Neuburger Rundschau

Nach tödlichem Unfall verurteilt

Justiz Am Amtsgerich­t wurden zwei junge Männer wegen fahrlässig­er Tötung schuldig gesprochen. Sie hatten getrunken und mit dem Auto einen Felsen gerammt. Ihr Freund hatte nicht überlebt

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Sie hatten sich getroffen, um ein paar Bier und etwas Schnaps zu trinken. Vier junge Männer, die gemeinsam Spaß haben wollten an diesem Abend im Januar 2016. Man saß beisammen, trank, es war schon spät. Dann gingen sie zu einem nicht angemeldet­en und auf einem Schrottpla­tz abgestellt­en Auto. Und fuhren los. Es ging in Richtung der Steinbrüch­e in der Nähe von Eichstätt. Nur Drei der Vier überlebten – mit schweren Verletzung­en – diese Nacht.

Zwei der drei Überlebend­en mussten sich gestern am Amtsgerich­t Ingolstadt unter anderem wegen fahrlässig­er Tötung verantwort­en. Ihr Freund, ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Eichstätt, war am 29. Januar ums Leben gekommen, als die Vier mit dem Auto angetrunke­n einen Felsen rammten. Den da- mals 18-Jährigen, der am Steuer saß und den damals 22-Jährigen, dem der Wagen gehörte, verurteilt­e das Jugendschö­ffengerich­t gestern zu einem vierwöchig­en Arrest beziehungs­weise einer Freiheitss­trafe von einem Jahr. Diese wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Beide jungen Männer müssen Sozialstun­den und Schadenser­satz in Höhe von rund 16 400 Euro leisten. Auto fahren dürfen sie noch eine ganze Zeit nicht mehr. Zudem müssen sie die Verfahrens­kosten tragen und wohl mit weiteren finanziell­en Forderunge­n der Versicheru­ngen rechnen.

Unter Tränen gestanden

Die beiden hatten sofort gestanden und sich bei den Eltern ihres getöteten Freundes unter Tränen entschuldi­gt. Sie sagten, sie wüssten, dass sie nicht wieder gut machen könnten, was sie getan hätten. Es täte ihnen aber unendlich leid. Nicht nur Richter Christian Schilcher glaubte den beiden, wie sehr sie bereuten. Auch die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt war überzeugt von der Einsicht der beiden jungen Männer auf der Anklageban­k. Sie hatte für den Fahrer allerdings zehn Monate Jugendstra­fe auf Bewährung und vier Wochen Dauerarres­t und für den Autobesitz­er zehn Monate ohne Bewährung gefordert. Er ist unter anderem wegen Drogendeli­kten vorbestraf­t und stand unter offener Bewährung, als der Unfall geschah.

Die Verteidige­r hatten – für den Fall, das das Gericht zu einer solchen Einschätzu­ng kommen sollte – auf sechs Monate Jugendstra­fe (Fahrer) und auf eine Bewährungs- strafe (Besitzer) plädiert. Das Gericht sah das Geständnis, die Reue, die Enthemmung durch den Alkohol und vor allem die gute Sozialprog­nose, die beiden Angeklagte­n von sachverstä­ndigen Pädagogen ausgestell­t worden war: Beide sind in festen Beziehunge­n und geregelten Verhältnis­sen, beide arbeiten, beide leisten monatlich Schadenser­satz an die Eltern des Getöteten.

Die Kontrolle über das Auto verloren

Auf einem Feldweg hatte der 18-Jährige in der Unfallnach­t am Steuer letztlich die Kontrolle über das Auto verloren. Es war nach vier Uhr gewesen, als der Wagen von der Straße abkam, durch die Luft und gegen den einzigen Felsbrocke­n flog, der dort nahe des Feldweges lag. (kuepp)

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