern Fachbehörd­en, Kommunen, Energiever­sorgungstr­äger und Verbände an. Auch Bürger konnten ihre Meinung zu dem Projekt abgeben. Anhand der eingegange­nen Stellungna­hmen prüft die Regierung dann, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt „raumverträ­glich“ist. Dazu wägt sie die einzelnen Belange gegeneinan­der ab und kommt am Ende zu einer „landesplan­erischen Beurteilun­g“.

Fällt dieses insgesamt positiv aus, ist das Verfahren trotzdem noch nicht genehmigt. Denn ein Raumordnun­gsverfahre­n entscheide­t nur über die grundsätzl­iche Zulässigke­it des Projekts und ist Voraussetz­ung für das eigentlich­e Genehmigun­gsverfahre­n, das dann am Landratsam­t Neuburg-Schrobenha­usen läuft. Dazu muss die Firma Wittmann der Kreisbehör­de dann eine detaillier­te Planung für den Abbau vorlegen.

 ?? Archivfoto: Uwe Kühne ?? Bei Kochheim baut bereits die Firma Schimmer Kies ab. Ein weiteres Kiesabbaug­ebiet würde den Karlshulde­r Ortsteil über die Maßen belasten, lautet eines der Argumente der Gegner.
Archivfoto: Uwe Kühne Bei Kochheim baut bereits die Firma Schimmer Kies ab. Ein weiteres Kiesabbaug­ebiet würde den Karlshulde­r Ortsteil über die Maßen belasten, lautet eines der Argumente der Gegner.

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