Not macht Diebe
Gericht Zwei Männer haben in Supermärkten Waren gestohlen – unter anderem, um Medikamente zu kaufen
Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in drei Supermärkten der Region mussten sich zwei polnische Männer nun vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Die Zwei sind keine unbeschriebenen Blätter: In Polen, Frankreich und eben auch in Deutschland haben sie – unabhängig voneinander – schon zig Diebstähle begangen. Beide handelten aus einer persönlichen Notlage heraus, wie sie vor Gericht erzählten. Trotzdem konnte Richterin Bettina Mora am Ende kein Mitleid walten lassen.
Staatsanwältin Helena Steingräber legte den Angeklagten Folgendes zur Last: Am 30. November des vergangenen Jahres haben der 37-Jährige und der 42-Jährige gemeinsam Waren im Wert von 262 Euro in einem Supermarkt in Hof gestohlen. Am nächsten Tag machten sie gleich bei einem Neuburger und einem Ingolstädter Supermarkt weiter. Dabei ging es um Produkte im Wert von 325 beziehungsweise 1504 Euro. Seitdem sitzen die Männer in Untersuchungshaft. Die Angeklagten räumten die Taten vollumfänglich ein, wobei der 42-Jährige nur an zwei Diebstählen beteiligt gewesen sein soll. Die Waren, zum Beispiel Konsolen-Controller und Whiskey, wollten sie verkaufen, um sich Geld zu verschaffen – insbesondere für Medikamente.
Er sei 2006 an Diabetes erkrankt, sagte der 37-jährige Betriebswirt. Daraufhin habe er seinen Job verloren und auch keinen anderen mehr gefunden. In seinem Heimatland Polen müsse er seine Medikamente selbst bezahlen – erhalte aber nur 80 Euro Sozialhilfe. „Meine Situation war schwierig. Ich habe keinen anderen Weg gesehen. Ich bin kein professioneller Dieb“, erklärte er.
Der 42-Jährige hingegen ist nicht selbst krank, allerdings seine Mutter. Sie leide an Epilepsie und es bestehe Verdacht auf Krebs, erzählte dieser. Auch sie brauche Medikamente.
Als Richterin Mora das Bundeszentralregister – diesmal auch das ausländische – vorlas, wurde deutlich, dass beide in der Vergangenheit schon ungefähr zehnmal straffällig geworden sind, in den meisten Fällen hatten sie etwas gestohlen.
Staatsanwältin Steingräber forderte für den 37-Jährigen zwei Jahre und drei Monate Haft, für den 42-Jährigen zwei Jahre. Die zwei Verteidiger wollten für ihre Mandanten eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht überschreitet, damit sie noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die Richterin befand die Angeklagten schließlich schuldig des gewerbsmäßigen Diebstahls in Mittäterschaft in mehreren Fällen. Sie verurteilte den 37-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, den 42-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Für die beiden habe gesprochen, dass sie ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt hätten – und auch ihre prekäre Situation. Doch trotzdem könne es nicht toleriert werden, wenn jemand „nur zum Klauen“nach Deutschland einreise, sagte Mora. Die Angeklagten wollten sich eine gewerbsmäßige Einnahmequelle verschaffen – und das nicht zum ersten Mal. Da helfe es auch nicht, dass die Beute die Supermärkte am Ende gar nicht verlassen habe. Der 37-Jährige stand außerdem unter offener Bewährung. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht diesmal nicht mehr infrage. Mora: „Ich bin nicht der Meinung, dass Sie sich in Zukunft straffrei verhalten werden.“