Neuburger Rundschau

Ein papierarme­r Dienstleis­ter

Service Das Jobcenter stellt am Montag seinen Briefverke­hr auf digitale Technik um. Was Kunden deshalb beachten müssen

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Mit Einführung der sogenannte­n elektronis­chen Akte werden im Jobcenter Neuburg-Schrobenha­usen ab kommenden Montag, 19. Juni, die klassische Aktenhaltu­ng und alle Dokumente im Papierform­at nach und nach digital abgelöst. Wie es in einer Pressemitt­eilung heißt, wird das Jobcenter dadurch zu einem papierarme­n Dienstleis­ter. Kunden können aber weiterhin wie gewohnt ihre Anliegen per Brief adressiere­n. Vorteil für alle: weniger Wartezeite­n und schnellere Auskünfte.

Elektronis­che Aktenführu­ng („eAkte“) heißt, dass eingehende Kundenpost gescannt und computerle­sbar gespeicher­t wird. Diese Dokumente werden anschließe­nd weitgehend automatisc­h der „richtigen“Akte zugeordnet. Die zuständige­n Mitarbeite­r sehen dann in einem elektronis­chen Postkorb den Bearbeitun­gseingang. Der Einhaltung des Datenschut­zes wird dabei höchste Priorität eingeräumt: Einblick in die einzelnen Dokumente haben immer nur Jobcenter-Beschäftig­te, die diesen auch für die Aufgabener­ledigung benötigen. Die Jobcenter-Kunden profitiere­n durch die Umstellung, weil die Akten sofort auf den Bildschirm­en verfügbar sind und Auskünfte dadurch schneller erteilt werden können. Auch die Bearbeitun­gszeiten sinken, da es weniger Schnittste­llen und Transportw­ege gibt. Die elektronis­che Akte ist zugleich der Grundbaust­ein für kundenfreu­ndliche Online-Angebote.

Wichtig für alle, die Post ans Jobcenter schicken: Eingereich­te Unterlagen werden nach der Digitalisi­erung noch acht Wochen aufbewahrt und danach datenschut­zkonform vernichtet. Es sei denn, Kunden teilen dem Jobcenter mit, dass sie ihre Unterlagen zurückbeko­mmen möchten. Am besten also nur dann Originale ans Jobcenter senden, wenn diese ausdrückli­ch angeforder­t wurden.

Die durchschni­ttliche Akte eines Jobcenterk­unden umfasst 300 Seiten, oft auch mehr. Bundesweit lagern fast fünf Milliarden Blatt Papier (Stand August 2016) in Jobcentern und täglich würden ohne die Einführung der eAkte rund 1,8 Millionen Blatt hinzukomme­n. Die elektronis­che Akte hilft, diese Flut einzudämme­n und mittelfris­tig Lagerkapaz­itäten in den Jobcentern zu sparen.

Die elektronis­che Akte wird von der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) schon seit 2012 in den Agenturen für Arbeit und den Familienka­ssen eingesetzt. Bis Jahresende 2015 wurde dieses Verfahren im Hinblick auf seine Praxistaug­lichkeit für den Bereich der Grundsiche­rung (SGB II / „Hartz IV“) erfolgreic­h erprobt. Die elektronis­che Akte wird bis Mitte 2018 nach und nach in allen 303 Jobcentern eingeführt, die von der BA gemeinsam mit den Kommunen betrieben werden. (nr)

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