Ohne Herkunft keine Zukunft
Asylrecht Will ein Asylbewerber in Deutschland arbeiten, muss er seine Identität nachweisen. Für den Leiter der Jugendhilfeeinrichtung in Bergheim geht das aber an der Realität vorbei. Er sieht seine Integrationsbemühungen untergraben
Marcus Zimmermann ist wütend. Und enttäuscht. Seit 2015 betreut der Geschäftsführer der Futhuk-Jugendhilfeeinrichtung zehn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bergheim. Als Ziel definierte er stets eine schnellstmögliche Integration – so wie es auch von der Politik gewünscht wird. Doch dieses Ziel sei mit der derzeit geltenden Gesetzgebung nicht vereinbar, sagt er.
Um Zimmermanns Ansinnen zu verstehen, muss man die Geschichte von vorne erzählen. Seit mittlerweile drei Jahren betreut er in seiner heilpädagogischen Einrichtung in Bergheim junge Asylbewerber. Die zehn Jungs gingen von dort aus nicht nur in die Schule, sondern paukten mithilfe von Ehrenamtlichen aus dem Dorf auch Deutsch. Das Potenzial, das in den meisten von ihnen steckt, sei erstaunlich, sagt er: Einige von ihnen machten bereits nach einem Jahr den qualifizierten Hauptschulabschluss, manche von ihnen sprechen bis zu vier Sprachen. Über Praktika, sogenannte Einstiegsqualifizierungen, haben sie schließlich erste berufliche Erfahrungen gesammelt.
Der nächste logische Schritt wäre jetzt eine Lehrstelle. Die meisten seiner Schützlinge könnten zum 1. September eine Ausbildungsstelle beginnen, etwa bei der Firma Bauer in Schrobenhausen, der Firma Continental in Ingolstadt oder dem Autohaus Schweitzer in Neuburg – wenn es da nicht diese gesetzliche Hürde gebe, die Zimmermann nun infrage stellt. Denn ein Asylbewerber – auch ein abgelehnter – bekommt nur dann einen Ausbildungsoder Arbeitsplatz, wenn ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Die Entscheidung darüber trifft das Ausländeramt unter Berücksichtigung der Bleibewahrscheinlichkeit, der Sprachkenntnisse oder möglicher Straftaten – um nur einige Gründe zu nennen. Zudem kommt der Identitätsklärung ein hoher Stellenwert zu: Wenn jemand die Karten offenlegt und nachweist, wer er ist und woher er kommt, dann wiegt die Ehrlichkeit unter Umständen mehr als eine geringe Bleibewahrscheinlichkeit, erklärt die Leiterin der Ausländerbehörde, Emmy Böhm.
Doch dieses Risiko wollen viele Flüchtlinge nicht eingehen. Denn solange sie ihre Identität nicht nachweisen, können sie auch nicht abgeschoben werden. Das Problem liegt dabei nicht an Deutschland, sondern am (mutmaßlichen) Herkunftsland, niemanden ohne gültige Ausweispapiere einreisen lässt.
Auch die Jungs von Marcus Zimmermann besitzen keinen Pass. Ein Großteil von ihnen kommt aus Afghanistan, sagen sie. Deren Anerkennungsquote liegt aktuell in Bayern bei 33 Prozent. Damit die Ausländerbehörde am Landratsamt aber über eine Arbeitserlaubnis entscheiden kann, müssten die Migranten eine sogenannte Tazkira beschaffen, was einer Geburtsurkunde entspricht. Das haben sie bislang nicht getan, was nach den Worten von Zimmermann aber auch nicht so einfach sei. Man müsste dafür afghanische Anwälte vor Ort beauftragen, die einen vierstelligen Betrag für ihre Dienste fordern würden. Ob man am Ende dann tatsächlich das notwendige Stück Papier bekommt, sei ungewiss. Außerdem könnten die jungen Männer das Geld ohnehin nicht aufbringen.
Der Sozialpädagoge würde sich deshalb wünschen, dass allein der Versuch, eine Tazkira auf legalem Wege zu beschaffen, als Mitwirkungspflicht anerkannt werden würde. „Als Steuerzahler und priva- ter Sozialunternehmer will mir nicht einleuchten, warum wir keinen Weg finden, nicht zumindest die Willigen und Fähigen aus der Masse herauszuziehen und sie unserem Arbeitsmarkt in der Region zuzuführen, der sie dringend benötigt“, heißt es in einer Mail, die er in diesem Zusammenhang an Bundestagsabgeordneten Reinhard Brandl geschickt hat. Stattdessen investiere der Staat in jeden jungen Flüchtling einen sechsstelligen Betrag, um ihn dann – ohne Ausbildung, die ihm in seinem Heimatland zugutekäme – wieder zurückzuschicken. „Wenn diese Leute nach einer Ausbildung wo auch immer wieder aufschlagen, haben wir die beste und billigste Entwicklungshilfe geleistet, die es geben kann – und wo wir uns ein bisschen auf die Schulter klopfen können, Gutes in die Welt gebracht zu haben.“Mit der gegenwärtigen Situation gebe es aber nur Ohnmacht und Unverständnis – im Dorf, beim Jugendamt, bei den Futhuk-Mitarbeitern und bei den Ehrenamtlichen, schließt Zimmermann.
Das Ansinnen des Jugendhelfers kann Emmy Böhm gut nachvollziedas hen. Doch das Gesetz sehe nun einmal vor, dass für die Einreise nach Deutschland über einen Asylantrag ausschließlich Fluchtgründe maßgeblich sind. „Ob er lernwillig ist oder talentiert, spielt dabei keine Rolle“, erklärt sie. Zwar gebe es Ausnahmen, auch ohne Identitätsnachweis eine Arbeitserlaubnis zu erteilen; hier hat die Ausländerbehörde durchaus einen Ermessensspielraum. Doch grundsätzlich müsse gelten: Wer in Deutschland bleiben möchte, muss die Karten auf den Tisch legen und sagen, wer er ist und woher er kommt. „Das ist das Mindeste, was man verlangen kann.“
Für Zimmermann bleibt die Situation unbefriedigend – auch nach einem einstündigen, „sehr guten Telefonat“mit Reinhard Brandl. Denn selbst wenn das Ausländeramt seinen Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis erteilen würde: Das Damoklesschwert des Identitätsnachweises würde weiter über ihnen schweben. „Die Ausbildung schützt sie nicht davor, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen“, sagt Emmy Böhm. Tun sie das nicht im notwendigen Maße, könne die Arbeitserlaubnis jederzeit wieder entzogen werden.
Dass ein Lehrvertrag am fehlenden Herkunftsnachweis scheitern kann, ist auch für Eveline Hölzl nicht nachvollziehbar. Die Geschäftsführerin des BMW-Autohauses Schweitzer hat bereits einen Lehrvertrag mit einem von Zimmermanns Schützlingen abgeschlossen. Seit März macht der Afghane eine sogenannte Einstiegsqualifizierung und hat dabei nur den besten Eindruck hinterlassen. „Er ist bemüht, spricht wirklich gutes Deutsch, er denkt mit, er macht mit und ist immer freundlich“, erzählt Eveline Hölzl. Ihrer Meinung nach hätte er eine Chance auf eine Ausbildung verdient: Er sei gewillt und fähig, habe sich integriert und wäre ein „Traum-Azubi“. „Warum sollte man ausgerechnet solche Leute wegschicken?“O
Termin Was man grundsätzlich über die Ausbildung von Asylbewerbern wis sen muss, erfahren potenzielle Arbeitge ber am 17. Juli bei einer Infoveranstal tung im Landratsamt.