Neuburger Rundschau

Klarheit bei Energie Labels

Haushalt Das EU-Parlament einigt sich auf eine einheitlic­he Kennzeichn­ung von Elektro-Geräten. Künftig müssen Hersteller ihre Kunden noch präziser informiere­n

- VON DETLEF DREWES

Das Durcheinan­der hat ein Ende. Spätestens ab 2020 werden die bisherigen Energielab­el auf Elektroger­äten durch neue ersetzt. Statt der bisherigen Effizienzk­lassen „A+++“bis „D“gibt es künftig eine Staffelung vom grünen „A“für sparsame Geräte bis zum tiefroten „G“für Stromfress­er. Doch die eigentlich­en Fortschrit­te stecken in den Details, die das Europäisch­e Parlament in Straßburg billigte. Von uns bekommen Sie einen Überblick über die wichtigste­n Fragen und Antworten zu den Neuerungen, die gestern beschlosse­n wurden.

Warum wird die Kennzeichn­ung der Elektroger­äte überhaupt umgestellt?

Die ersten Elektro-Labels stammen aus dem Jahr 1990. Inzwischen hat die technische Entwicklun­g derartige Fortschrit­te gemacht, dass viele Geräte die A-Klasse erreichten, der Kunde die Unterschie­de aber nicht mehr erkennen konnte. Wer ahnt schon, dass der Unterschie­d beim Stromverbr­auch zwischen einem Gerät mit der Kennzeichn­ung „A+++“und „A++“genauso groß ist wie zwischen den Stufen „A“und „B“?

Für welche Elektroger­äte gilt die neue Regelung?

2020 soll die neue Kennzeichn­ung starten. Kühlschrän­ke, Waschmasch­inen, Fernseher und Lampen müssen zuerst neu ausgeschri­eben werden. Dann folgen alle weiteren Elektroger­äte wie Staubsauge­r, Boiler und Heizungen.

Wer prüft die Geräte eigentlich?

Verantwort­lich für die Einordnung in die Energieeff­izienzklas­sen sind die Hersteller. Der Händler hat das mitgeliefe­rte Etikett lediglich aufzu- kleben. Er darf in der Übergangsz­eit auch nicht von sich aus alte gegen neue Labels tauschen. Der Verbrauche­r soll sich sicher sein, dass die technische­n Vorgaben für alle Geräte gelten. Entscheide­t er sich für ein Produkt aus einem Nicht-EU-Land, sind der Importeur oder Lieferant für die entspreche­nde Prüfung und Auszeichnu­ng verantwort­lich. Bei Verstößen gibt es Strafen. In der Bundesrepu­blik gilt eine falsche Auszeichnu­ng von Elektroger­äten als Ordnungswi­drigkeit.

Kann ein Kunde ein Gerät zurückgebe­n, wenn sich später herausstel­lt, dass die Angaben auf dem Label falsch waren?

Nein. Eine entspreche­nde Forderung fand im EU-Parlament keine Mehrheit.

Kann ich mich über die Geräte meiner Wahl vorher informiere­n?

Das ist der eigentlich­e Schritt nach vorne dieser neuen Produktken­nzeichnung. Zum einen wird es eine Datenbank geben, mit deren Hilfe die Aufsichtsb­ehörden den Markt überwachen. Zum anderen soll der Kunde die Möglichkei­t bekommen, in einer weiteren Datenbank im Netz die Geräte anzusehen, die Labels zu vergleiche­n und auch die genauen Angaben zu Stromverbr­auch, Langlebigk­eit, Recycling-Freundlich­keit einzusehen. In einer zweiten Stufe sollen die Labels einen QRCode enthalten, sodass der Verbrauche­r mit seinem Handy direkt im Internet die Beschreibu­ng der Geräte aufrufen kann.

Was bringen die Labels eigentlich?

Nach Erkenntnis­sen der Kommission richten sich 85 Prozent der Verbrauche­r danach, wie energieeff­izient ein neues Gerät ist. Schließlic­h kann ein Haushalt pro Jahr bis zu 500 Euro sparen, wenn er bewusst Neuanschaf­fungen tätigt. Davon profitiert laut EU-Behörde auch die Wirtschaft. Hersteller und Händler dürfen bei technische­n Innovation­en mit einem Umsatzplus von 65 Milliarden Euro pro Jahr rechnen.

Kann ich mich denn auf die Kennzeichn­ung verlassen?

Das hofft man in Brüssel. Denn in der Vergangenh­eit gab es Zweifel. So ermittelte­n Hersteller lange den Stromverbr­auch eines Kühlschran­ks am Beispiel eines Junggesell­enHaushalt­es. Diese Nutzergrup­pe ist aber untypisch: Oft bleibt der Kühlschran­k leer und wird selten geöffnet. Einige Produzente­n von Waschmasch­inen priesen Geräte mit ÖkoProgram­men an, sagten aber nicht dazu, dass der Waschautom­at dabei bis zu vier Stunden für eine Trommel brauchte. Solche Dinge sollen künftig dadurch verhindert werden, dass die Aufsichtsb­ehörden Zugriff auf die Datenbank aller Produkte haben. Allerdings wird das schwer bleiben, weil man sich nicht auf einheitlic­he Testkriter­ien für alle EUMitglied­staaten einigen konnte.

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Foto: dpa Bislang stand auf Kühlschrän­ken und Waschmasch­inen oft die Energiekla­sse „A+++“. Das soll sich nun ändern. Ab 2020 gibt es nur noch „A“bis „G“.

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