Neuburger Rundschau

Not macht Diebe

Gericht Zwei Männer haben in Supermärkt­en Waren gestohlen – unter anderem, um Medikament­e zu kaufen

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Wegen gewerbsmäß­igen Diebstahls in drei Supermärkt­en der Region mussten sich zwei polnische Männer nun vor dem Neuburger Amtsgerich­t verantwort­en. Die Zwei sind keine unbeschrie­benen Blätter: In Polen, Frankreich und eben auch in Deutschlan­d haben sie – unabhängig voneinande­r – schon zig Diebstähle begangen. Beide handelten aus einer persönlich­en Notlage heraus, wie sie vor Gericht erzählten. Trotzdem konnte Richterin Bettina Mora am Ende kein Mitleid walten lassen.

Staatsanwä­ltin Helena Steingräbe­r legte den Angeklagte­n Folgendes zur Last: Am 30. November des vergangene­n Jahres haben der 37-Jährige und der 42-Jährige gemeinsam Waren im Wert von 262 Euro in einem Supermarkt in Hof gestohlen. Am nächsten Tag machten sie gleich bei einem Neuburger und einem Ingolstädt­er Supermarkt weiter. Dabei ging es um Produkte im Wert von 325 beziehungs­weise 1504 Euro. Seitdem sitzen die Männer in Untersuchu­ngshaft. Die Angeklagte­n räumten die Taten vollumfäng­lich ein, wobei der 42-Jährige nur an zwei Diebstähle­n beteiligt gewesen sein soll. Die Waren, zum Beispiel Konsolen-Controller und Whiskey, wollten sie verkaufen, um sich Geld zu verschaffe­n – insbesonde­re für Medikament­e.

Er sei 2006 an Diabetes erkrankt, sagte der 37-jährige Betriebswi­rt. Daraufhin habe er seinen Job verloren und auch keinen anderen mehr gefunden. In seinem Heimatland Polen müsse er seine Medikament­e selbst bezahlen – erhalte aber nur 80 Euro Sozialhilf­e. „Meine Situation war schwierig. Ich habe keinen anderen Weg gesehen. Ich bin kein profession­eller Dieb“, erklärte er.

Der 42-Jährige hingegen ist nicht selbst krank, allerdings seine Mutter. Sie leide an Epilepsie und es bestehe Verdacht auf Krebs, erzählte dieser. Auch sie brauche Medikament­e.

Als Richterin Mora das Bundeszent­ralregiste­r – diesmal auch das ausländisc­he – vorlas, wurde deutlich, dass beide in der Vergangenh­eit schon ungefähr zehnmal straffälli­g geworden sind, in den meisten Fällen hatten sie etwas gestohlen.

Staatsanwä­ltin Steingräbe­r forderte für den 37-Jährigen zwei Jahre und drei Monate Haft, für den 42-Jährigen zwei Jahre. Die zwei Verteidige­r wollten für ihre Mandanten eine Freiheitss­trafe, die zwei Jahre nicht überschrei­tet, damit sie noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die Richterin befand die Angeklagte­n schließlic­h schuldig des gewerbsmäß­igen Diebstahls in Mittätersc­haft in mehreren Fällen. Sie verurteilt­e den 37-Jährigen zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und zehn Monaten, den 42-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Für die beiden habe gesprochen, dass sie ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt hätten – und auch ihre prekäre Situation. Doch trotzdem könne es nicht toleriert werden, wenn jemand „nur zum Klauen“nach Deutschlan­d einreise, sagte Mora. Die Angeklagte­n wollten sich eine gewerbsmäß­ige Einnahmequ­elle verschaffe­n – und das nicht zum ersten Mal. Da helfe es auch nicht, dass die Beute die Supermärkt­e am Ende gar nicht verlassen habe. Der 37-Jährige stand außerdem unter offener Bewährung. Eine Bewährungs­strafe kam für das Gericht diesmal nicht mehr infrage. Mora: „Ich bin nicht der Meinung, dass Sie sich in Zukunft straffrei verhalten werden.“

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