Nach tödlichem Unfall verurteilt
Justiz Am Amtsgericht wurden zwei junge Männer wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Sie hatten getrunken und mit dem Auto einen Felsen gerammt. Ihr Freund hatte nicht überlebt
Sie hatten sich getroffen, um ein paar Bier und etwas Schnaps zu trinken. Vier junge Männer, die gemeinsam Spaß haben wollten an diesem Abend im Januar 2016. Man saß beisammen, trank, es war schon spät. Dann gingen sie zu einem nicht angemeldeten und auf einem Schrottplatz abgestellten Auto. Und fuhren los. Es ging in Richtung der Steinbrüche in der Nähe von Eichstätt. Nur Drei der Vier überlebten – mit schweren Verletzungen – diese Nacht.
Zwei der drei Überlebenden mussten sich gestern am Amtsgericht Ingolstadt unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ihr Freund, ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Eichstätt, war am 29. Januar ums Leben gekommen, als die Vier mit dem Auto angetrunken einen Felsen rammten. Den da- mals 18-Jährigen, der am Steuer saß und den damals 22-Jährigen, dem der Wagen gehörte, verurteilte das Jugendschöffengericht gestern zu einem vierwöchigen Arrest beziehungsweise einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Diese wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Beide jungen Männer müssen Sozialstunden und Schadensersatz in Höhe von rund 16 400 Euro leisten. Auto fahren dürfen sie noch eine ganze Zeit nicht mehr. Zudem müssen sie die Verfahrenskosten tragen und wohl mit weiteren finanziellen Forderungen der Versicherungen rechnen.
Unter Tränen gestanden
Die beiden hatten sofort gestanden und sich bei den Eltern ihres getöteten Freundes unter Tränen entschuldigt. Sie sagten, sie wüssten, dass sie nicht wieder gut machen könnten, was sie getan hätten. Es täte ihnen aber unendlich leid. Nicht nur Richter Christian Schilcher glaubte den beiden, wie sehr sie bereuten. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt war überzeugt von der Einsicht der beiden jungen Männer auf der Anklagebank. Sie hatte für den Fahrer allerdings zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung und vier Wochen Dauerarrest und für den Autobesitzer zehn Monate ohne Bewährung gefordert. Er ist unter anderem wegen Drogendelikten vorbestraft und stand unter offener Bewährung, als der Unfall geschah.
Die Verteidiger hatten – für den Fall, das das Gericht zu einer solchen Einschätzung kommen sollte – auf sechs Monate Jugendstrafe (Fahrer) und auf eine Bewährungs- strafe (Besitzer) plädiert. Das Gericht sah das Geständnis, die Reue, die Enthemmung durch den Alkohol und vor allem die gute Sozialprognose, die beiden Angeklagten von sachverständigen Pädagogen ausgestellt worden war: Beide sind in festen Beziehungen und geregelten Verhältnissen, beide arbeiten, beide leisten monatlich Schadensersatz an die Eltern des Getöteten.
Die Kontrolle über das Auto verloren
Auf einem Feldweg hatte der 18-Jährige in der Unfallnacht am Steuer letztlich die Kontrolle über das Auto verloren. Es war nach vier Uhr gewesen, als der Wagen von der Straße abkam, durch die Luft und gegen den einzigen Felsbrocken flog, der dort nahe des Feldweges lag. (kuepp)